…den Sexdienstleistungen geschätzt werden müssen. Vorbemerkung: Mit Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses vom 26.9.2023 wurde die gegenständliche Beschwerde (eingebracht am 31.7.2014) gegen den Umsatzsteuerbescheid 2011 vom 26. Juni 2014 per 1.10.2023 dem nunmehr zuständigen Richter zur Erledigung zugeteilt. Da in der…
…Sachverhalten. Es kann in einem Rechtsstaat nicht möglich sein, einen klaren Vertragsinhalt zu negieren und den Sachverhalt einem rechtlich nicht geregelten Begriff unterzuzuordnen. Jeder Österreicher ist aufgrund des die österreichische Privatrechtsordnung beherrschenden Prinzips der Privatautonomie grundsätzlich (mit wenigen hier irrelevanten Ausnahmen) berechtigt, frei zu entscheiden…
…die wirtschaftliche Gestaltung an. Bei entsprechender Einbindung der Damen in den Betrieb und einem Auftritt nach Außen als Leistungserbringer ("unsere Mädchen erwarten Sie"), erbringt der Betreiber die Sex-Dienstleistung an die Freier. So hat auch der BFH (BFH 27.9.2018, V R 9/17…
…Er kenne den Erlass vom 18. Juni 2014 bezüglich der ertragssteuerlichen Beurteilung von Sexdienstleistungen. Darin stehe ausdrücklich, dass es auch für Österreicherinnen gelte und dass immer eine Einzelfallbeurteilung gemacht werden müsse. In umsatzsteuerlicher Hinsicht vertrat der Vertreter die Ansicht, dass mit dem einfachen Inkasso die…
…sondern meine Mandantin im Auftrag der Prostituierten für diese tätig wird. Obwohl mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass meine Mandantin ein fixes Entgelt für ihre Leistung erhält, geht die BP in TZ 3 wieder davon aus, dass meine Mandantin rund 50% der gesamten Sexdienstleistung vereinnahmen würde…
…Registrierkassenbeleg, den der Kunde für die Zimmerbuchung erhalte, werde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die PP die Sexdienstleistungen selbständig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen und das Entgelt mit den PP direkt zu vereinbaren und abzurechnen sei. Bei diesem Geschäftsmodell habe die Bf., da…
Im Mängelbehebungsschriftsatz betreffend die Einkommensteuer trägt der Bf. vor, dass die Betriebsprüfung durch die Zurechnung des gesamten Entgeltes an den Bf. ihm ein strafrechtliches Verhalten unterstelle, obwohl der Bf. ein solches Verhalten zu keinem Zeitpunkt gesetzt hat. Hierzu ist auszuführen, dass die Betriebsprüfung in keiner…
…Der Begriff "Säumnis" umfasst verspätete Zahlungen, nicht aber Fristverstöße anderer Art (z.B. verspätete Zahlungserleichterungsansuchen). Dagegen beantragte die Bf. die Entscheidung über ihre Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Zur Ergänzung Ihres bisherigen Vorbringens wurde vorgebracht, dass sowohl das Zahlungserleichterungsansuchen als auch die rechtzeitige Entrichtung der Abgabe…
…sei. Aus all dem ist nach Ansicht des BFG abzuleiten, dass M. im Rahmen des strittigen Studiums lediglich Veranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase besucht hat. Sie hat demnach rund eineinhalb Monate nach Studienbeginn aufgehört, Lehrveranstaltungen zu besuchen und damit dieses Studium jedenfalls ab 22.10…
…als "sonstige Leistung" (§5 Abs.1 Z1) Teil der Gegenleistung ist und es daher keiner besonderen gesetzlichen Anordnung bedarf, um sie in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, ergäbe sich aus dem Gesetz nicht, sodass eine verlässliche Abgrenzung beider Begriffe nicht möglich ist. Es mache aber steuerlich keinen…
…GrEStG). Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 BAO) zu verstehen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 5 zu § 5 GrEStG, und die dort zitierte Rechtsprechung). Dabei kommt es stets darauf an, zu welcher Leistung sich der Erwerber…
…09.2009, 2009/15/0096; 27.09.2012, 2009/16/0098; 26.02.2014, 2012/13/0051). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes umfasst der Begriff der Säumnis iSd § 221 Abs. 1 erster Satz BAO (nunmehr § 217 Abs. 1 BAO) nur die verspätete Tilgung, nicht aber…
…Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (vgl VwGH 25.6.1992, 91/16/0037). Es kommt nicht auf die äußere Form der Verträge an, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt, der nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu…
…Abs. 2 und 3 BAO Säumniszuschläge zwingend festzusetzen sind. Laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22.1.1987, 86/16/0023, wird vom Begriff der Säumnis iSd § 217 Abs. 1 BAO (früher, und daher in der Entscheidung zitiert: § 221 Abs. 1 BAO) nur die verspätete Tilgung…
…berücksichtigen. Das Unionsrecht gebraucht diesen Begriff in einer eigenständigen Bedeutung, die deutlich enger ist als die des im § 29 BAO verwendeten Begriffes der Betriebsstätte (Ruppe/Achatz, UStG 4 § 3a Tz 60). Für den vorliegenden Fall und die Auslegung der Erstattungsverordnung sind daher die Bestimmungen des …
…das Bundesfinanzgericht nicht ergeben. Einkommensteuer 2007 und 2009 Vorauszuschicken ist, dass es im gegenständlichen Fall um die Frage geht, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den aus der Slowakei stammenden Gewinnausschüttungen an den Beschwerdeführer zukommt. Gemäß Art. 10 iVm Art. 4 DBA Österreich - CSSR (Im…
…Vorliegen einer "ständigen Wohnstätte" abzustellen. Bei der "ständigen Wohnstätte" des Art. 4 Abs. 2 lit a DBA handelt es sich um einen abkommensautonom auszulegenden Begriff (vgl Lang/Schuch/Staringer in Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, I. Der Tie-Breaker zur Lösung von Doppelansässigkeit, S…
…zulässig. Entscheidungsgründe Streitpunkte 1. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? 2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels…
…Unternehmerbegriff gemäß § 2 Abs. 2 GSpG) 2.3. Die Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von Poker als Geschicklichkeitsspiel in das Glücksspielmonopol erfasse durch den Begriff „Ausspielung“ auch die Glücksspielabgaben 2.3.1. Die Erweiterung des Glücksspielmonopols auf Geschicklichkeitsspiele begründe die Kompetenzverletzung 2.3.2. Das Kartenpokerspiel sei…
…57 Abs. 1 GSpG verweisen durch das Tatbestandsmerkmal „Ausspielung“ auf § 1 GSpG und auf § 2 GSpG. Steuergegenstand sind „Ausspielungen“. § 57 GSpG definiert nicht den Begriff der Ausspielung, sondern übernimmt ihn aus dem ordnungspolitischen Teil des Glücksspielgesetzes. Gemäß § 2 Abs. 1 GSpG sind Ausspielungen Glücksspiele, die…