…… 35 Dazu ist festzustellen, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Darlehen, die vor dem Beitritt der Republik Polen zur Europäischen Union aufgenommen wurden, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften besteuert wurden, die zum Zeitpunkt des die Besteuerung auslösenden Sachverhalts, nämlich der Erstellung der…
…in Österreich rechtmäßig i.S.d. § 9 NAG auf. Dieses Recht auf Freizügigkeit wurde hinsichtlich der Aufnahme einer Beschäftigung im Vertrag über den Beitritt Polens zur Europäischen Gemeinschaft eingeschränkt. Die Einschränkung der Freizügigkeit polnischer Staatsbürger ergibt sich aus Art. 24 und aus den Übergangsbestimmungen des…
…Polen lebenden Kinder darauf, dass die (nationalen) Bestimmungen des § 3 FLAG in der jeweiligen Fassung einem Familienbeihilfenanspruch widersprächen. Die Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1408/71 im Beschwerdefall verneint die belangte Behörde mit der Begründung, die primärrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens zur Europäischen…
…verneint die belangte Behörde mit der Begründung, die primärrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union erlaubten Österreich die Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern polnischer Staatsangehörigkeit. Die Einschränkung der Freizügigkeit polnischer Staatsangehöriger ergibt sich aus Art. 24 und Anhang XII der Beitrittsakte…
…der Verordnung innehaben, schadet nicht (EuGH vom 7. Februar 2019, C-322/17, Rs Bogatu, Wohnort des Antragstellers im Beschäftigungsstaat). Laut Sachverhalt hat der Bf seit 1992 Versicherungszeiten in Österreich erzielt. Da er bereits vor dem Beitritt Polens zur Union per 1. Mai 2004 in…
…1408/71) verneint die belangte Behörde mit der Begründung, die primärrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Beitritt der Slowakei zur Europäischen Union erlaubten Österreich die Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern slowakischer Staatsangehörigkeit. Damit gleicht der Beschwerdefall demjenigen, den der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vom 22…
…Mitgliedstaaten) Punkt 15. (Die Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Polen), ABlEU Nr. L 236 vom 23. September 2003, Seite 977, lautet: "Die EU weist auf das hohe Maß an Differenzierung und Flexibilität in der Regelung für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer hin. Die Mitgliedstaaten werden sich…
…vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (kurz: VO 987/2009). Die VO 1408/71 ist auf Polen seit deren Beitritt zur Europäischen Union am 1. Mai…
…Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union, jedoch galt für bestimmte Staaten, zu denen auch Polen gehört, die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit bis 30.04.2011 nicht. Diese Übergangsbestimmung wurde mit § 32a AuslBeschG (Ausländerbeschäftigungsgesetz) in nationales Recht umgesetzt. Dass der Bw bereits seit Betritt Polens in Österreich …
…§ 5 Abs. 3 FLAG 1967) nach rein innerstaatlicher Rechtslage keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Der Bf ist allerdings ungarischer Staatsbürger. Ungarische Staatsbürger sind seit 01.05.2004, dem Beitritt Ungarns zur EU, Unionsbürger. Aus diesem Grund ist der Bf gemäß § 53 Abs. 1 FLAG 1967…
…Österreich rechtmäßig i.S.d. § 9 NAG auf. Dieses Recht auf Freizügigkeit wurde hinsichtlich der Aufnahme einer Beschäftigung im Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Gemeinschaft eingeschränkt. Die Einschränkung der Freizügigkeit tschechische Staatsbürger ergibt sich aus Art. 24 und aus den Übergangsbestimmungen…
…Beitrittszeitpunkt Polens im Mai 2004 bis zur Ausstellung der Mitteilung am 17.12.2013 ist das ein Zeitraum von neun Jahren, in dem die belangte Behörde den vorrangigen bzw ab 2011 alleinigen Rechtsanspruch der Kindesmutter nicht berücksichtigt hat. Da der Bf bereits vor dem Betritt…
…können, weil sie gegen übergeordnetes Unionsrecht verstoßen hätte, wie folgende rechtliche Ausführungen zeigen. Polen ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union, doch hat Österreich Polen mit Beitritt bezüglicher einem Teil der Grundfreiheiten einen zeitlich beschränkten Vorbehalt abgegeben. Für Zeiträume vor dem 1…
…Quelle: Europäische Kommission, Beschäftigung, Soziales und Integration, Polen (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1124&langId=de&intPageId=2771). Unionsrecht Das maßgebliche Unionsrecht findet sich insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der…
…Ohne das zu begründen oder zu beweisen, hat sie das Bestehen der anderen Einkaufsgemeinschaften jedoch verneint. (12) Einkaufsgemeinschaften gibt es in der österreichischen Landwirtschaft bereits seit vielen Jahren, lange vor dem EU-Beitritt Österreichs. Ursprünglich waren sie gebildet worden, um Landwirten außerhalb des heimischen Markts…
…Österreich beschäftigt und versichert. Die in Polen mit den Kindern lebende Kindesmutter ist nicht erwerbstätig. Gemäß Art 68 Abs. 2 der Verordnung werden Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein…
…wozu wohl auch die uneinheitliche Spruchpraxis im BFG beiträgt. 26 Im Anwendungsbereich der alten Verordnung wurde iSd Urteils EuGH vom 12. Juni 1980, Rs 733/79, Laterza, der ehemalige unionsrechtliche Beschäftigungsstaat als nachrangig zuständiger Mitgliedstaat generell zur Differenzzahlung an den im anderen Mitgliedstaat wohnenden Rentner…
…seine Gattin ihren Wohnsitz in Polen und im Jahr 2019 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Höhe von 3.002,94 PLN bezogen habe. Als Beweis dafür legte er eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung für Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (E9) vor…
…abholen konnte", nicht in Wien gewesen sei, bestritt, die Lenkerin des Wagens gewesen zu sein, gab als Lenker nochmals den vollständigen Namen Bartholomäus B., samt der Adresse D-Straße 3, A-Stadt XX-XXX, Polen, bekannt und nannte als Bestätigung für die Ortsabwesenheit M. A.…
…von Ersparnissen bzw. Zuwendungen seines Sohnes seinen Lebensunterhalt bestritt oder Einkünfte aus anderen, nicht offengelegten Erwerbstätigkeiten bezog. Für Zeiten eines mangelnden Einkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit bzw. des AMS wird davon ausgegangen, dass die Familie des Bf. in Polen lebte, weil die Lebenshaltungskosten und der Lebensstandard…