…Spruch bezeichneten Bescheids von Amts wegen zu verfügen." Die seitens des Finanzamts angeführte "Begründung" beschränkt sich darauf, den Gesetzeswortlaut zu zitieren und in einem Stehsatz auf eine vermeintliche Rechtswidrigkeit mit nicht bloß geringfügigen Auswirkungen zu verweisen. Damit erfüllt sie die Mindestanfordungen an eine ausreichende Bescheidbegründung…
…3.2009 einerseits die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2007 verfügt und andererseits eine neue Sachentscheidung gefällt. Das Finanzamt hat die Wiederaufnahme ausschließlich mit dem Gesetzeswortlaut begründet. Eine derartige Formulierung kann nach dem oben Gesagten nicht als Begründung anerkannt werden, da sie weder erkennen lässt…
…Einkommensteuer 2007 bis 2009 verfügt und wurden andererseits neue Sachentscheidungen gefällt. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt die Wiederaufnahme in diesen Bescheiden ausschließlich mit dem Gesetzeswortlaut begründet. Eine derartige Formulierung kann nach dem oben Gesagten nicht als Begründung anerkannt werden, da sie weder erkennen lässt…
…Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2010 verweist das Finanzamt darauf, dass nach der Judikatur eine Begründung des Aufhebungsbescheides lediglich mit dem Gesetzeswortlaut dann ausreiche, wenn aus dem an Stelle des aufgehobenen Bescheides tretenden Bescheid mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, aus welchen Gründen der Bescheid aufgehoben wurde…
…sei unrichtig und keineswegs mit dem Gesetzeswortlaut und den Materialien, insbesondere der Begründung des Finanzausschusses zu seinem diesbezüglich selbständigen Antrag, vereinbar. Der Gesetzgeber habe eine Entlastung der Eltern im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes bewirken wollen und solle diese Entlastung im gegenständlichen Fall natürlich…
…um idente Vorbringen. Es wird - so wie auch in der verfahrensgegenständlichen Beschwerde - eine fehlende Begründung, die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die Unvereinbarkeit des § 9 Abs 2 KStG mit Unionsrecht und eine fehlende gesetzliche Deckung des Begriffes "Vollmitgliedschaft" iSd Rz 1014 KStR 2013 eingewendet. Abgesehen von den…
…um idente Vorbringen. Es wird - so wie auch in der verfahrensgegenständlichen Beschwerde - eine fehlende Begründung, die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die Unvereinbarkeit des § 9 Abs 2 KStG mit Unionsrecht und eine fehlende gesetzliche Deckung des Begriffes "Vollmitgliedschaft" iSd Rz 1014 KStR 2013 eingewendet. Abgesehen von den…
…die Nebenansprüche und damit auf die in den §§ 3 und 3a BAO angeführten Nebenansprüchen erstreckt. Gegen den Haftungsbescheid wendet sich die Beschwerdeführerin mit der Begründung, dass die belangte Behörde die Haftung der Beschwerdeführerin damit begründet habe, dass diese den in Wien befindlichen Wasseranschluss samt Wasserzähler…
…Finanzstrafbehörde. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung - Bereich Finanzstrafsachen als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen (als Finanzstrafbehörde) vom 14. Februar 2023, SpS…
… Namens und im Auftrag unserer o.a. Klienten erheben wir innerhalb verlängerter Frist das ordentliche Rechtsmittel der BESCHWERDE. Begründung: Mit Schreiben vom 29.12.2015 wurde beantragt sämtliche Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides 2006 vom 10. Juni 2014 - insbesondere die Ergebnistangenten der beteiligten Gesellschafter - dahingehend zu berichtigen…
…gemäß § 264 BAO innerhalb offener Frist den Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde vom 30.4.2018 durch das zuständige Bundesfinanzgericht. A) Begründung Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 10.12.2018 hat das Finanzamt Wien 1/23 unsere Beschwerde vom 30.4.2018 als unbegründet abgewiesen…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Eingabe vom 18.12.2020 erhob der Beschwerdeführer (Bf.) durch seine ausgewiesene Rechtsvertreterin Beschwerde gegen den im Spruch genannten Abweisungsbescheid des Finanzamtes. Auf dem Rubrum des Schriftsatzes ist unterhalb der Angabe des Namens und der Anschrift…
…diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Bescheid vom 18. Oktober 2023, Zahl: ***520000/000000/2/2023***, hat das Zollamt für die ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) gemäß § 201 Abs 1…
…Begründung des Finanzamtes fehle hingegen jegliche Verbindung des einzigen Indizes "Registrierungsadresse des Users" zur erfolgten Sachverhaltsfeststellung. Zudem genüge eine einzige Indizientatsache im Allgemeinen nicht. Es bedürfe mehrerer von ihnen, somit einer Indizienkette. Die Ausgangsbasis müsse derart stabil sein, dass Schlüsse in eine bestimmte Richtung mit…
…nicht: Zum Einen ergibt sich absolut kein Anhaltspunkt dafür, dass die Zustellung des BP-Berichtes vom 29.12.2010 (auf welchen in der Begründung der Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2005 verwiesen wird) mit einem Mangel behaftet wäre. Die Adressierung des Berichtes erfolgte vielmehr explizit an den…
…nur die Gewährung von Pensionen umfasst, sondern auch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation (VwGH 19.12.2018, Ro 2017/15/0025). Der Verwaltungsgerichtshof hat zu dem im vorliegenden Fall anzuwendenden Gesetzeswortlaut mit Erkenntnis vom 19.12.2018, Ro 2017/15/0025, die Ansicht verworfen…
…als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Schreiben vom 19. August 2021 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft der Verdacht des Vorliegens eines Scheinunternehmens gemäß § 8 Abs…
…Bekanntgabe der fehlenden Begründung oder der Mitteilung, dass die Ankündigung als gegenstandslos zu betrachten ist, in Lauf gesetzt. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Bescheid auf einen Bericht (§ 150) verweist. Gemäß § 108 Abs. 2 BAO enden nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen mit dem Ablauf…
…hat dem geänderten Beschwerdebegehren mit dem Bescheid vom 28.2.2020 betreffend Einkommensteuer 2010 vollinhaltlich Rechnung getragen. Die Beschwerde war daher als gegenstandslos zu erklären. In dem gegenständlichen Beschluss waren keine Rechtsfragen zu klären. Es handelt sich lediglich um die Vollziehung des eindeutigen Gesetzeswortlautes. Zulässigkeit…
… 271 Abs. 1 BAO betreffend die Beschwerde des Bf. gegen den Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe 05/2013 im Wesentlichen mit der Begründung, dass über die beschwerdegegenständliche Rechtsfrage (Anerkennung des PKW Cobra Superformance als Oldtimer) eine Beschwerde beim Bundesfinanzgericht anhängig sei. Entgegenstehende Interessen des…