IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N. , Asresse1, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Rechtsanwalt, Trautsongasse 6, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes…
Im Einzelnen wird zu diesen Firmen, deren Leistungserbringung von der Betriebsprüfung nicht anerkannt wird, im Bericht angeführt: - zur E-GmbH (Rechnungen im August 2008): Auch diesbezüglich gibt es Erhebungen der Wirtschaftspolizei und der Steuerfahndung, die dem Einschreiter vor der Schlussbesprechung nicht bekannt waren. Die allgemeinen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse*****, vertreten durch Dr. Heinz Neuner, Rechtsanwalt, Hietzinger Kai 5/18, 1130 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeit…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann im gegenständlichen Fall, aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse und der gegenüber dem Abgabenverfahren geänderten Beweislast, schon in objektiver Hinsicht nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis der angeschuldigten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2012 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Interrevision Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 65, 1060 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1.) A.B., geb. 1961, Adresse1, und 2.) C.D., Adresse2, beide vertreten durch Jirovec & Partner Rechtsanwalts-Gesellschaft m.b.H., 1010 Wien, Bauernmarkt 24, und Steuerberater Mag…
…Wahrheit …" eine Umkehr der Beweislast nicht aufgehoben" wird (VwGH 22.01.1988, 86/17/0117). 2.2. Eine solche Beweislastumkehr ist hier gehäuft festzustellen. Dazu einige Beispiele zur Illustration: 2.2.1. Die Behauptung in Tz 4 "Dies insbesonders auch in Anbetracht der Tatsache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,Land, über die Beschwerde vom 23. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…wird in der Revision nicht behauptet. Im Rahmen des Zulässigkeitsvorbringens wird lediglich gerügt, dass der Nachweis eines funktionierenden Mietenmarktes durch den Abgabepflichtigen eine unzulässige Beweislastumkehr darstelle, der Vorhalt des Bundesfinanzgerichts unerfüllbar und unzulässig sei, weil damit "von einem Durchschnittsbürger das Spezialwissen eines Sachverständigen für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…dass er sie tatsächlich nicht erhalten hat? Dabei handle es sich in aller Regel - so auch hier - um Fälle einer unzulässigen Beweislastumkehr: Richtigerweise müsste das Finanzamt den Nachweis erbringen. IV. Zu Tz 3 des BP-Berichts: Sicherheitszuschlag Argumentation der Behörde Die Tz 3 des BP…
… die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung trifft die Bf (zB VwGH 30.6.2015, 2013/15/0169; Beweislastumkehr laut VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192 mwN). Der Beweis eines von der oa rechtlichen Vermutung abweichenden Aufteilungsverhältnisses ist im Ergebnis durch die Vorlage eines…
…herangezogen. In der Begründung wurde ausgehend von § 9 BAO im Wesentlichen auf die Bestimmung nach § 80 BAO und die aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geltende Beweislastumkehr und auf die Bestimmung des § 78 Abs 3 EStG hingewiesen. Die Abgabenschulden seien bei der Primärschuldnerin durch deren…
…vor, die Mieteinkünfte aus Salzburg seien nicht zu erklären gewesen, da Liebhaberei vorläge. Abseits dessen sei es zur Beweislastumkehr gekommen bzw. bei der Festsetzung der Einkommensteuer seien Aufwendungen nicht berücksichtigt worden. Hinsichtlich der Verlusttangenten werde auf die Beschwerdeverfahren der Gesellschaften verwiesen. Die Wiederaufnahme sei insgesamt…
…Abgabenerhebung" eines Abgabepflichtigen iS § 77 BAO. Diese Formulierung wurde sicher überlegt gewählt. § 12 KapMeldeG geht als lex specialis §114 BAO vor, eine Beweislastumkehr ist weder § 12 KapMeldeG noch § 114 BAO zu entnehmen. Maßnahmen nach § 143 BAO BAO stellen auf §114 BAO ab, nicht aber auf …
…herangezogen. In der Begründung wurde ausgehend von § 80 BAO und sinngemäßer Ausführung zu § 9 BAO auf die aufgrund ständigen Rechtsprechung geltende Beweislastumkehr hingewiesen. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten eines Vertreters gehöre es jedenfalls dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln der GmbH entrichtet werden…
…herangezogen. In der Begründung wurde ausgehend von § 80 BAO und sinngemäßer Ausführung zu § 9 BAO auf die aufgrund ständigen Rechtsprechung geltende Beweislastumkehr hingewiesen. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten eines Vertreters gehöre es jedenfalls dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln der GmbH entrichtet werden…
…und vom 28.1.2010, noch nicht umfasst waren. Auf die Ausführungen zu der zum Nachteil des Bf getroffenen Ermessensentscheidung wird verwiesen. Ein Hinweis auf die Beweislastumkehr erfolgte nicht. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer (selbst) mit Anbringen vom 2. Februar 2017 das Rechtsmittel der…
…womit die Voraussetzungen der Kausalität im gegenständlichen Fall gegeben seien. Ein Hinweis auf die Beweislastumkehr sowie Ausführungen auf die offenbar zu Ungunsten des Bf getroffene Ermessensentscheidung erfolgte nicht. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer (selbst) mit Anbringen vom das Rechtsmittel der Beschwerde ein. In der…