…von Gewinnen handelt, die in Vorperioden (während die veräußernde Körperschaft Anteilsinhaberin war) erwirtschaftet wurden, muss die Beteiligungsertragsbefreiung (insbesondere im Falle regelmäßiger Ausschüttungen) bei der veräußernden Körperschaft zur Anwendung kommen, um eine Mehrfachbesteuerung von Gewinnen in der Körperschaftenkette zu verhindern (Lehner in Bergmann/Bieber (Hrsg.), Körperschaftsteuergesetz …
…Satz des Beschlusses legt fest, "dass darin eine steuerliche Einlagenrückzahlung im Gesamtbetrag von € 250.000 enthalten ist." Strittig ist, ob bei der hier vorliegenden Fallkonstellation in Bezug auf die beschlossene Gewinnausschüttung für das WJ 2010 die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs. 1 KStG zur Anwendung…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer , vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 20.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.12.2015, betreffend Kapitalertragsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden Mödling ) vom 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. Mai 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…
…Ansicht des Finanzamtes hat die im Zuge der Kapitalerhöhung vereinbarte alineare Gewinnausschüttung folgende ertragssteuerliche Konsequenzen: Im gegenständlichen Fall war zu prüfen, ob der im Beschluss auf Kapitalerhöhung vereinbarte Verzicht auf Gewinnausschüttungen durch den neu eintretenden Gesellschafter zugunsten der Altgesellschafter unter die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…allerdings das Finanzamt die Auffassung, dass dieser Abschichtungsmehrbetrag bei der Bf. als Genussrechtsinhaberin einen steuerpflichtigen Ertrag darstelle, der der Beteiligungsertragsbefreiung nicht zugänglich wäre. Diese Rechtsansicht sei jedenfalls abzulehnen, da sie sich als unsystematisch darstelle und zu einer effektiven Doppelbesteuerung führen würde. Die Besteuerung des Abschichtungsmehrbetrages…
…zugestanden. Die fixe "Gewinnbeteiligung" sei vom OGH als feste Vergütung für das Darlehen gewertet worden. Bezugnehmend auf dieses Judikat sei auch im beschwerdegegenständlichen Fall in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einem Darlehen auszugehen. Die Beteiligungsertragsbefreiung könne sohin nicht gewährt werden, da es sich nicht um einen Beteiligungsertrag…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
…1988 sind Aufwendungen und Ausgaben nicht abzugsfäig, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögensvermehrungen und Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Für Gewinnanteile jeder Art aufgrund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften gilt die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 KStG 1988. Die Darlehenszinsen standen somit unmittelbar in wirtschaftlichem…
Herr A B, geboren am 04.08.1956, war jahrzehntelang Alleingesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer der B G GmbH. Die B G GmbH wurde mit Stichtag 31.1.2017 gemäß UmwG und Art II UmgrStG im September 2017 steuerneutral umgewandelt in die Beschwerdeführerin. Herr B ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***SenV***, den Richter***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Brucknerstraße 8 Tür 9, 1040 Wien, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G&S Steuerberatungs GmbH, Uferstrasse 18, 5110 Oberndorf, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…