…Erledigung der Abgabenbehörde wirkt nur dann verjährungsfristverlängernd, wenn sie ihren Empfänger tatsächlich erreicht, diesem also zugestellt wird (Ritz, BAO6, § 209 Tz 2 mwN). Im Fall einer Zustellung ohne Zustellnachweis trifft die Behörde die Beweislast für die Zustellung (Ritz, BAO6, § 26 ZustG, Tz 3), zumal der…
…konnte im Rahmen der Erstellung dieser Stellungnahme nicht aufgefunden werden und erscheint der Behörde als nicht nachvollziehbar. Beispielhaft sei das zitierte Erkenntnis des VwGH vom 28.10.2009, 2008/15/0051 genannt, in welchem weder die Beweislast der Abgabenbehörde noch ein etwaiger Baulandbegriff thematisiert werde…
…wonach Zustellungen am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gelten, ist widerlegbar. Gegenteilige Behauptungen des Empfängers reichen, es sei denn, die Behörde kann die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung beweisen; die Beweislast trifft somit die Behörde (zB ErlRV 62 BlgNR…
…wie in der Rs Pfleger dargelegt weiters prüfen, „ob die nationalen Regelungen tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das Ziel in kohärenter und systematische Weise zu erreichen.“ (EuGH 30.4.2014, C-290/12, Pfleger) - Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung der Grundfreiheiten durch…
…wie in der Rs Pfleger dargelegt weiters prüfen, „ob die nationalen Regelungen tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das Ziel in kohärenter und systematische Weise zu erreichen.“ (EuGH 30.4.2014, C-290/12, Pfleger) - Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung der Grundfreiheiten durch…
…wie in der Rs Pfleger dargelegt weiters prüfen, „ob die nationalen Regelungen tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das Ziel in kohärenter und systematische Weise zu erreichen.“ (EuGH 30.4.2014, C-290/12, Pfleger) - Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung der Grundfreiheiten durch…
…wie in der Rs Pfleger dargelegt weiters prüfen, „ob die nationalen Regelungen tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das Ziel in kohärenter und systematische Weise zu erreichen.“ (EuGH 30.4.2014, C-290/12, Pfleger) - Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung der Grundfreiheiten durch…
…eine Beurteilung mit "Nicht beurteilt" angeführt ist. 7. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 08.01.2026 wurden bereits ausbezahlte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag betreffend die Tochter ***Kind_3*** sowie die anteilige Geschwisterstaffel betreffend die ***Kind_1*** und ***Kind_2*** von der belangten Behörde gemäß § 26 Abs…
…die die Behörde zur Zustellung ohne Zustellnachweis veranlasst haben mögen, sodass bisweilen "grundsätzlich mit Normalpost" zugestellt wird, nichts an der Beweislast der Behörde ändern (vgl. Stumvoll in Fasching/Konecny3 II/2 § 26 ZustG, Rz 12 und 12/1). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…muss das nationale Gericht wie in der Rs Pfleger dargelegt weiters prüfen, „ob die nationalen Regelungen tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das Ziel in kohärenter und systematische Weise zu erreichen.'' - Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung der Grundfreiheiten durch eine monopolistische Regelung trägt…
…EuGH muss das nationale Gericht wie in der Rs Pfleger dargelegt weiters prüfen, „ob die nationalen Regelungen tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das Ziel in kohärenter und systematische Weise zu erreichen.'' - Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung der Grundfreiheiten durch eine monopolistische Regelung…
…EuGH muss das nationale Gericht wie in der Rs Pfleger dargelegt weiters prüfen, „ob die nationalen Regelungen tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, das Ziel in kohärenter und systematische Weise zu erreichen.'' - Die Beweislast für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung der Grundfreiheiten durch eine monopolistische Regelung…
…111 Tz 1 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). In der Regel wird ein Bescheid durch Zustellung wirksam (§ 97 BAO). Wird ein behördliches Schriftstück (ein Bescheid) ohne Zustellnachweis zugestellt, ergibt sich aus § 26 Abs. 2 zweiter Satz Zustellgesetz (ZustellG) eine Beweislast der Behörde. Nach …
…Ritz, BAO, § 111 Tz 1). In der Regel wird ein Bescheid durch Zustellung wirksam (§ 97 BAO). Wird ein behördliches Schriftstück (ein Bescheid) ohne Zustellnachweis zugestellt, ergibt sich aus § 26 Abs. 2 zweiter Satz Zustellgesetz (ZustellG) eine Beweislast der Behörde. Nach § 26 Abs. 2 ZustellG wird…
…eine solche Behebungsmaßnahme die Gefahr einer "res iudicata" in sich bergen. 11.) Zum Vorbringen, es wäre Verjährung eingetreten: Der Eintritt der Verjährung ist in Abgabenverfahren von Amts wegen zu beachten. Eine eingetretene Verjährung führt zur sachlichen Unzuständigkeit der Behörde. Es tritt Rechtsfriede infolge Zeitablaufes ein…
…Herr [Sachbearbeiter der belangten Behörde] in Abweichung von den Prüfungshandlungen seiner Kollegen nunmehr die Meinung vertritt, dass diese Leistungen doch nicht erbracht wurden, dann hat er im Rahmen der Beweislast der Behörde die entsprechenden Nachweise zu erbringen, z.B. durch Vorladung und Befragung der Subunternehmer…
…Die Beförderung einer Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (vgl. VwGH vom 28.4.2005, Zl. 2004/16/0238), den hinsichtlich der Postaufgabe die Beweislast trifft. Hat die Behörde ein Schriftstück ohne Zustelllnachweis versendet, so trifft sie die Beweislast der Zustellung und…
…dürfe hinsichtlich des Ausmaßes der selben die Behördenbehauptungs- u. Beweislast der Partei, insbesondere wenn es um Fragen des Rechtsverlustes gehe, weder überspannt noch so aufgefasst werden, dass die Partei jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre. Habe die Partei nicht nur ganz allgemeine, sondern konkrete, sachbezogene Behördenbehauptungen aufgestellt…
…bereits erfolgte, abgeänderte Festsetzung der Abgabenbescheide kommt es de facto zu einer Umkehr der Beweislast, da wir jede dieser Behauptungen und unbewiesenen Tatsachen widerlegen müssen, obwohl diese noch gar keine Beweisqualität haben. Dabei wäre es gerade Aufgabe der Behörde aufgrund der folgenschweren Konsequenzen des § 162…
…2024 nachzureichen. Das Ersuchen um Ergänzung blieb seitens des Beschwerdeführers unbeantwortet. Allerdings reichte er mit Datum 01. August 2024 ein Formular L 1 und L 1 ab bei der belangten Behörde ein. Darin beantragte er diverse Ausgaben zum Abzug zuzulassen. Zudem beantragte er den Alleinverdienerabsetzbetrag…