…die in den Besserungsvereinbarungen der Streitjahre zwar unterschiedlich, aber bei beiden Varianten unabhängig vom Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen wurde. Die gegenständlichen Besserungsverpflichtungen sind daher ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach viel eher gestundeten als aufschiebend bedingten betrieblichen Verbindlichkeiten gleichzuhalten. Eine entsprechende Passivpost ist - da die Schuld dem…
…06 0252/1-IV/6/90 gälten bspw Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und echten stillen Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte als unkörperliche Wirtschaftsgüter. Mitunternehmeranteile fielen aus bilanzbündeltheoretischen Gründen jedoch nicht unter den Begriff "unkörperliche Wirtschaftsgüter" (BMF, RdW 1991, 30…
…06 0252/1-IV/6/90 gälten bspw Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und echten stillen Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte als unkörperliche Wirtschaftsgüter. Mitunternehmeranteile fielen aus bilanzbündeltheoretischen Gründen jedoch nicht unter den Begriff "unkörperliche Wirtschaftsgüter" (BMF, RdW 1991, 30…
…LG La. und die LG Gr. eine sehr schwache Besserungsverpflichtung beinhaltet haben. Zivil- und steuerrechtlich stellt die Besserungsabrede eine aufschiebende Bedingung dar und daher sind die Grundsätze für die Bilanzierung aufschiebender Bedingungen anzuwenden. Bei Zuschüssen mit aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung entsteht die Rückzahlungsverpflichtung mit Bedingungseintritt; droht…
…aus. Zudem falle auf, dass die Besserungsvereinbarungen die Kriterien für die Besserung nicht definierten. c.) Gegenäußerungen BF Die BF führte aus, dass auch jeder (fremde) Dritte einem Forderungsverzicht (zudem mit Besserungsverpflichtung) zugestimmt hätte, um sein Geschäft im Ausland zu erhalten. Die massiv positiven Deckungsbeiträge, die…
…dem wirtschaftlichen Erfolg der Bf. Es stellt sich daher die Frage, ob nicht von vornherein eine Verbindlichkeit in Form einer Besserungsverpflichtung eingegangen worden war. Bei Besserungsverpflichtungen handelt es sich um zunächst erlassene oder gestundete Verbindlichkeiten, die bei Eintritt gewisser vereinbarter Voraussetzungen (anteilig) wieder aufleben bzw…
…Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbsthergestellte Rechte (insbesondere Filmrechte) gelten. Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter "ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern" (VO BGBl. Nr…
…inländischer Steuerrechtslage gehören zu den unkörperlichen Werten jedenfalls (Doralt, EStG Komm. I, § 4 Rz 92, mwN) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und echten stillen Gesellschaften, Forderungen, Genussrechte auf Basis von Besserungsverpflichtungen; selbsthergestellte Rechte (zB Filmrechte), Rezepte, Urheber- und Leistungsschutzrechte; Verlags-, Vertreter- und Verwendungsrechte; Nutzungsrechte, Options- und Vorkaufsrechte…
…Es sollen somit „Verlustzuweisungsgesellschaften“ verhindert werden, die (stille) Beteiligungen, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbsthergestellte Rechte (insbesondere Filmrechte) verwalten (Beiser /Farmer, RdW 1997, Seite 100). Das Bundesfinanzgericht kann in der nachhaltigen Erfindertätigkeit des Bf, wie sie sich in den zu beurteilenden Streitjahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACADEMIA Immobilientreuhand Gesellschaft m.b.H., Witthauergasse 38 Tür 1, 1180 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. März 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde d es X , vom 22.08.2018 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 20.07.2018, StrNr. SN, wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1080-2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pagitsch, der Richterin Mag. Diana Sammer und die fachkundigen Laienrichter Mag. FH Oliver Bruckner und Mag. Ingrid Schöberl in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband Bf, AdresseBf, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 28a, 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., Adr.1, vom 22. April 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20. März 2014, MA67-PA-2 wegen Verletzung des § 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Finanzstrafsache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA MMag. Salih Sunar, Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 30.12.2024 gegen den Bescheid des Amtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die am 24.10.2016 eingebrachte Beschwerde des Bf, AdresseBf, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 21.09.2016, Zahl MA 67-PA GZ, wegen der Verwaltungsübertretung nach…
Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG war bei der Bemessung der Geldstrafe die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten und die Sorgepflichten für 2 Kinder zu berücksichtigen. Wegen überlanger nicht von der Bf. zu vertretender Verfahrensdauer, die Hausdurchsuchung hat am 12. Mai 2009 stattgefunden, die Betriebsprüfung wurde…
§ 4a. (1) Der Magistrat hat die in den §§ 2 bis 4 angeführten Abgaben zu erhöhen oder zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich berechnete und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder ein an dessen Stelle tretender Index…