…mit, dass die Beurlaubung vom Studium damals elektronisch beantragt worden sei und keine Belege dazu erforderlich bzw. der Universität vorzulegen gewesen seien. Man könne dazu daher keine weiteren Belege vorlegen. Es gäbe auch abgesehen von den bereits vorgelegten Dokumente keine weiteren Belege zur Krankheit, jedoch…
…Studienleistungen im Ausmaß von 17 ECTS erbracht, 15 ECTS davon seien ihm durch sein Berufspraktikum angerechnet worden (Anmerkung: Die Anrechnung diesbezüglich ist erst für das SS 2025 erfolgt.). Die entsprechende Bestätigung finde sich im Anhang ("Transcript of Records", ausgestellt von der betreffenden Universität am 22…
…der renommierten Universität ***3*** hingewiesen hat, ist auch daraus für sie nichts zu gewinnen. Insgesamt war wie im Spruch zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…auf Beurlaubung für das Wintersemester seitens der Universität Wien bewilligt. Laut Versicherungsdatenauszug vom 30.3.2018 war er vom 13.11.2017 bis laufend bei der XXX Aktiengesellschaft als Angestellter beschäftigt. Im Wintersemester 2016/2017 legte VN-Kd NN drei Prüfungen im Ausmaß von 12…
…angemeldet und dieses dann "nur stillgelegt", da es wegen Corona zu einem Lockdown kam. Es sei ein "totales Durcheinander" gewesen, die Tochter habe von der Universität "keine richtigen Auskünfte" erhalten. Sie habe daher dann ihre Großmutter, die Pflegestufe 4 habe, bis zum Herbst 2020 gepflegt…
…Höhe von Eur 1.567,30 bis zur Erledigung... Mit Bericht vom 11.4.2014 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und führte dazu aus: Sachverhalt: Tochter C beginnt im Wintersemester 2012/13 das Studium der Architektur an der Universität.Eine…
…2022 ist mit einer Beurlaubung nach § 67 Universitätsgesetz 2002 (UG) vergleichbar und als "Stehsemester" zu beurteilen, in welchem eine geltende Pause vom normalen Studienbetrieb vereinbart wird. In dieser Zeit bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die…
…auf ein Universitätsstudium, nicht mit der bloßen Inskription erfüllt. Erforderlich ist, dass das Studium tatsächlich in einem bestimmten Ausmaß ernsthaft betrieben wird (vgl. VwGH 17. 11. 1999, 99/08/0144 zu AlVG). Daher genügt die Inskription als reiner Formalakt nicht; der Besuch von Lehrveranstaltungen ist…
…Ausmaß von 1,5 ECTS-Punkten ab und trat zu zwei weiteren erfolglos an. In den weiteren Studienjahren trat der Sohn zu keinen Prüfungen mehr an (vgl Bestätigung des Studienerfolges vom 19. Juli 2021). Eine Abmeldung vom Studium erfolgte nicht. Ein Antrag auf Beurlaubung vom…
…eine formelle Beurlaubung nach § 67 UniversitätsG in Anspruch genommen haben muss, ist dem Wortlaut des § 2 Abs 1 lit b FLAG nicht zu entnehmen. Von einer Hemmung geht übrigens auch die belBeh in ihrem Antrag auf teilweise Beschwerdestattgabe aus. 7. Abweisung der von der Amtspartei…
…nach. ... Beigefügt war eine Studienzeitbestätigung der Universität Wien vom 30. Jänner 2021, wonach die Bf von 1. Oktober 2016 bis 5. Juni 2020 das Masterstudium English Language and Linguistics UA 066 812 betrieben habe, wobei eine Beurlaubung im Wintersemester 2019 bestanden habe, ferner von 1…
…aus gesundheitlichen Gründen eine Beurlaubung vom Studium an der Universität beantragt und daraufhin mit einer Dame in der Abteilung für Familienbeihilfe telefoniert, die ihr vergewissert habe, weiterhin Familienbeihilfe beziehen zu können. Mit Schreiben vom 13. Juni 2022 wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde ersucht…
…wie Inhaberinnen und Inhaber von in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen (§ 71c Abs. 5) zu behandeln sind (Personengruppenverordnung). (2) Studierende haben die Pflicht, ihren Studienfortschritt eigenverantwortlich im Sinne eines raschen Studienabschlusses zu gestalten. Sie haben darüber hinaus insbesondere 1. der Universität, an der eine Zulassung zum Studium…
…1 UG für Zwecke der Ableistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes bescheidmäßig beurlauben zu lassen, nichts zu ändern. Dies deshalb, da diese Möglichkeit in sämtlichen vergleichbaren Fällen offen stünde und die obig zitierte Rechtsprechung des VwGH, wonach die Ablegung von Aufnahmeprüfungen oder Aufnahmetests eben nicht…
…zum Studium Komposition und Musiktheorie bestanden. In diesem Studium war die Tochter von Wintersemester 2008/2009 bis Sommersemester 2009 inskribiert, wobei sie im Sommersemester 2009 beurlaubt war. Laut den von der Universität übermittelten Studiendaten wurden keine Prüfungen positiv absolviert. Die Familienbeihilfenauszahlung wurde daher mit September…
…Spieltechnik von Prof. Mag. Name wurde festgehalten, dass eine einmal erlernte Spieltechnik sowie Körperhaltung, die 10 Jahre gefestigt wurde zu motorischen sowie orthopädischen Probleme, schlimmstenfalls zur Spielunfähigkeit, führen kann. Am 28.06.2017 wurde vom Finanzamt eine weitere Bestätigung von der Anton Bruckner Universität angefordert…
…2021/22 nicht entrichtet. Am 17.02.2022 beantragte ***1*** eine Beurlaubung wegen "Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt" hindert. Dieser Antrag wurde - nachdem er wieder an ***1*** zur Nachbearbeitung zurückgegeben wurde - von der Universität am 04.05.2022 zurückgewiesen. Die Universität hat ***1*** mit 30…
…Belastung darzustellen und frage für einen Termin an, um ihnen diesen Kampf. Näherzubringen. sowie: Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen Laut Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen der Universität Wien vom 29. Juni 2019 wurde das Bachelorstudium Politikwissenschaft von 1. Oktober 2016 bis 30. August 2018 betrieben…
…bescheidmäßig zu beurlauben sind. Näheres ist in der Satzung festzulegen. Gemäß § 67 Abs. 2 UG Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten sowie künstlerischer Magister- und Diplomarbeiten ist…
…bezogen auf ein Universitätsstudium, nicht mit der bloßen Inskription erfüllt. Erforderlich ist, dass das Studium tatsächlich in einem bestimmten Ausmaß ernsthaft betrieben wird (vgl. VwGH 17. 11. 1999, 99/08/0144 zu AlVG). Wird über die Aufnahme als ordentlicher Hörer hinaus von vorneherein keinerlei Aktivität…