…insofern nicht glaubwürdig, weil dies etwa im Falle von mangelhafter Durchführung der Bauleistungen mit schier unüberwindbaren Beweisproblemen für die Beschwerdeführerin einhergehen würde. Zu berücksichtigen ist dabei auch die allgemein seit Jahrzehnten bekannte Betrugsanfälligkeit im Mehrwertsteuerbereich im Allgemeinen und im Bau- und Baunebengewerbe im Besonderen. …
…| Abgabe | | Jahr/Zeitraum | Art | Höhe | Art | Höhe | 2008 | Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen Bauleistungen Ausfuhrlieferungen Ig Lieferungen | 52.681.022,24 € -4.186.111,28 € -121.283,76 € -4.260.803,91 € |…
…der laufenden Bankabhebungen war im Jahr 2009 unterblieben; diese wurden nur durch eine monatliche Sammelbuchung erfasst. Zudem waren auch die Umsatzsteuervoranmeldungen der Bf. insofern unvollständig als darin keine Bauleistungen erfasst waren. Es war daher auch damit nicht nachvollziehbar, wann Rechnungen tatsächlich in der Buchhaltung der…
Aufgrund der angeführten, zum großen Teil für alle Subfirmen geltenden allgemeinen Feststellungen zu den Geschäftsabläufen und der konkret zu jeder einzelnen der involvierten Firmen angeführten Details, waren diese Firmen als "Scheinfirmen" bzw. die verrechneten Leistungen als Scheingeschäfte zu qualifizieren. Die Feststellungen zu den angeführten Subunternehmern…
…VG) nicht zugelassen. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (Bf.) machte in der Einkommensteuererklärung 2009, unter dem Titel Fremdleistungen, Kosten für Bauleistungen in den ihm gehörigen Wohnungen geltend. Das Finanzamt überprüfte diese Aufwendung unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 162 BAO. Das Finanzamt hielt dem Bf. vor…
…1 folgende steuerliche Feststellungen getroffen: Die Bf. habe im gesamten Prüfungs- und Nachschauzeitraum Bauleistungen an diverse Subauftragnehmer aus Portugal vergeben, die in Österreich an Bauvorhanden tätig geworden seien. Die Baustellenfristen für die Begründung einer Betriebsstätte seien nicht überschritten und das Vorliegen von Personalgestellungen nicht festgestellt…
…durch ihren ausgewiesenen steuerlichen Vertreter ***Vertreter_1***, aus: "Im Zuge der Betriebsprüfung wurden die Barzahlungen für die Subfirmen, die mit Bauleistung abgerechnet haben, steuerlich hinzugerechnet. Für die Jahre 2018-2021 waren es Zahlungen an die Firma ***1*** (vormals ***2***) und im Jahr 2022 ***3***. In…
…Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Absetzbarkeit von Fremdleistungen (Bauleistungen) von Subunternehmern i.H.v. insgesamt 152.346,80 € im Jahre 2005. Die Firma A (Beschwerdeführerin, Bf.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, St.Nr., vertreten durch Stb, AdresseStb, gegen den Bescheid des FA vom 19.12.2012 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
…über das Ergebnis der Außenprüfung vom 10.10.2023 abgeschlossen. Im Rahmen dieses Berichtes wurde - auszugsweise - wie folgt ausgeführt: Tz. 1 Leistungen ***Sub*** Bei der Durchsicht der Belege fielen Barauszahlungsbelege für Bauleistungen an den Subunternehmer ***Sub*** auf welche, lt. dem Vermerk auf den Rechnungen ("Zahlungsart:…
…Die R-Gasse 99 Immobilienverwertungs GmbH i.L., FN 999999x wird als Gesamtschuldnerin einer Umsatzsteuer in Höhe von 203.137,88 €, resultierend aus einem Vertrag über eine Bauleistung vom 15.Febr. 2018 zwischen der M- GmbH, FN 888888y und der Miteigentumsgemeinschaft der Liegenschaft 9999…
…genannten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision vor, weil für den Bereich des § 19 (1a) UStG 1994 VwGH-Judikatur fehlt - zum Vorliegen eines unrichtigen Hinweises auf die Beauftragung des Leistungsempfängers mit der Bauleistung; - zur Auswirkung von Rechnungsberichtigungen nach der Heranziehung von Gesamtschuldnern. Graz, am 10…
…Nebengebühren" zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Beschwerdeführerin wird als Gesamtschuldnerin einer Umsatzsteuer in Höhe von 203.137,88 €, resultierend aus einem Vertrag über eine Bauleistung vom 15.Febr. 2018 zwischen der M- GmbH, FN 888888y und der Miteigentumsgemeinschaft der…
…Revision vor, weil für den Bereich des § 19 (1a) UStG 1994 VwGH-Judikatur fehlt - zum Vorliegen eines unrichtigen Hinweises auf die Beauftragung des Leistungsempfängers mit der Bauleistung; - zur Auswirkung von Rechnungsberichtigungen nach der Heranziehung von Gesamtschuldnern. Den Parteien des Beschwerdeverfahrens steht das Recht zu, innerhalb…
…Nebengebühren" zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Beschwerdeführer wird als Gesamtschuldner einer Umsatzsteuer in Höhe von 203.137,88 €, resultierend aus einem Vertrag über eine Bauleistung vom 15.Febr. 2018 zwischen der M GmbH, FN 888888y und der Miteigentumsgemeinschaft der…
…Revision vor, weil für den Bereich des § 19 (1a) UStG 1994 VwGH-Judikatur fehlt - zum Vorliegen eines unrichtigen Hinweises auf die Beauftragung des Leistungsempfängers mit der Bauleistung; - zur Auswirkung von Rechnungsberichtigungen nach der Heranziehung von Gesamtschuldnern. Den Parteien des Beschwerdeverfahrens steht das Recht zu, innerhalb…
…Leistungen von Bau1 Ges.m.b.H. ist von der I GmbH mit der Durchführung des Um- und Neubaues der Liegenschaft Str1 beauftragt worden und es waren daher die Leistungen der Bau1 Ges.m.b.H. als Bauleistungen mit Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs…
…Branchen mit ähnlicher Funktion (zB in Ferienlagern oder auf Campingplätzen); c) die Einräumung von Rechten zur Nutzung von Grundstücken; d) die sonstigen Leistungen zur Vorbereitung oder zur Koordinierung von Bauleistungen (zB die Leistungen von Architekten und Bauaufsichtsbüros). § 19. (1) Steuerschuldner ist in den Fällen des …
…und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Dies beinhaltet neben der konkreten Beschreibung der erbrachten Leistung auch den Ort, an dem die sonstige Leistung, hier die Bauleistung, erbracht wurde. Bei der AR 2013-123 kann keinesfalls von einer Rechnung gem. § 11 UStG gesprochen werden…
Ein Regiestundenaufwand von EUR 20,- bis EUR 21,- erscheint der Abgabenbehörde als äußerst gering. Bei einer derartigen Verrechnung der Stundenkosten kann ein redlicher Bauunternehmer bei korrekter Erklärung aller Abgaben keine Gewinnspanne ausweisen. Seitens der Firma Dö***** Immobilien Verwertungs GmbH wurden aktiv keine Handlungen gesetzt um…