…tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Dabei handelt es sich letztlich um die Frage der sachgerechten Zuordnung. In gleicher Weise ist die Errichtung und Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften zu sehen (siehe dazu das vorhin angeführte Erkenntnis des VwGH). Wie oben ausgeführt, diente die Fa. C - dies gilt…
…der im VwGH-Erkenntnis vom 10.12.1997 vorgenommenen Einkünftezurechnung ausschließlich den – bis dahin auf § 22 BAO gestützten „Durchgriff“ durch ausländische Basisgesellschaften vornehmen habe wollen: So habe Loukota ausgeführt, dass die österreichische Finanzverwaltung auf Grund des VwGH-Erkenntnisses vom 10.12.1997 „die erste Runde…
…Dem Bf. wird im Wesentlichen vorgeworfen, dass er diese Geschäfte unter Einschaltung funktionsloser irischer und luxemburgischer Basisgesellschaften abgewickelt habe. Durch Nichterklärung der dem Bf. zuzurechnenden Einkünfte und Verschleierung seines tatsächlichen Wohnsitzes und Mittelpunktes seiner Lebensinteressen im Amtsbereich des Finanzamtes Kitzbühel Lienz habe er eine massive…
…der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Sogenannte Briefkastengesellschaften oder auch Basisgesellschaften verfügten in der Regel über keine Infrastruktur, beschäftigten kein Personal und bedienten sich in der Regel der Dienste von darauf spezialisierten Unternehmen. Durch Bestehen einer Postadresse und…
…Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Dabei handelt es sich letztlich um die Frage der sachgerechten Zuordnung. In gleicher Weise ist die Errichtung und Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften zu sehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 1997…
…auf ausländische Basisgesellschaften Die auf das sogenannte erste Treaty Shopping-Erkenntnis des VwGH vom 10.12.1997, 93/13/0185, gestützte Verwaltungspraxis, die auch auf den Bf. angewendet worden sei, sei auf den „Durchgriff“ durch ausländische Basisgesellschaften beschränkt gewesen und niemals auf inländische Gesellschaften angewendet…
…BAO einer Privatperson zugerechnet werden könnte. Dafür spreche auch, dass in der Literatur erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt die Diskussion in diesem Zusammenhang entstanden sei (vgl. in diesem Zusammenhang Loukota, Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften, SWI 2005, 205 ff, und Massoner, SWI-Jahrestagung: Missbräuchliche Veranlagung von…
…schließt nicht aus, dass sich die einzelnen GesBR (oder deren Gesellschafter) zu einer weiteren Mitunternehmerschaft (Mehrstöckige Mitunternehmerschaft) zusammenschließen, wobei die einzelnen GesBR die Basisgesellschaften bilden. Eine derartige Gesellschaft müsste ertragsteuerlich auch nicht nach Außen auftreten. Diesfalls wäre für eine derartige "Gesamtgesellschaft" eine Einkünftefeststellung gemäß § 188…
…Betriebsprüfung sei die mangelnde Bereitwilligkeit zur Offenlegung gewisser Umstände nur damit erklärbar, dass etwa durch das Einschalten verschiedener Basisgesellschaften Auslandssachverhalte ganz bewusst verschleiert werden sollten und demzufolge gar keine wirkliche Bereitschaft der geprüften Abgabepflichtigen bestanden hat, Entscheidendes zur Sachverhaltsklärung beizutragen. Die BP komme daher zu…
…Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Dabei handelt es sich letztlich um die Frage der sachgerechten Zuordnung. In gleicher Weise ist die Errichtung und Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften zu sehen (vgl. VwGH 10.12.1997, 93/13/0185; VwGH 15.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache I AG & atypisch stille Gesellschaft, vertreten durch xx GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Straße1, Ort1, über die Beschwerden der atypisch stillen Gesellschafter 1. ***Bf1***, Straße3, Ort und 2. ***Bf2*** GmbH & Co KG…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache XXX, vertreten durch YYY, über die Beschwerde vom 27.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 24.11.2015, betreffend Körperschaftsteuer Gruppe 2010 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23. März 2022 (Eingang: 24. März 2022) gegen die…
und RV/5101529/2014, RV/5100371/2015, RV/5100404/2015, RV/5101408/2015, RV/5101446/2015, RV/5100271/2017, RV/5100289/2017 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerden vom 2. April 2014 gegen die Bescheide…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
Die Bf hat somit (siehe oben A-D) zu Recht keinen DB und keinen DZ in Bezug auf ihre Zahlungen an die OG erklärt. Die Voraussetzungen für Abgabenbescheide gem. § 201 Abs 1 BAO lagen daher im gesamten Zeitraum nicht vor. F.) Begründung gemäß § 25 a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
Wesentlich sei die durch die Zusammenschau all dieser Verträge im Zuge der Außenprüfung deutlich gewordene und somit neu hervorgekommene Tatsache, dass das wirtschaftliche Eigentum über das Vermögen der M-Stiftung beim Bf. verblieben sei, egal, ob durch einen Mandatsvertrag oder das Einsetzen als Vertreter für…