…entspricht. Der Unternehmer muss im eigenen Namen auftreten und Reisevorleistungen in Anspruch nehmen. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung letztlich auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer. Weist sich der Unternehmer als Erbringer der Leistung aus, so wird er im eigenen Namen tätig und erbringt Besorgungsleistungen. Die…
…UStG Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer sind den Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 zu unterziehen. § 23 UStG 1994 gilt für alle Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen Reiseveranstalter, ein Reisebüro oder einen Unternehmer mit anderen Betätigungen handelt…
…entspricht. Der Unternehmer muss im eigenen Namen auftreten und Reisevorleistungen in Anspruch nehmen. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung letztlich auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer. Weist sich der Unternehmer als Erbringer der Leistung aus, so wird er im eigenen Namen tätig und erbringt Besorgungsleistungen. Die…
…UStG, § 23, Rz. 6, S. 1562). Reisevorleistungen hingegen sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem Dritten erbracht werden und dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Anwendungsbereich des § 23 UStG beschränkt sich somit auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, § 23, Rz. 7, S. 1562)…
…Unternehmern besorgt, so unterliege jede einzelne Leistung mit dem vereinbarten Entgelt der USt nach den allgemeinen Vorschriften (VwGH 1.3.2007, 2004/15/0120). Bei der Weiterverrechnung von Eintrittsberechtigungen handle es sich um Besorgungsleistungen im vorhin genannten Sinn, welche im konkreten Fall an einen Unternehmer…
…und Baldwin, C-308/96). Die Anwendung der Sonderregelung über Reiseleistungen ist daher auf Besorgungsleistungen für Nichtunternehmer beschränkt (vgl. Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 23 Tz 7). Reiseleistungen im Sinne des Artikel 26 6. EG-RL bzw. § 23 UStG werden an dem Ort erbracht, in dem…
…auftrete und Reisevorleistungen in Anspruch nehme, die Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 gelte. Demnach würden nur solche Leistungen der Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 unterliegen, bei denen es sich um sog. "Besorgungsleistungen" handle, nicht jedoch um Eigenleistungen des leistenden Unternehmers (s. Ruppe/Achatz, UStG, § 23…
…Transfer der Kursteilnehmer zwischen Flughafen und Hotel bei deren An- und Abreise erfolge durch die Fa. ***5***, welche seit 2013 sämtliche Transfers zwischen Flughafen und ***4*** für die Bf. durchführe. Die Abrechnung erfolge stets monatsweise. Insgesamt gebe es im Jahre 2013 drei Eingangsrechnungen dieses Unternehmens…
…Der besorgende Unternehmer ist in den Leistungsaustausch eingeschaltet (dies entspricht der umsatzsteuerlichen Behandlung der Besorgung einer Lieferung im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts). Es liegt daher eine Leistung an den besorgenden Unternehmer (die besorgte Leistung) und eine Leistung des besorgenden Unternehmers (die Besorgungsleistung) vor. Die Besorgungsleistung ist…
…von der Bf. zur Verfügung gestellten beispielhaften Belegen. Diese Belege, deren Gesamtbetrag 400 Euro unterschreiten, führen an: das Ausstellungsdatum; den Namen und die Anschrift der Bf. als leistendes Unternehmen; die Art und den Umfang der erbrachten Leistung; der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt; …
…gegen die Bescheide betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für die ***Bf1***. In der Begründung führte das Finanzamt aus: Wenn ein Unternehmer es unternehme, auf eigenen Namen aber auf Rechnung eines anderen, einen Dritten zur Erbringung einer Leistung an den Auftraggeber zu veranlassen, liege eine Besorgungsleistung vor…
…Ansicht an, dass trotz Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z. 2a UStG 1994 die damit in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Leistungen (Kostenweiterbelastungen) dennoch dem Unternehmensbereich zuzuordnen sind und somit steuerbare Leistungen darstellen, kommt im gegenständlichen Fall eine Qualifikation als eine dem 20%igen Steuersatz unterliegende Besorgungsleistung…
…Gewinnaufteilung und -auszahlungen an die Mitglieder der Spielgemeinschaft) stellen keine umsatzsteuerfreien Besorgungsleistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 UStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d sublit. aa UStG dar. Die von den Kunden an die Gesellschaft geleisteten monatlichen Zahlungen seien Teil…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Abnehmer der Leistung, dem Künstler gegenüber für eigenes Verschulden bei den Besorgungsleistungen haftet, wird seitens der BP lapidar zitiert, jedoch keineswegs gewertet. Gerade diese Demonstration der Stärke der eigenen Fähigkeiten des Unternehmens bewirkt bei den Künstlern großes Vertrauen und Bindung an die Bf." Über…
…Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind den beigeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen; sie bilden einen Bestandteil dieses Spruchs. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…
…die bfP selbst über keine "Entsorgungsanlage" verfüge, handle es sich bei ihren Leistungen um Besorgungsleistungen. Da ihr die entsprechende Vorleistung mit 10 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werde, erfolge auch die Weiterverrechnung an die Endkunden mit diesem Steuersatz. Die bfP habe im Rahmen ihrer Tätigkeit das…
…fremden College oder Hochschule. Zur Vorhaltsfrage, in welchem anteiligen Ausmaß Unterrichtsleistungen als Eigenleistungen durch die Bf. und in welchem anteiligen Ausmaß auch als Besorgungsleistungen durch stundenweise tätige, selbständige Unternehmer erbracht werden, wird ausgeführt: Die Bildungsleistungen werden von der Bf. selbst erbracht - nur diese habe das…
…dies konkret, dass der Leistungsort der Besorgungsleistung in Österreich liegt und die Steuerschuld auch im B2B Bereich nicht auf den Leistungsempfänger übergeht. Soweit nun die Bf. die Reisevorleistungen, wie die Eintrittsberichtigungen für Stift Melk und Schloss Schönbrunn, im eigenen Namen an andere Unternehmer erbringt, liegt…
…3. Miete einer Vitrine 4. Bewirtungsaufwendungen Dazu führte das Steuerberatungsunternehmen aus, die genannten Aufwendungen seien - mit Ausnahme der Vermietung der Vitrine an ausländische Unternehmer - in Österreich umsatzsteuerbar und -pflichtig. Zu 1. und 2.: Die Miete des Hotelzimmers sowie des Garagenplatzes sind gemäß § 3a Abs. 9…