…GrEStG liegt insbesondere in der Übernahme von Verpflichtungen des Verkäufers durch den Erwerber. Die Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapitalforderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) erfolgt gemäß § 14 Abs 3 BewG durch Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, wobei ein Zinsfuß von 5,5 % bei…
…GrEStG liegt insbesondere in der Übernahme von Verpflichtungen des Verkäufers durch den Erwerber. Die Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapitalforderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) erfolgt gemäß § 14 Abs 3 BewG durch Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, wobei ein Zinsfuß von 5,5 % bei…
…VwGH vom 11.04.1991, Zl. 90/16/0079). Forderungen oder Schulden sind nach den Bestimmungen des BewG grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten, doch ist eine Abweichung von diesem Prinzip zulässig, wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Als besondere Umstände sind…
…Ein gemeiner Wert von Mitunternehmeranteilen ergäbe sich nach den einschlägigen Unternehmensbewertungsstandards (Fachgutachten KFS/BW 1) als objektivierter, stichtagsbezogener Unternehmens(anteils)wert, insbesondere unter Berücksichtigung der Ertragskraft bzw. Finanzierung, von Ertragsteuern, eines Unternehmerlohnes und des verzinsten Fremdkapitals. Subjektive Momente sind für die Bewertung des Unternehmer(anteils…
…den Betrag von insgesamt 281.094,00 € schulde. Hinsichtlich der Bezahlung der Rechnungen sei vereinbart worden, dass monatliche Ratenzahlungen von 3.000,00 €, beginnend mit 01.01.2012, an die beschwerdeführende Partei zu zahlen seien. Der Saldo sei mit 3% pa zu verzinsen…
…erfolgsabhängig verzinsten Gesellschafterdarlehen und Mezzaninverbindlichkeiten wurde mit dem Nominalbetrag in Höhe von EUR 12.369.133,73 seitens der Abgabenbehörde festgesetzt. Während die Bewertung der Gesellschaftereinzahlungen in Höhe von EUR 5.369.133,73 für uns nachvollziehbar ist, lässt die Bewertung der „Gegenleistungen“ für die…
…KStG, § 8, Rz. 47). Im Steuerrecht findet sich keine gesetzliche Definition des Eigenkapitals, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital ist jedoch wegen der grundsätzlich unterschiedlichen Behandlung im Einkommens- bzw. Körperschaftsteuerrecht von großer Bedeutung (vgl. Bertl u.a., Steuerlehre: Handbuch, 3. Finanzierung durch hybride Finanzierungsmittel, S…
…werden. Das konkrete Forderungsrisiko orientiert sich daher ausschließlich an der individuellen Bonität des Schuldners oder an besonderen Absprachen zwischen Gläubiger und Schuldner im Zusammenhang mit dem Forderungseingang (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tz 214). Maßgeblich für die Bewertung von Forderungen sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag…
…generis, ergibt sich kein Anspruch auf Verzinsung. Es ist daher nicht denkmöglich, auf einen "Nichtanspruch" zu verzichten. Der Vorteil der Unverzinslichkeit von unbaren bzw. vorbehaltenen Entnahmen hat somit seine Wurzel unmittelbar in der Einbringung. Aus den vorgenannten Gründen liegt der Tatbestand des § 2 Abs. 4…
…die S AG im Ausmaß von rund 16,000.000 S insgesamt wohl nur als Verbesserung der Vermögensverhältnisse gesehen werden könne. Hätte man den Gesellschafter-Geschäftsführer der Beschwerdeführerin vor die Wahl gestellt, entweder könne er für die Beschwerdeführerin einen Schuldnachlass durch Bezahlung des genannten Betrages…
…Herabstufung der Bewertung wurde der Eigentümer unter Druck gesetzt und wurde die Finanzierung nur unter der Voraussetzung verlängert, dass zusätzliche Sicherheiten beigebracht werden. Das war der Zeitpunkt als Herr X eine Haftung als Bürge und Zahler gegenüber der Hypo Salzburg in Höhe von EUR 200…
…Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung gebunden. Daher ist ein Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen nicht (mit der Aussicht auf Erfolg) mit der…
…Die Abzugsfähigkeit soll in Hinblick auf ihre Bedeutung für den Wirtschaftsstandort grundsätzlich beibehalten, unerwünschte Gestaltungen im Konzern sollen aber ausgeschlossen werden. Im streitgegenständlichen Beschwerdefall erwarb die Bf. - wie mittlerweile unstrittig - die Anteile an der Zielgesellschaft ***4*** von einem im Erwerbszeitpunkt konzernfremden Unternehmen. Wie der VwGH…
…an Bedeutung gewinnen und vielfach eine breite mediale Resonanz erfahren, kann ein einzelner Anlassfall eine massive Schädigung der öffentlichen Darstellung des gesamten Sektors bewirken. Daher besteht für jede einzelne Bank eine absolute faktische Verpflichtung, bei verjährten Sparguthaben auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und…
…Revision nicht zulässig ist. Zu Punkt 12.4. wird insbesondere auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.11.2015, 2012/15/0107 hingewiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde abgelehnt hat, da keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vorliegen. Linz, am 31. Juli 2017
…Verzinsung als nicht fremdüblich ansah, unter Tz 3 um die Veräußerung einer Beteiligung, wobei die Außenprüfung die Bewertung von Unternehmen und den Nettoverkaufspreis rügte und eine verdeckte Ausschüttung an den Herren **** GF2*** ****GF3*** als gegeben annahm, unter TZ 4 um Einzelwertberichtigungen, wobei die Außenprüfung ein…
…UGB zu bewerten sei. Nach § 202 Abs. 1 UGB seien Einlagen mit dem Wert anzusetzen, der ihnen im Zeitpunkt ihrer Leistung beizulegen sei, soweit sich nicht aus der Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein geringerer Wert ergebe. Nach § 202 Abs. 2 UGB dürften im Falle von Umgründungen…
…werden. Abs. 3: Das Bundesfinanzgericht kann von der Durchführung oder Fortsetzung einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Parteien ausdrücklich darauf bis zum Beginn der (fortgesetzten) Verhandlung verzichten. Das Erkenntnis des Spruchsenates wurde dem Beschuldigten am 15.7.2024 durch Hinterlegung zugestellt. Die Beschwerde wurde am…
…Bei Forderungen und Schulden ist die Bewertung mit dem Nennwert die Regel (§ 14 Abs. 1 BewG). In Ausnahmefällen, wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen, ist eine Abweichung zulässig. Dies liegt zB vor, wenn eine Forderung besonders hoch oder besonders niedrig verzinst wird…
…der Kapitalstruktur gewichteter Mischzinssatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten, wobei die Gewichtung nach dem Verhältnis der Marktwerte von Eigen- und Fremdkapital erfolgt. Der Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals entspricht bei marktüblicher Verzinsung dem Buchwert des Fremdkapitals. Wird das Fremdkapital niedriger verzinst, als es dem marktüblichen Zinssatz entspricht…