…eine Betriebsstätte in DA zu akzeptieren, da der fiskalische Effekt insofern begrenzt sei (wegen Anlieferungen dorthin und gegebenenfalls ein innergemeinschaftliches Verbringen nach Österreich bzw. Rechnungsberichtigungen durch die Lieferanten, insbesondere das Autohaus), einkommensteuerlich eine Hilfsbetriebsstätte im Sinne von Art. 5 Abs. 4 e DBA Deutschland anzunehmen…
…habe er den Garagenbereich mitbenutzen dürfen. Der Bundesfinanzgericht hat nunmehr nach den Grundsätzen freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob die Behauptung des Bf über das Vorliegen einer Betriebsstätte im Sinne des Art. 5 DBA aufgrund des Bestehens einer dauerhaften Verfügungsmacht über einen Büroraum in Deutschland, xyz…
Das Vorliegen einer festen Niederlassung in Deutschland ist somit zu verneinen. Es ist davon auszugehen, dass der Bf im Inland vom Sitz (in stu, Österreich) aus seine wirtschaftlichen Tätigkeit ausübte und am Sitz über eine entsprechende personelle und technische Infrastruktur verfügte, um seine Geschäftstätigkeit wahrnehmen…
…Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten waren, mehr als € 10.000,00 (Veranlagung 2005 bis 2008) betragen hat. Selbstverständlich war es dabei nicht zulässig, im steuerlichen Rechenwerk einen Teil der erzielten Erlöse nicht offenzulegen oder vorzugeben, in Deutschland eine Betriebsstätte zu unterhalten, woraus…
…oder teilweise ausgeübt wird. Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst insbesondere einen Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte und ein Bergwerk etc. Gemäß Art. 7 Abs. 1 DBA Deutschland dürfen Gewinne eines Vertragsstaats nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn…
…Der Bf. weist darauf hin, dass der PKW im Jahr 2007 in Deutschland bereits erstzugelassen war und erkundigt sich nach der neuen Rechtslage bezogen auf die Berücksichtigung des CO2-Malus. Die Rechtsauffassung wird ihm dargelegt und eine Bestätigung für 10.9.2013 zugesagt. Der Bf…
…Eigentum der GmbH mit Sitz in V. in Deutschland. Die GmbH habe in Österreich weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte. Das Vertriebsbüro mit Lager in T. sei eine Tochter der rechtlich selbständigen g Niederlassung der GmbH. Der Bf. übe in Österreich keinerlei Tätigkeit für die…
…auch dann beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist; Reinigungsdienstleistungen zählen nicht zu diesen Ausnahmen. Fehlt es also bei einem Reinigungsdienstleister mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt und Betriebssitz in Deutschland an einer Betriebsstätte bzw. einem bestellten Vertreter…
…Themas „Aufteilung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb in den Jahren 2007 – 2009 auf die Betriebsstätten in Wien und Bratislava“ vertagt. Bei der mündlichen Verhandlung am 22.08.2017 verzichtete der Bf auf die Einvernahme des beantragen Zeugen UV., da dieser in Deutschland unabkömmlich sei und verwies …
…Steuerberaters eine Betriebsstätte zu unterhalten. Hätte er die ihm gebotene, mögliche und zumutbare Sorgfalt bei Erstellung seiner Einkommensteuererklärung aufgewendet, hätte er die Information erhalten, dass die bloße Unterhaltung einer Poststelle für sein Unternehmen durch seinen Steuerberater noch keine ertragsteuerlich relevante Betriebsstätte in Deutschland geschaffen worden…
…die Auslandseinkünfte betreffend das Besteuerungsrecht zukommt. Art 7 DBA Deutschland lautet: „ Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte aus. Übt das Unternehmen seine Tätigkeit…
…Diese Tätigkeiten und damit die Gewinne daraus sind jeweils der Betriebsstätte am Wohnsitz des betreffenden Mitunternehmers zuzurechnen. Im vorliegenden Fall sind daher die Gewinne des Beschwerdeführers der Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen. Das Besteuerungsrecht steht Deutschland zu. Zur Unzulässigkeit der Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes…
…Büro der Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen. Wie die Aufteilung zu erfolgen habe, könne nur anhand von detaillierten Stundenaufzeichnungen bzw. im Schätzungswege bestimmt werden. Das Bundesfinanzgericht hat über die gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde zu erledigende Berufung erwogen: Sachverhalt: Der Bf hatte in den…
…Zentrale in Deutschland aus. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall die Frage, ob das im Inland angemietete Büro eine die Erstattung der Vorsteuern schädliche Betriebsstätte darstellt. Nach der Aktenlage verfügt die Bf. in Österreich über ein Büro. Sie beschäftigt in Österreich…
…00 € Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bf. errichtet Lichtwellenleiterleitungen (LWL) und vermietet diese…
…in der ***Bf1-Adr1***. Diese Niederlassung stellt eine Betriebsstätte gemäß § 29 BAO dar. Hinsichtlich der Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer wird folgender Sachverhalt festgehalten: Im Zuge einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 27.03.2012 sei Herr ***P*** mit dem Fahrzeug Volvo V50, amtliches Kennzeichen ***X*** (Deutschland…
…Inland. Da die KG in Österreich weder über ein Büro noch über Personal verfüge und auch die beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht in Österreich ansässig seien bzw. ihre Tätigkeit direkt von den USA oder von Deutschland aus ausübten, könne auch keine inländische Betriebsstätte vorliegen…
…hat, da diese nach Ansicht der Behörde im fraglichen Zeitraum eine Betriebsstätte in Österreich unterhalten hatte. Unstrittig war, dass für die Bf., ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, in Österreich in der Zeit von 15.8.2007 bis 2.10.2009 ein Arbeitnehmer tätig war…
…Deutschland zu besteuern, weshalb auch dort zunächst Lohnsteuer für die Geschäftsführerbezüge einbehalten und abgeführt wurde. Das Finanzamt argumentiert hingegen damit, dass aufgrund der Selbstanzeigen nach § 29 FinStrG für die Jahre 2003 bis 2006 davon auszugehen sei, dass auch in den Jahren ab 2006 eine Betriebsstätte…
…aufgrund der Betriebsgründung in der Schweiz erfolgt. Dort suche er als Handelsvertreter Unternehmen auf und nehme Bestellungen entgegen. Die bestellten Waren würden aus der Schweiz, Deutschland, Großbritannien und Österreich an das Auslieferungslager in M geliefert. Die vormalige Betriebsstätte und den Wohnsitz in Deutschland habe er…