…Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung; inhaltliche Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen…
…7 ABGB hat die Auslegung von Gesetzen zunächst mit der Wortinterpretation zu beginnen. Dabei ist nach dem Wortsinn der Norm und innerhalb des durch den äußerst möglichen Wortsinn abgesteckten Rahmens nach der Bedeutung eines Ausdrucks im allgemeinen Sprachgebrauch oder dem des Gesetzgebers und in seinem…
…die gemäß § 11 Abs. 1 ArbVG normative Wirkung haben, - dies trifft auf die Regelung des § 5 Abs. 5 des beschwerdegegenständlichen Kollektivvertrages zu - nach den Regeln, die für die Auslegung von Gesetzen gelten, auszulegen (zB OGH 15. 9. 1994, 8 ObA 289/94; VwGH 17. 10…
…Die Saldierung ist nicht für jede einzelne Ausspielung vorzunehmen. Ausbezahlten Gewinne eines bestimmten Zeitraums (Monats) sind von der Summe der Einsätze desselben Zeitraums (Monats) in Abzug zu bringen. Es steht dem Gesetzgeber frei, die Abgabebemessung für mehrere Ausspielungen zusammengefasst vorzusehen (vgl dazu VwGH 24.6…
…finanziell entlastet werden sollten. Dieses Vorbringen wirft die grundsätzliche Frage nach der Auslegung von gesetzlichen Vorschriften auf, zu der das Bundesfinanzgericht folgende Rechtsauffassung vertritt: Gemäß dem in Art 18. B-VG geregelten Legalitätsprinzip darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden…
…als sie in der getroffenen Regelung zum Ausdruck kommt. Im Zweifel ist das Bestehen einer Gesetzeslücke nicht anzunehmen (vgl. VwGH 15.11.2005, 2004/14/0106, VwGH 30.03.2011, 2008/13/0053). Daher hat sich die Auslegung von Gesetzen zunächst am Wortlaut zu orientieren. …
…Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni gewährten Vergünstigungen über die Einsätze früherer Ausspielungen oder etwa über Kredite finanziert. Es kann im Übrigen dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, bestimmte Werbemaßnahmen eines Glücksspielunternehmers steuerlich…
…gar nicht. Diese sei ausschließlich in § 103 Abs. 2 KFG vorgesehen und die Verwendung des Begriffes „Lenkerauskunft“ verbiete sich in Parkometerangelegenheiten aufgrund des Analogieverbotes von Bundesgesetzen auf Landesgesetze. Wenn der (Landes-) Gesetzgeber etwas Anderes meinte, dann hätte er die Bestimmung anders zu formulieren, zB. dass…
…Bundesfinanzgericht bei der Auslegung von Gesetzen - somit auch bei der Auslegung des § 3 Abs. 1 Z 10 lit. b EStG 1988 - an den Bestimmungen der §§ 6 und 7 ABGB zu orientieren (VwGH 28.10.1988, 1988/18/0091). Demnach darf einem Gesetz in der Anwendung…
…Glücksspielabgaben ausgehend von den Daten jener Kunden, die bei der Registrierung eine österreichische Adresse angegeben hatten, angeschlossen wurde. Gleichzeitig mit der Offenlegung wurden Anträge auf Festsetzung der Glücksspielabgabe mit € 0,00 eingebracht. Ab dem Monat Juni 2015 erfolgten monatlich innerhalb der gesetzlichen Frist Selbstberechnungen…
…Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni gewährten Vergünstigungen über die Einsätze früherer Ausspielungen oder etwa über Kredite finanziert. Es kann im Übrigen dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, bestimmte Werbemaßnahmen eines Glücksspielunternehmers steuerlich…
…Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni gewährten Vergünstigungen über die Einsätze früherer Ausspielungen oder etwa über Kredite finanziert. Es kann im Übrigen dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, bestimmte Werbemaßnahmen eines Glücksspielunternehmers steuerlich…
…Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni gewährten Vergünstigungen über die Einsätze früherer Ausspielungen oder etwa über Kredite finanziert. Es kann im Übrigen dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, bestimmte Werbemaßnahmen eines Glücksspielunternehmers steuerlich…
…2011, 2007/15/0129 zur Berechtigung des UFS). Es bestehen keine derart gewichtigen Zweifel an der Auslegung von Bestimmungen des Unionsrechtes, als dass die Einholung einer Vorabentscheidung durch das Bundesfinanzgericht zweckmäßig erschiene. Dies insbesondere auch unter dem Aspekt, dass die hier von der Bf. relativierten…
…Freispiele oder andere Vergünstigungen gewährt. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Glücksspielunternehmer die den Spielern als Boni gewährten Vergünstigungen über die Einsätze früherer Ausspielungen oder etwa über Kredite finanziert. Es kann im Übrigen dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, bestimmte Werbemaßnahmen eines Glücksspielunternehmers steuerlich…
…September 2017 wurde diese Feststellung seitens der Bf als zutreffend bestätigt. Die belangte Behörde wurde telefonisch am 10. Oktober 2017 von der geänderten Sachlage in Kenntnis gesetzt. Im Beschwerdeverfahren wurde wiederholt vorgetragen, dass seit jeher ausschließlich die Fruchtgenussberechtigten Wasserabnehmer gewesen seien (z.B. Vorlageantrag S…
…jedoch mit Ausnahme von Ziffer 1 angefügt. Bereits mit Bundesgesetz vom 30.11.1993, BGBl 818/1993 (Steuerreformgesetzes 1993), wurde die Wortfolge "Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu" in den damals ungegliederten Gesetzestext eingefügt. Diese Gesetzesänderung entspringt der Position…
…(z. B. VwGH v. 24.01.2013, 2012/16/0210) Das eingewandte EuGH-Urteil in der Rechtssache C-133/15 zur Auslegung von Art.20 AEUV ist daher weder eine neu hervorgekommene Tatsache, noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel i. S. des § 303 Abs.1 Iit…
…werden können (vgl VfGH 26. September 2014, E 304/2014, mwN). Da im Beschwerdefall die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist, stellt das Bundesfinanzgericht kein letztinstanzliches Gericht im Sinne des Art 267 Abs. 3 AEUV dar. Seine Entscheidungen können noch mit…
…Anteile von ausländischen Kommanditisten mittels Einbringung steuerfrei veräußert werden, während ein in Österreich ansässiger Kommanditist eine solche Entsteuerung nicht erreichen kann (siehe Mayr, RdW 2008, 815 [816]). Diese Auslegung würde im Ergebnis zu einer Entsteuerung führen, weshalb sie dem Sinn und Zweck des Gesetzes widerspricht…