…Gleiches gilt für die übrigen Zahlungen bzw. Verbindlichkeiten. Insgesamt gesehen wurde daher vom Beschwerdeführer weder die behauptete Gleichbehandlung noch die behauptete Bevorzugung des Abgabengläubigers nachvollziehbar dargestellte, weshalb das Finanzamt zur Recht vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung ausgegangen ist. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung…
…in den grunderwerbsteuerlich begünstigten Personenkreis gem § 26a Abs 1 Z 1 GGG sollte lediglich der Begriff "Familienverband" erweitert werden. Eine Bevorzugung von Lebensgefährten gegenüber Ehegatten oder eingetragenen Partnern war damit nach Ansicht des Gerichtes jedoch nicht bezweckt. Eine Rechtsauslegung, wonach auch ehemalige Lebensgefährten stets die…
…jedoch nicht begleicht. Aufgrund der Tatsache, dass der Geschäftsführer im Beobachtungszeitraum keinerlei Bevorzugungen von Gläubigern vorgenommen hat, kann diesem auch eine Ungleichbehandlung der Gläubiger nicht vorgeworfen werden. Lediglich Zahlungen an den Handyvertragspartner sowie Lohnauszahlungen bis Jänner 2011 (alles Zug- um Zug) wurden getätigt, zumal der…
Wie der Verfassungsgerichtshof in dem zitierten Erkenntnis vom 17.12.1993 festgestellt hat, ist die Bevorzugung der "Wohnbevölkerung" bei der Bewilligung von Dauerparkplätzen in Kurzparkzonen in Anbetracht der zu respektierenden verkehrspolitischen Absichten des Gesetzgebers sachlich gerechtfertigt. Der Verfassungsgerichtshof führt dazu ausdrücklich Folgendes aus: "Die Entscheidung…
…werden, dass der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen beeinträchtigt wird, die in verschiedenartiger Weise durch die Bevorzugung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen. Voraussetzungen für die Qualifizierung einer nationalen Maßnahme als staatliche Beihilfe gemäß Art. 107…
…die er, in Hinblick auf eine - aus seiner Sicht - ungerechtfertigte Bevorzugung der Katholischen Kirche durch verschiedene Sonderregelungen, für gleichheitswidrig und unsachlich erachtet. Nach erklärungsgemäßer Veranlagung der Einkommensteuer für 2013 führte der Bf in einer form- und fristgerecht eingebrachten Beschwerde begründend aus: „Als Beschwerdegrund wird Rechtswidrigkeit…
…Vorhalt aufgeführten Steuern und Abgaben. Dem gegenüber seien die Lieferantenverbindlichkeiten im gleichen Zeitraum um 218,00 € aufgestockt worden. Die Bevorzugung der Finanzverwaltung sei auch im Insolvenzverfahren durch den Massenverwalter Magister MV festgestellt und von der Finanzverwaltung mit Schreiben vom 28. Februar 2017 anerkannt worden…
…erfolgter Zahlungen der Abgabenrückstand auf Euro 54.973,20 vermindert habe. Im Zuge des Sanierungsverfahrens sei festgestellt worden, dass eine Bevorzugung des Finanzamtes stattgefunden hat. Die Finanzprokuratur habe aus dem Titel der Gläubigerbevorzugung einen Betrag in Höhe von Euro 15.000,00 an den Insolvenzverwalter…
…dass der Bf neben den seit Jahren von den bestehenden Gesellschaften betriebenen Landwirtschaften als natürliche Person einen ungarischen landwirtschaftlichen Betrieb eröffnet habe, da es ihm damit infolge der ungarischen gesetzlichen Bodenreform durch die Bevorzugung natürlicher Personen gegenüber Kapitalgesellschaften ermöglicht worden sei, weitere Grundstücke zu erwerben…
…der Abgabe nicht mehr in der Lage war, die Abgabenverbindlichkeiten zur Gänze zu bezahlen, eine Bevorzugung anderer Gläubiger oder Quotenzahlung an diese hat demnach nicht stattgefunden. Auch waren zu diesen Fälligkeitstagen keine liquiden Mittel vorhanden, das Insolvenzursache die Struktur des Unternehmens (relativ hoher Personstand, Öffnungszeiten…
…werden, dass der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen beeinträchtigt wird, die in verschiedenartiger Weise durch die Bevorzugung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen. Voraussetzungen für die Qualifizierung einer nationalen Maßnahme als staatliche Beihilfe gemäß Art. 107…
…rechtliche Grundlage in § 33 (11) EStG bzw. Art. 23 (2) lit d DBA-Deutschland und verhindere eine Bevorzugung von Steuerpflichtigen mit Renten aus verschiedenen Staaten, die ohne eine derartige Maßnahme in den zwei- bzw. mehrmaligen Genuss eines steuerfreien Existenzminimums kommen würden. 4. Im Vorlageantrag an…
…rechtliche Grundlage in § 33 (11) EStG bzw. Art. 23 (2) lit d DBA-Deutschland und verhindere eine Bevorzugung von Steuerpflichtigen mit Renten aus verschiedenen Staaten, die ohne eine derartige Maßnahme in den zwei- bzw. mehrmaligen Genuss eines steuerfreien Existenzminimums kommen würden. 4. Im Vorlageantrag an…
…sie zu kompletten Verzerrungen (etwa bei Zahlungsverzug), da bei einer solchen isolierten Betrachtung der Zahlung nur an einem bestimmten Tag eines Monats eine massive Bevorzugung anderer Gläubiger im Zeitraum vor oder nach diesem Stichtag außer Betracht bleibe, sodass die nunmehr seiner Ansicht nach durchgeführte Zeitraumbetrachtung…
…ihn beantrage. In Summe müssen, wolle man im Gesetz keinen gleichheitswidrigen Inhalt unterstellen, die Abgeltungsbeträge gleich sein, da es ansonsten zu einer Bevorzugung von in einer aufrechten Partnerschaft Lebenden gegenüber Alleinerziehenden käme (vgl. UFS 06.05.2008, RV/3446-W/07, UFS 04. 03.2010…
…weiteres Vorbringen eingebracht. 5. Im Vorlagebericht vom 22. April 2021 wurde neben der Irrelevanz einer allfälligen Gläubigergleichbehandlung bzw. Bevorzugung des Abgabengläubigers bei Abfuhrabgaben ins Treffen geführt, dass ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung, sprich Verrechnung von Zahlungen auf Abgabenrückstände, nicht Gegenstand des Haftungsverfahrens sei…
…können. Die fehlende Liquidität und das fehlende Vermögen hätten sich insbesondere in der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gezeigt. Es sei daher zu keiner Bevorzugung von Gläubigern gekommen und sei daher auch die Abgabenbehörde nicht schlechter gestellt worden. Alle Gläubiger der Gesellschaft seien gleichbehandelt worden…
…stellte der Beschwerdeführer zunächst die Unternehmensentwicklung der Primärschuldnerin dar. Die Mitarbeiter hätten ihr Gehalt für März 2013 nicht erhalten. Es habe keinerlei Bevorzugung von Gläubigern gegeben. Vorgelegt werde eine Aufstellung der kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 26.4.2013. Vorgelegt werde weiter eine Aufstellung der erhaltenen und…
…die Gründe für den Konkurs der ****GMBH**** darzulegen und ebenfalls darzulegen, dass keine Bevorzugung von Gläubigern stattgefunden hat und einen Fragebogen 'wirtschaftliche Verhältnisse' auszufüllen. Am 20. August habe ich ein Schreiben als Einschreiben (siehe Anlage 1) an Ihr Amt mit der Darstellung der Konkursgründe und…
…im Sinne der Rechtsprechung des VwGH dargelegt hätte, weshalb die angefallenen Abgaben nicht entrichtet wurden. Richtig sei, dass die Bevorzugung eines Gläubigers ein Haftungsgrund ist. Da das Finanzamt der bevorzugte Gläubiger war und an den Masseverwalter zurückgezahlt werden musste, komme eine Haftungsinanspruchnahme nicht in Frage.…