…ist der Bf nicht nachgekommen. Die Beschwerde wurde unter Verweis darauf sowie auf die geltende Gesetzeslage (§ 1 Abs. 1 und 2 GSpG) mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abgewiesen. Im Vorlageantrag wurde ergänzend vorgebracht, beim staatlichen österreichischen Glücksspielmonopol handle es sich um eine unionswidrige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit…
…v. Hungary ua.) verwiesen. Weiters habe der EuGH bereits einmal entschieden, dass die Ausgestaltung des österreichischen Glücksspielmonopols gegen das Unionsrecht, nämlich die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit verstoße, weil es so ausgestaltet sei, dass nur eine bestimmte Person eine realistische Chance auf eine Konzession habe. Auch…
…neben der Verfolgung von legitimen Zielen zur Rechtfertigung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit auch entsprechende Einnahmen aus Abgaben im Zusammenhang mit Glücksspiel durch den Staat lukriert würden. Im Übrigen würde gerade die geforderte Vergabe von Konzessionen und Bewilligungen in unbeschränkter Anzahl eine Ausweitung des Kreises der…
…die Dienstleistungsfreiheit im Sinne des Art. 56 AEUV zu beschränken, sofern sie unterschiedslos für Wirtschaftsteilnehmer im "Inland" und für solche "außerhalb des Inlandes" gilt. (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 93). 4.3. Zum Einwand des Verstoßes der Glücksspielabgaben gegen das Mehrwertsteuersystem Die…
…sind." 10. Zum Einwand der Bf., Verletzung der Dienstleistungsfreiheit, da die Glücksspielabgaben unionsrechtswidrig sind (Punkt 5.6. der Beschwerde) Nach Art. 56 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in…
…neben der Verfolgung von legitimen Zielen zur Rechtfertigung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit auch entsprechende Einnahmen aus Abgaben im Zusammenhang mit Glücksspiel durch den Staat lukriert würden. Im Übrigen würde gerade die geforderte Vergabe von Konzessionen und Bewilligungen in unbeschränkter Anzahl eine Ausweitung des Kreises der…
…neben der Verfolgung von legitimen Zielen zur Rechtfertigung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit auch entsprechende Einnahmen aus Abgaben im Zusammenhang mit Glücksspiel durch den Staat lukriert würden. Im Übrigen würde gerade die geforderte Vergabe von Konzessionen und Bewilligungen in unbeschränkter Anzahl eine Ausweitung des Kreises der…
…eine erlaubte Tätigkeit dürfe nicht prohibitiv besteuert werden und 3. es sei eine erhebliche Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit und 4. eine verbotene Beihilfe gegeben. Eben diese Fragen hatte das BFG im Vergleichsfall der GGmbH, in dem die beschwerdeführende Gesellschaft in ihrem Kartencasino ebenfalls auf Basis einer…
…Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit kann aus bestimmten Gründen gerechtfertigt sein: Die Zulässigkeit eines Konzessionssystems sei vom EuGH 9.9.2010, C-64/08, Rs Engelmann und EuGH 15.9.2012, C-347/09, Dickinger/Ömer bestätigt worden. Laut EuGH sei die Beschränkung der Konzessionen auf…
…Grundsatzes der Inländerdiskrimminierung gelte. Die Bf beantragte deshalb auch die Stellung verschiedener Fragen an den EUGH zur Vorabtentscheidung. Außerdem bezeichnet die Bf desweiteren ihre Geräte nicht als Glückspielgeräte sondern Geschicklichkeitsapparate mit "Touchscreen Funktion". Im Glücksspielmonopol sieht die Bf dem Grunde nach eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit…
…Grundsatzes der Inländerdiskrimminierung gelte. Die Bf beantragte deshalb auch die Stellung verschiedener Fragen an den EUGH zur Vorabtentscheidung. Außerdem bezeichnet die Bf desweiteren ihre Geräte nicht als Glückspielgeräte sondern Geschicklichkeitsapparate mit "Touchscreen Funktion". Im Glücksspielmonopol sieht die Bf dem Grunde nach eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit…
…Grundsatzes der Inländerdiskrimminierung gelte. Die Bf beantragte deshalb auch die Stellung verschiedener Fragen an den EUGH zur Vorabtentscheidung. Außerdem bezeichnet die Bf desweiteren ihre Geräte nicht als Glückspielgeräte sondern Geschicklichkeitsapparate mit "Touchscreen Funktion". Im Glücksspielmonopol sieht die Bf dem Grunde nach eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit…
…wird die restriktive Linie gegenüber mitgliedstaatlichen Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielsektor in der rezenten Rsp des EuGH bestätigt bzw vertieft. So wurde speziell zu Österreich zuletzt vom EuGH festgestellt, dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung vieles für eine Unvereinbarkeit der österreichischen Glücksspielregelungen mit dem Unionsrecht spricht…
…ist entgegenzuhalten, dass diese Angaben durch eigene behördliche Erhebungen verifiziert wurden und sich auch mit den Ergebnissen von Vorerhebungen decken. Zum Einwand, nach der Judikatur des EuGH seien alle Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zu begründen, dem angefochtenen Bescheid sei jedoch nicht zu entnehmen, aus welchem Grund…
…die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit aus den näher angeführten Gründen gerechtfertigt sein könnte. Dabei ist zu prüfen, ob eine derartige, den freien Dienstleistungsverkehr einschränkende Regelung angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten tatsächlich den Zielen Rechnung trägt, die sie rechtfertigen könnten und ob die mit ihr auferlegten Beschränkungen nicht…
…Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit und wäre grundsätzlich nur mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn ein in den Vertragen normierter Rechtfertigungsgrund oder ein in der Judikatur des EuGH entwickelter Rechtfertigungsgrund (zwingender Grund des Allgemeininteresses) vorliegt. Für die Beschränkung von GIücksspieltätigkeiten kämmen als zwingende Gründe des Allgemeininteresses insbesondere der…
…c der MwStSystRL, wonach der Mitgliedstaat die Mehrwertsteuerbefreiung nur auf die in seinem Hoheitsgebiet "ansässigen" Kleinunternehmer anwenden darf, zwar zu einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, diese Richtlinienbestimmung ist aber durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen (Vermeidung der vielfachen Geltendmachung der Steuerbefreiung in unterschiedlichen Staaten…
…zulässige Beschränkung der Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit beurteilt, weil sie sich als Notwendigkeit einer wirksamen Steuerkontrolle erweise. Die Regelung des Art. 283 Abs. 1 Buchst. c der MwSt-RL bezwecke u.a. zu behindern, dass Steuerpflichtige, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, der…
…um eine Beschränkung der Freizügigkeit der Unternehmer und Arbeitnehmer und der Dienstleistungsfreiheit zu vermeiden. Insoweit beinhalte die Frage von grundsätzlicher Bedeutung auch eine unionsrechtliche Dimension. Mit Erkenntnis vom 29.09.2022, Ra 2021/15/0005, hob der VwGH das Erkenntnis des BFG wegen Rechtswidrigkeit des…
…C-75/18, Rn. 42; siehe dazu auch VwGH 9.2.2022, Ra 2021/13/0137). Selbst eine allfällige Doppelbesteuerung wäre keine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV, sondern nur Folge des Grundsatzes, dass Mitgliedstaaten aus ihrer Steuerhoheit eine Besteuerungsbefugnis erwächst (vgl. die Schlussanträge…