…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, da das vorliegende Erkenntnis der angeführten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur erhöhten Behauptungs- und Beweislast bei Begünstigungstatbeständen folgt. Eine ordentliche Revision ist daher nicht zulässig. Wien…
…Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzte Körperschaftsteuer betragen: 5.343,94 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb 5.343,94 € Gesamtbetrag der Einkünfte 5.343,94 € Einkommen 1.335,99 € KöSt vom Einkommen 25% 414,01 € Differenz zur MindestKörperschaftsteuer 1.750 € Körperschaftsteuer -24…
…Gesamtverbindlichkeiten zu den vorhandenen liquiden Mitteln an den jeweiligen Fälligkeitstagen der haftungsgegenständlichen Abgaben. Im Übrigen stellt die bloße Behauptung, es habe keine Gläubigerbevorzugung gegeben, keine ausreichend konkrete, sachbezogene Behauptung dar, die der der Bf obliegenden besonderen Behauptungs- und Beweislast genügt (vgl VwGH 20.04.1999…
…den Antrag des Bf. betreffend Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben in der Höhe von 12.426,55 € zuzüglich Nebengebühren in der Höhe von 271,93 € als unbegründet ab. Im Nachsichtsverfahren liege das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihn treffe eine erhöhte…
…2004, 2003/13/0117). Dieser hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen all jener Umstände aufzuzeigen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Aus dieser erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers folgt, dass es seine Sache ist, ein fehlendes grobes…
…oder wenn die Behauptungen des Abgabepflichtigen mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch stehen (VwGH 22.1.1992, 90/13/0200; 7.6.2001, 95/15/0049; 30.9.2004, 2004/16/0061). Erhöhte Mitwirkungspflichten (Behauptungs- und Beweislasten der Partei) ergeben sich auch aus…
…abziehbar, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltspflichtigen selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Die diesbezügliche Behauptungs- und Beweislast liegt bei Ihnen. Nicht jede Behandlung oder Betreuung einer Krankheit stellt eine Heilbehandlung dar, die einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung zugänglich ist. …
…die Behauptung, wonach eine Veräußerung des Hälfteanteiles an einem nicht näher bezeichneten Wohnhauses nur zum Schleuderpreis möglich wäre. Zudem fehlt dem Bundesfinanzgericht eine Verkehrswertschätzung eines Sachverständigen zu dieser nicht näher bezeichneten Liegenschaft sowie eine sachverständige Einschätzung der diesbezüglichen Verwertungsmöglichkeiten. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast…
…Beurteilung 4.1. Zu Spruchpunkt I Das Familienbeihilfeverfahren ist - abgesehen von der hier nicht interessierenden Ausnahme der Geburt - ausschließlich als antragsgebundenes Verfahren eingerichtet. Somit trifft den Antragsteller die Behauptungs- und Beweislast im Beihilfenverfahren. Wenn der Bf die Nachreichung von Unterlagen seiner Tochter, um deren Ausbildungserfolg…
…Säumniszuschlag 2 | 2008 | 130,03 | Säumniszuschlag 2 | 2009 | 679,54 | Summe | | 564.386,63 Im Begründungsteil verwies das Finanzamt auf das Gleichbehandlungsgebot für alle Gläubiger und auf die einen Haftungspflichtigen treffende Behauptungs- und Beweislast für die Gründe…
…06.2007, 2006/13/0103). Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf…
…Kosten in der angegebenen Größenordnung tatsächlich angefallen sind (nichtvorliegende Rechnungen und Belege) oder andererseits die berufliche bzw. private Veranlassung nicht dargestellt. Den Bf. treffen die Rechtsfolgen (= die Nichtanerkennung der beantragten Werbungskosten) aus der Verletzung der obliegenden Behauptungs- und Beweislast. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung (…
…Behauptungs- und Beweislast im Nachsichtsverfahren treffe, seien amtswegige Ermittlungen durchgeführt und v.a. Grundvermögen festgestellt worden. Auch würden die seit 2017 aus dem Gewerbebetrieb erzielten Gewinne die Vorschreibungen an Umsatzsteuer und NoVA decken. Die Gewährung einer Nachsicht würde sich ausschließlich zu Lasten des Abgabengläubigers und…
…nur dann zwangsläufig, wenn sie aus triftigen medizinischen Gründen anfallen. Auch diesbezüglich trifft den Antragsteller die Behauptungs- und Beweislast (aaO, Rz 9 zu § 34 mit Judikaturhinweisen). Bloße Wünsche, Vorstellungen und allgemein gehaltene Befürchtungen (laut Stellungnahme der Bf. vom 16. April 2024: "allgemein bekannte" lange Wartezeiten…
…0091). Sie hat somit einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (vgl. VwGH 25.11.2015, 2013/16/0114 ua). Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt bei der Nachsichtswerberin (VwGH 20.05.2010…
… Ritz/Koran, BAO7 zu § 236 Rz 4.); er hat somit das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast zu tragen. Die im Ermessen der Abgabenbehörde liegende Entscheidung, ob eine Nachsicht zu bewilligen ist, hat zur Voraussetzung, dass die Einhebung der Abgabenschuldigkeit nach der Lage des Falles unbillig…
…ist zu ergänzen, dass die Beschwerdeführerin diese der Behörde geeignet darlegen muss. Das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast liegt - da es um die Unbilligkeit der Einhebung nach der "Lage des Falles" geht - beim Nachsichtswerber, ihn trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 7.9.1990, 90/14…
…0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Da es um die Unbilligkeit der Einhebung nach der "Lage des Falles" geht, liegt das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber; daher trifft ihn eine erhöhte Mitwirkungspflicht (VwGH 22.10.2002…
…bestehe. Eine Nachsicht sei nicht zweckmäßig, wenn durch die Maßnahme nur ein geringer Teil der aushaftenden Schulden nachgelassen würde oder die Nachsicht anderen Gläubigern zu Gute käme. Bei einem Nachsichtsansuchen liege das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihn treffe eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Ausführungen…
…der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung VwGH 03.07.2003, 2002/15/0155 und VwGH…