…nach Jahren extreme Wertsteigerungen entfalte. 2. Beim Begriff des Sammelns könne man nicht von irgendwelchen starren Begriffen ausgehen. 3. Auf die Unionswidrigkeit der von der Finanzverwaltung angewendeten Bestimmung hätte er bereits hingewiesen. 4. Man hätte versucht, bei den Autohändlern eine Korrektur der Rechnungen zu erreichen…
…Verdacht konnte insgesamt nicht im erforderlichen Ausmaß erhärtet werden. Anzumerken ist weiters, dass bei isolierter Betrachtung der (Einzel-)Verzollung ausgehend von dem von der Finanzstrafbehörde angeführten Betrag an hinterzogenen Abgaben von unter 24.000 Euro der für die gerichtliche Zuständigkeit relevante Wertbetrag nicht erreicht wird.…
…einheitlicher Lebensvorgang im Anschluss an das Verbringen der Ware in das Zollgebiet noch andauert, die Ware im Zollgebiet demnach noch nicht an einem ersten Bestimmungsort eingetroffen und dort zur Ruhe gekommen ist, so dass eine Beschlagnahme und Einziehung der Waren noch bis zu diesem Zeitpunkt…
…des Abnehmers (Erwerbers) dieser Lieferung bekannt ist, da sonst das Ziel die Steuereinnahmen dadurch auf den Bestimmungsmitgliedstaat zu verlagern und dass der Erwerber der innergemeinschaftlichen Lieferung in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner ist, nicht erreicht werden kann (vgl. BFH vom 17.2.2011, V R 28/10…
…sonst das Ziel, die Steuereinnahmen dadurch auf den Bestimmungsmitgliedstaat zu verlagern, dass der Erwerber der ig Lieferung in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner ist, nicht erreicht werden kann. Den Angaben in den genannten Anmeldungen zufolge, für deren Richtigkeit die Bf gemäß Art. 199 Abs. 1 ZK-DVO…
…2. Septemberwoche habe dieser ihn auf seinem Handy angerufen, während er auf Urlaub gewesen sei. Nach seiner Rückkehr habe er die Nummern aus den nicht angenommenen Anrufen zurückgerufen, aber niemanden erreicht. Daraufhin habe ihn D angerufen und mitgeteilt, er hätte von ihm Lieferpapiere gebraucht, aber…
…des Abnehmers (Erwerbers) dieser Lieferung bekannt ist, da sonst das Ziel die Steuereinnahmen dadurch auf den Bestimmungsmitgliedstaat zu verlagern und dass der Erwerber der innergemeinschaftlichen Lieferung in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner ist, nicht erreicht werden kann (vgl. BFH vom 17.2.2011, V R 28/10…
…des Abnehmers (Erwerbers) dieser Lieferung bekannt ist, da sonst das Ziel die Steuereinnahmen dadurch auf den Bestimmungsmitgliedstaat zu verlagern und dass der Erwerber der innergemeinschaftlichen Lieferung in diesem Mitgliedstaat Steuerschuldner ist, nicht erreicht werden kann (vgl. BFH vom 17.2.2011, V R 28/10…
…eine Entscheidung relevante Sachverhalte bisher nicht erhoben, eine Entscheidungsreife ist nicht erreicht worden. 1) Die österreichische Zollverwaltung hat der D insgesamt über dreiundzwanzig Millionen Stück Zigaretten zum Preis von Euro 93.000 mit der Auflage verkauft, die Ware in ein Nicht-EU-Land zu verbringen…
…Geldmittel des AB finanziert worden sei. Dieser Umstand sei jedoch durch die finanzielle Situation des Abgabepflichtigen bedingt gewesen, zumal mangels Bonität eine Finanzierung durch ein Bankinstitut nicht hätte erreicht werden können. Dass der Abgabepflichtige zivilrechtlicher Eigentümer dieses Fahrzeuges sei, belegten auch die rechtlichen Konsequenzen im…
…festzuhalten, dass sich der Bestimmungsort aus einem "handelsüblichen Beleg" ergeben muss. Der Lieferschein wird in der Verordnung lediglich als Beispiel für einen derartigen handelsüblichen Beleg angeführt. Es gibt daher zweifellos auch andere Belege, die hierfür infrage kommen. Aus Sicht des Gerichts spricht nichts dagegen, auch…
…einen Sichtvermerk der zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats nachgewiesen werden, wenn hinreichend belegt ist, dass die versandten verbrauchsteuerpflichtigen Waren den angegebenen Bestimmungsort erreicht haben, oder in dem in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii genannten Fall, durch einen Sichtvermerk der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats…
…einen Sichtvermerk der zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats nachgewiesen werden, wenn hinreichend belegt ist, dass die versandten verbrauchsteuerpflichtigen Waren den angegebenen Bestimmungsort erreicht haben, oder in dem in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii genannten Fall, durch einen Sichtvermerk der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats…
…einen Sichtvermerk der zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats nachgewiesen werden, wenn hinreichend belegt ist, dass die versandten verbrauchsteuerpflichtigen Waren den angegebenen Bestimmungsort erreicht haben, oder in dem in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii genannten Fall, durch einen Sichtvermerk der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats…
…Österreich an seinen Bestimmungsort verbracht wurde. Dazu wurde darauf verwiesen, dass sich der Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs im Sinne des Bestimmungslandprinzips am Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstandes befindet. Weiters wurde auf den Unterschied zwischen innergemeinschaftlichen Erwerb und einer allenfalls nicht steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Verbringung…
…Wiener Verkehrsbetriebe etc.) aufgestellt. Sie hätten daher auf dem Weg zu Ihrem Bestimmungsort Parkscheine besorgen oder aber auf die Abstellung des Kraftfahrzeuges innerhalb der Kurzparkzone verzichten und beispielsweise eine der öffentlichen Parkgaragen benützen können. Ihre Einwendungen waren somit nicht geeignet, Sie vom gegenständlichen Tatvorhalt zu…
…die Beschwerden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Mit den im Spruch bezeichneten Bescheiden hat das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt gegenüber der Bf. im Jahr 2007 gemäß Art…
…der Wohnbevölkerung) oder zur Erleichterung der Verkehrslage erforderlich ist, kann die Behörde durch Verordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes das Parken zeitlich beschränken (Kurzparkzone). Die Kurzparkdauer darf nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als 3 Stunden…
…als Bestimmungsort die Lieferadresse ihrer Kunden in Italien und in den Niederlanden angegeben. In der Anlage zum Bescheid habe das Zollamt den Bezug ARC 14ATN077 vom 23. Mai 2014, der jedoch in Österreich verblieben sei, erfasst, nicht hingegen aber den Bezug ARC 14ATN088 vom 28…
…vom Beförderungsmittel mit dem Sattelanhänger yy. erreicht worden. Es liege nur an den Verlade-Modalitäten, dass das Beförderungsmittel mit dem anderen Sattelanhänger mit dem Kennzeichen zz. auf die Fähre gekommen sei. Schließlich könne man nicht alle Sattelanhänger gleichzeitig zum Zollgelände Cesme bzw. zur Fähre bringen…