…Dinge herausfallen. In diesem Sinn stellen unvorhersehbare Schadensereignisse größeren Umfangs, die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich ziehen, eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katstrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbeondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs…
…Gründen nicht entziehen kann (§ 34 Abs. 3). Gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden. Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des …
…gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision zulässig, da zu der gegenständlichen Rechtsfrage (Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden an einem Zweitwohnsitz als außergewöhnliche Belastung im Sinne des EStG 1988) eine völlig einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Wien, am 19. Dezember 2014
…Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. … (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. …" Um eine allfällige außergewöhnliche Belastung durch einen Katastrophenschaden berücksichtigen zu können…
…der „Beseitigung“ von Naturkatastrophen. Maßnahmen, die als Verbesserung gegenüber dem Zustand vor dem Schadensfall angesehen werden, dürfen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (vgl. die Ausführungen in Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar, Bd. III C, Anm. 2 zu § 34 Abs. 6 bis 8, Stichwort: Katastrophenschäden…
…durch Witterungseinflüsse und Bodenbeschaffenheit begünstigt, kann daher nicht als Katastrophe im Sinne dieser Definition verstanden werden. Daher sind schon aus diesem Grund keine der im Zusammenhang mit der Stützmauer getätigten Aufwendungen solche zur Beseitigung von Katastrophenschäden. Hinsichtlich des vom Bf. im Vorlageantrag in eventu gestellten…
…wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs 2 in Verbindung mit Abs. 5 EStG 1988 ) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Nach § 34 Abs. 6 EStG 1988 können +) Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-…
…die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden nur nach (Natur-) Katastrophen in Betracht kommt und die Bf. den Eintritt einer Katastrophe verneint, findet der Antrag der Bf., ihre Kosten im gegenständlichen Streitpunkt als Kosten im Sinne des § 34 Abs. 6 EStG 1988 (Katastrophenschäden) anzuerkennen…
…Kind iSd § 106 EStG. Nach § 34 Abs. 6 EStG 1988 können ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes u.a. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten abgezogen werden. Liegt ein durch eine Katastrophe herbeigeführtes Schadensereignis vor, sind die…
…machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschänden iHv EUR 3.393,71 als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Höhe schränkte er im Vorlageantrag auf den Betrag von EUR 2.511,35 nach verhältnismäßiger Zuordnung entsprechend der Pensionseinkünfte der…
…sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Abs. 3). Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der…
…Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. … (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. …" Um eine allfällige außergewöhnliche Belastung wegen eines Katastrophenschadens berücksichtigen zu können, ist…
…da er unmittelbar das Staatsbürgerschaftsrecht betreffe. Der österreichische und der nichtösterreichische Wohnsitz seien daher gleich zu behandeln und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden zu gewähren. Hinsichlich der Geltendmachung des Pauschales der auswärtigen Berufsausbildung erfolgten keine Ausführungen des Bf mehr. Mit Vorlagebericht…
…wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG 1988 vorliegen. Es können daher nur solche Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen. Dass Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, unterstellt der VwGH bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens jedoch nur dann…
…6 1. Teilsatz EStG 1988 können ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden: "- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - …" Die angeführte Aufzählung ist demonstrativ; auch elementare Schäden aufgrund von Sturm, Hagelunwetter und Blitzeinschlag werden unter…
…an der Heizung angeführt sind. Weiters ist aufgrund des langen Zeitraums zwischen Schadensfall (Juni 2013) und Neuanschaffung (Oktober bzw. Dezember 2015) kein zeitlicher Zusammenhang ersichtlich. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Rechtslage stützen. Zudem handelt es sich bei der Frage, welche Kosten mit der Beseitigung eines Katastrophenschadens bzw. welche mit der Abwehr künftiger Katastrophen zusammenhängen, um eine Sachverhaltsfrage. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im oa. Sinne lag daher nicht vor, weshalb die Revision nicht zugelassen werden…
…zum Erscheinungsbild und Verlauf der neuen Zaunanlage können mangels Vorlage von entsprechenden Bilddokumente nicht getroffen werden. II. Für bestimmte Aufwendungen lässt § 34 Abs. 6 EStG 1988 einen Abzug als außergewöhnliche Belastung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes zu. Dazu gehören u.a. "Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden…
…Jahren in Österreich arbeitet, hier seinen Hauptwohnsitz hat und zudem auch Österreichischer Staatsbürger ist und es sich bei Aufwendungen für einen Zweitwohnsitz um keine zwangsläufig erwachsenen außergewöhnlichen Belastungen handelt. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sämtliche Voraussetzungen…
…zu erhalten. Der Bf. machte für die Jahre 2015 und 2016 Aufwendungen für die Beseitigung von Katastrophenschäden im Zusammenhang mit einem Hangrutsch auf der in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft als außergewöhnliche Belastung geltend. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind allesamt aktenkundig. Dagegensprechende Umstände wurden nicht vorgebracht…