…ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Wenn die Rechtsfrage dahingehend geklärt ist, dass ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich gegeben ist, hat die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden…
…Bundesministerium für Finanzen bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände über Ansuchen des Bestraften durch die Finanzstrafbehörden verhängte Strafen ganz oder teilweise nachsehen oder Freiheitsstrafen in Geldstrafen umwandeln. Die Ausübung des Gnadenrechtes setzt somit das Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände voraus. Die Feststellung dieser Umstände ist keine Frage des Ermessens…
…irrtümliche Ausfolgung des restlichen Masseerlages an die Schuldnerin sachlich nicht gerechtfertigt war, letztlich aber der Ausfall durch eine Fülle von Umständen verursacht wurde, die auch teilweise seitens der Finanzbehörde mitzutragen waren bzw. sind. Dieser Umstand wird bei der Ausübung des der Behörde eingeräumten Ermessens unabhängig…
…als Folge des Grundsatzes von Treu und Glauben oder bei Uneinbringlichkeit der aus ihr resultierenden Nachforderung) unterbleiben (vgl EB RV 2007 BlgNR 24. GP 22). Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen (vgl VwGH 24…
…die Behörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei sind der Sinn des Gesetzes (Art. 130 Abs. 2 B-VG idF vor BGBl. I Nr. 51/2012, nunmehr Art. 133 Abs. 3) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen…
…und Ausmaß der Haftungsinanspruchnahme 3.1.2.7. Keine hemmende Wirkung nach Abweisung des Antrages auf Aussetzung 3.1.2.8. Unbilligkeit 3.1.2.9. Sehr lange Verfahrensdauer 3.1.2.10. Ausübung des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…damit zum Ausdruck bringen will, dass die belangte Behörde nach der Aktenlage von der Uneinbringlichkeit der geltend gemachten Verbindlichkeiten bei ihm ausgehen hätte müssen, weshalb die Heranziehung zur Haftung in Ausübung des Ermessens nicht zweckmäßig sei, ist er darauf hinzuweisen, dass die allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit…
…dass im Jahr 2010 die maßgeblichen Einkommensgrenzen des § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten worden seien und der Beschwerdeführer (Bf) in Ausübung des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände herangezogen werde. Der Rückforderung legte die belBeh ein Einkommen…
…Einkommensgrenzen überschritten worden seien. Demzufolge sehe die Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 2 KBGG eine Verpflichtung beider (Ehe)Partner zur Rückzahlung der Zuschüsse im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses vor und sei es daher der Abgabenbehörde im Rahmen der Ausübung des Ermessens anheimgestellt, welcher Person gegenüber…
…um eine entschuldbare Verspätung. Bei der Ausübung des Ermessens in Hinblick auf Festsetzung und Höhe des Verspätungszuschlages sei der kaum vorhandene Grad des Verschuldens zu berücksichtigen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13.3.2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend führte sie aus…
…Ansicht bei der Ausübung des Ermessens zu berücksichtigen. Weiters sei die vom FA ausgesprochene Haftung für USt 2009 um ca. € 600,00 geringer als dies im Urteil des LG Salzburg ausgesprochen worden sei. Der Amtsbeauftragte führte aus, dass das Vorbringen des Vertreters der BF…
…2b. gemäß Art 130 Abs. 4 B-VG und § 28 Abs. 2 VwGVG in der Sache selbst zu entscheiden und die Haftung der Höhe nach im gesetzlichen Ausmaß (insbesondere durch rechtsrichtige Ausübung des Ermessens) zu bestimmen, in eventu 2c. den angefochtenen Bescheid gemäß § 28 Abs…
…Zeiträumen die maßgeblichen Einkommensgrenzen des § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten worden seien und der Beschwerdeführer (Bf) in Ausübung des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen lasten durch…
…i.d.F. BGBl. 151/1980, in dem es hieß "In Ausübung des Aufsichtsrechtes kann ein Bescheid von der Oberbehörde aufgehoben werden, wenn Verfahrensvorschriften außer acht gelassen wurden, bei deren Einhaltung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können", sieht …
…der haftungsgegenständlichen Abgaben führen können (VwGH 27.5.2020, Ra 2020/13/0027). Die Inanspruchnahme der Haftung in Ausübung des Ermessens ist mit dem derzeitigen, im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides vorhandenen Vermögen nicht begrenzt (VwGH 9.11.2011, 2011/16/0070). Selbst der Umstand…
…89/15/0067; VwGH 28.5.2008, 2006/15/0089). Zudem ist die Inanspruchnahme der Haftung in Ausübung des Ermessens mit dem derzeitigen, im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides vorhandenen Vermögen nicht begrenzt (VwGH 9.11.2011, 2011/16/0070). Selbst der Umstand, dass eine…
…kann sich das BFG nicht auf die Kontrolle der Richtigkeit der seinerzeitigen Ermessensübung der Abgabenbehörde beschränken (VwGH 15.3.2023, Ra 2021/15/0093). Bei der Ausübung des Ermessens sind der Sinn des Gesetzes und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen (VwGH 24.4.2014…
…im Ermessen (§ 20) der Abgabenbehörde (VwGH 22. 2. 2000, 96/14/0079)." Vgl BFG RV/7101995/2022 vom 22.07.2022 Die Ausübung des Ermessens der belangten Behörde wird vom Bundesfinanzgericht nochmals überprüft. Vgl BFG RV/7101995/2022 vom 22.07.2022 "Dieses Ermessen wird…
…Außerdem sind nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes persönliche Umstände beim Haftenden im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung nicht maßgeblich (vgl. VwGH 2.9.2009, 2008/15/0139). Soweit der Bf. vorträgt, dass die Heranziehung zur Haftung in Ausübung des Ermessens nicht zweckmäßig sei…
…um eine Terminnachlässigkeit des steuerlichen Vertreters, wobei sich der Steuerpflichtige die Fehler seines Vertreters zurechnen lassen müsse. Vorgelegt wurden ein Auszug aus Ellinger BAO zur Festsetzung der Zwangsstrafe bzw. zur Ausübung des Ermessens gemäß § 20 BAO sowie ein Ausdruck über zahlreiche Erkenntnisse des BFG betreffend…