… Reisekosten; Aus- und Fortbildungskosten; Bekleidungskosten). Im bekämpften Einkommensteuerbescheid 2019 ließ das Finanzamt zunächst Kosten iHv. € 1.939,99 zum Abzug zu; in der Beschwerdevorentscheidung vom 19.7.2022 kürzte es die abzugsfähigen Werbungskosten auf € 1.699,99. Die Beschwerde wird überwiegend wortgleich begründet…
…für Kolleginnen mitgekauft wurden, sind lediglich die drei Shirts der Größe M (38/40) zum Abzug zuzulassen. Unter den sonstigen Werbungskosten befindet sich auch ein Betrag von € 39,-, welcher nicht auf Bekleidungskosten entfällt, sondern die Mitgliedschaft bei der Vitalakademie betrifft. Dieser Betrag sei unabsichtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elfriede Murtinger in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführer, Adresse-Beschwerdeführer, St.Nr. Nr., gegen den Bescheid des FA Gänserndorf Mistelbach vom 4. Juli 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: D er Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. AB in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, über die Beschwerden vom 14. Juli 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Kufstein Schwaz vom 11. Juli 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie vom 12. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10. November 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A***** B*****, Straße1, 0000 Ort1, StNr. 0**/0*** FA 53, über die Beschwerde vom 09.02.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 07.01.2011, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Juli 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 19. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 23. Oktober 2014, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den von der belangten Behörde Finanzamt Österreich zu Steuernummer ***BF1StNr1*** am 21. April 2023 ausgefertigten Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2022 zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux , den Richter Mag. Armin Treichl sowie die fachkundigen Laienrichter Karl-Heinz Dobler und Mag. Patricia Kathan-Simma in der Finanzstrafsache gegen Herrn c wegen der Finanzvergehen der teils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamt X vom 30.06.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid vom 30…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…einer Änderung gem. § 295 Abs. 1 BAO berücksichtigte das Finanzamt einen Teil der Bekleidungskosten - und zwar € 523,80 - als außergewöhnliche Belastungen, lehnte jedoch die Anerkennung des restlichen Teiles der beantragten Werbungskosten ab. Da die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen den Selbstbehalt nicht überstiegen, führten sie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. März 2013, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerinnenveranlagung), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Mag. Werner Prettenthaler, Voitsberger Straße 4, 8572 Bärnbach, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 07.05.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***Bf1*** über die Beschwerde vom 24. Mai 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 27. April 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht: I. Die Beschwerde wird…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 20. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 machte der Beschwerdeführer (Bf.) u.a. Bekleidungskosten als Werbungskosten und Aufwendungen für Wohnraumsanierung als Sonderausgaben geltend. Über Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf. nachstehende Rechnungen vor: - die Materialrechnungen der Fa…
…371,55 Euro berücksichtigt wurden. Begründend verwies das FA im Wesentlichen darauf, dass Kürzungen hinsichtlich der Handy- und Bekleidungskosten sowie sonstiger Kosten der privaten Lebensführung vorgenommen worden seien. Bei den außergewöhnlichen Belastungen blieben die Katastrophenschäden mangels der Vorlage von Unterlagen unberücksichtigt. Hinsichtlich der Behinderung des…