…von € 148.000) Mail des Prüfers vom 12.12.2014 an den steuerlichen Vertreter mit Unterlagen betreffend den Nachweis von Tatsachen mit Auslandsbezug als Beilage (Hinweis auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten) Auskunftsersuchen vom 26.1.2015 und Anfragebeantwortung vom 21.4.2015 betreffend…
…Die belangte Behörde hat gegen diesen tragenden Rechtsatz der Beweiswürdigung eindeutig verstoßen. Das Ergebnis ist ein Konstrukt von Indizienbeweisen. Direkte Beweise sind naturgemäß schon wegen des lange zurückliegenden Zeitraums und der Auslandsberührung mit äußersten persönlichen Mühen und finanziellen Kosten verbunden, welche sich Johann ***X*** und…
…den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und dessen Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066). Erhöhte Nachweisanforderungen bestehen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre auch für Betriebsausgaben, die aus Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen…
…Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird. In solchen Fällen tritt die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen in den Vordergrund, sodass es vornehmlich an ihm liegt, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen (vgl. VwGH 26.07.2000, 95/14/0145). Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben gemäß § 138 Abs…
…unterlässt, wenn der Abgabepflichtige Unübliches oder Außergewöhnliches behauptet und wenn der Abgabepflichtige Begünstigungen oder Befreiungen in Anspruch nehmen möchte. In Fällen der erhöhten Mitwirkungspflicht liegt es etwa am Abgabepflichtigen, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Alle relevanten Sachverhaltselemente sind dabei so zu dokumentieren, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, AdrBf, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs 1 Wiener Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. Oktober 2018 gegen das Erkenntnis des…
…Februar 2016" folgedessen auch Bezüge ausbezahlt, für die Österreich nach dem anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen kein Besteuerungsrecht hatte. Für diese Auslandsbezüge wurde von seiner Arbeitgeberin ein gesonderter Lohnzettel für den Zeitraum "27. Februar 2016 bis 31. Dezember 2016" ausgestellt und unter der Lohnzettelart 8 elektronisch übermittelt. Nach…
…Danach hätte der Abgabepflichtige die Richtigkeit seiner Angaben zu beweisen (vgl. VwGH 26.9.1990, 86/13/0097, 1991, 432 zur erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen; siehe auch VwGH 7.9.1997, 93/13/0059, 1998, 406). Könne ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalles nicht…
…amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr sonst zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer werde. Trete in solchen Fällen die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen in den Vordergrund, so liege es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhalte beizuschaffen (VwGH 28. 10. 1987, ZI…
Er hat beispielsweise die Vereinbarung zwischen der Firma D und der Beschwerdeführerin vom 21.9.2006 unterzeichnet (180.000,00 €). In der Auflistung der Geschäfte (Mail vom 3.1.2024) wird Herr A als "GF D" bezeichnet. Herr B wird dort als "GF Y…
…85/16/0092). Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich, dass es der Beschwerdeführerin als derjenigen, die Betriebsausgaben aus einer Geschäftsbeziehung mit Auslandsbezug geltend macht, oblag, von Beginn an durch verlässliche Dokumentation der Geschäftsabwicklung eine hinreichende Beweisvorsorge sicherzustellen (Schriftliche Leistungsvereinbarungen mit konkret fassbaren Leistungsbeschreibungen und konkret…
…Behörde könne sich ja an Herrn P2 halten, war aufgrund der bereits getätigten Ausführungen zur Mitwirkungspflicht und der Unmöglichkeit einer zielführenden amtswegigen Nachprüfung bei derartigem Auslandsbezug nicht weiter zu verfolgen. Aufgrund der Aktenlage war seitens der Behörde in freier Beweiswürdigung davon auszugehen, dass Ihre Behauptung…
…Im gegenständlichen Verfahren ist zu prüfen, ob die belangte Behörde auf Grund des Umstandes, dass der Bf. seiner erhöhten Mitwirkungspflicht bei Erteilung einer Lenkerauskunft mit Auslandsbezug nicht ausreichend nachgekommen ist, zu Recht zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Bf. selbst zum Beanstandungszeitpunkt der Lenker…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XY in der Beschwerdesache des A. T. Adr.1 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29.09.2011, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007, 2008 und 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Bescheidbeschwerde vom 30. Juni 2014 des Bf. Deutschland, vertreten durch Rae Deutschland, gegen das Straferkenntnis vom 26. Mai 2014 des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, Dresdnerstraße 81-85, 1200…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | Bf., PLZ Wohnort_Österreich, Straße_Nr | vom | 18. November 2012 | gegen die Bescheide |  …
…Überprüfung nicht zugänglich. Diese Umstände vermögen den Angaben der Frau B. nicht jenes Maß an Glaubwürdigkeit zu vermitteln, das für eine Bezeugung der in Rede stehenden Tatsachen geboten ist. Erhöhte Mitwirkungspflicht des Beschuldigten bei Auslandsbezug Am 10. Jänner 2017, 12:44 Uhr, wurde betreffend die…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter GK in der Beschwerdesache Bf, AdrBf, über die Beschwerde vom 09.04.2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 12.02.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, 2015 und 2016 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…