…die Bf. 1 als maßgeblich erachteten Ausmessungsregeln des § 23 Abs. 2 2. Satz und Abs. 4 leg. cit. sowohl die (bereits für die Bf. 1 ins Treffen geführten) Milderungsgründe der §§ 34 Abs. 1 Z 2 (Unbescholtenheit), Z 14 (Schadensgutmachung durch Entrichtung der verkürzten Umsatzsteuerbeträge; vgl…
…Für jeden unbeteiligten Dritten als Vergleichsperson ist es nach einem Aufenthalt von (damals) zwei Jahren in einem Land wie Österreich klar ersichtlich, dass Zigaretten nur in bestimmten Geschäften gekauft werden dürfen. Wenn daher - wie bei der Beschuldigten - Zigaretten im Privatbereich durch ihren Ehemann - trotz eines…
…als die zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters bei seiner Handlungsweise dar. Mir kann weder ein vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, da ich mit den buchhalterischen Tätigkeiten nie etwas zu tun hatte und dies Aufgabe meines damaligen Ehemanns B war, der mich offenbar durch…
…sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob es dem Täter darauf angekommen ist, sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er gehandelt hat, durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine…
…In Anbetracht der geschilderten Begleitunstände kann die völlige Vernachlässigung sämtlicher steuerlicher Belange durch die Bf. als verantwortliche Geschäftsführerin nicht mit bloß fahrlässig sorgfaltswidriger Handlungsweise (Handeln im Vertrauen auf den Ex-Gatten) erklärt werden. Aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse hält der erkennende Senat des Bundesfinanzgerichtes jedoch zu…
…19 Abs. 1 VStG die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat, wobei nach § 19 Abs. 2 VStG überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander…
…der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. (2) Im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) sind überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen…
…ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Belange der GmbH vertrauen habe können. Inhaltlich wiederholte die Bf. ihr Beschwerdevorbringen, welches auch vollinhaltlich durch die Aussagen der einvernommenen Zeugen ***13***, ***19*** (Sekretärin des belangten Verbandes) und ***8*** (Ehemann) bestätigt wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs…
…dass sie den öffentlichen Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr diene, durch die angeführten Taten ohne Erlaubnis widmungswidrig in Anspruch genommen habe. In ihrem Einspruch (Anmerkung BFG: gegen die Strafverfügung) habe die Bf. im Wesentlichen eingewendet, dass sie die jährlich vorgeschriebene Gebrauchsabgabe bis 2018…
…Wohl aber ist die durch den Schadensfall konkret eingetretene, wenngleich allenfalls auch in ihrer Dimension durch mangelnde kaufmännische Sorgfalt mitbedingte finanzielle Zwangslage des Unternehmens, welche offensichtlich beide Beschuldigten zu ihrem Verhalten verleitet hat, ein wesentlicher Milderungsgrund bei der Ausmessung der jeweiligen Geldstrafe. Die Schadensgutmachung beträgt…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG durch die Beschuldigte nicht verwirklicht worden. Die Strafbemessung sei vom Spruchsenat unrichtig vorgenommen worden. Tatsächlich wäre jedenfalls auf eine wesentlich geringere Geldstrafe zu erkennen gewesen: Als Milderungsgründe wären auch der Umstand, dass die Beschuldigte glaubwürdig versichert habe, in Zukunft…
…dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügen, als Nachweis über die Berechtigungen nach Abs. 2 bis 4 auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein Ausweis auszufolgen. Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind durch Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu treffen.…
…dadurch betroffen ist, dass er oder eine ihm persönlich nahestehende Person durch die Tat oder als deren Folge eine beträchtliche Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung oder sonstige gewichtige tatsächliche oder rechtliche Nachteile erlitten hat. (2) Ein Milderungsgrund ist es auch, wenn das gegen den Täter geführte Verfahren…
…ebenfalls sehr vermögenden Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes, der D-GmbH (siehe oben Pkt. J.), heranzuziehen. Zusätzlich existiert aber hier auch noch der wesentliche Milderungsgrund, dass nämlich bei der Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes der Gesellschafter-Geschäftsführer, eben der Erstbeschuldigte, bereits den Rechtsnachteil seiner Bestrafung zu tragen…
…ebenfalls sehr vermögenden Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes, der D-GmbH (siehe oben Pkt. J.), heranzuziehen. Zusätzlich existiert aber hier auch noch der wesentliche Milderungsgrund, dass nämlich bei der Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes der Gesellschafter-Geschäftsführer, eben der Erstbeschuldigte, bereits den Rechtsnachteil seiner Bestrafung zu tragen…
…ebenfalls sehr vermögenden Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes, der D-GmbH (siehe oben Pkt. J.), heranzuziehen. Zusätzlich existiert aber hier auch noch der wesentliche Milderungsgrund, dass nämlich bei der Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes der Gesellschafter-Geschäftsführer, eben der Erstbeschuldigte, bereits den Rechtsnachteil seiner Bestrafung zu tragen…
…sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, ob es dem Täter darauf angekommen ist, sich oder einem Verband, als dessen Entscheidungsträger er gehandelt hat, durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine…
…Vielmehr obliegt es ja dem Beschwerdeführer, sich entsprechend zu verantworten und erfolgte die Einstellung durch die Behörde im Verfahren gegenüber D erst aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens. [Bei B] wurde als Milderungsgrund nicht berücksichtigt, dass die Beschwerdeführerin nur Angestellte der C-GmbH war. Für [die] Beschuldigten…
…der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. (2) Im ordentlichen Verfahren (§§ 40 bis 46) sind überdies die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen…
…ihnen durch das Vorliegen von Vormerkungen nicht mehr zugute, wobei eine Vormerkung (Übertretung des Parkometergesetzes) als erschwerend zu werten war. Die Geldstrafe soll geeignet sein vor weiteren Übertretungen wirksam abzuhalten. Die bisherige Geldstrafe war in ihrer Höhe (EUR 60,-) dazu offenkundig nicht geeignet. Dass Milderungsgründe…