…Fortbildungsaufwendungen zu den Aufwendungen privater Lebensführung (vgl. Renner, Werbungskosteneigenschaft von NLP-Kursen, SWK 33/2008, S 879). Wenn die Bf. daher ihr berufliches Wissen auch in der Kinderarbeit außerhalb des Kindergartens einsetzen kann, führt dieser Umstand allein noch nicht zum Wegfall der durch den Kindergarten…
…nicht als Umschulung anerkannt werden können, da die Bf keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielt habe. Kosten für den Yogakurs seien grundsätzlich als Aufwendungen der privaten Lebensführung gem § 20 EStG nicht abzugsfähig, zumal sie der Aufrechterhaltung der normalen Körperfunktionen, wozu auch Kraft und Beweglichkeit zählen…
…Die mit dem Yogakurs in Zusammenhang stehenden Aufwendungen werden daher zwar als beruflich mitveranlasst, in erster Linie jedoch die persönliche Sphäre betreffend, im Hinblick auf § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG den Kosten der privaten Lebensführung zugeordnet (vgl zu Yoga-Kursen auch UFS…
…etc. sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Betriebsausgaben. Geschenke, Blumen Die geltend gemachten Ausgaben lt. Belegen wie Gartenwelt Kropfitsch, DM-Gutscheine, Blumen Wukoutz, stellen auch nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG dar, ein Nachweis der Verausgabung für Geschäftsfreunde bzw…
…ist, der privaten Lebensführung des Unternehmers, steht der Zusammenhang mit dem Privatbereich im Vordergrund. Für diesen Fall schließt § 20 Abs. 1 Z 3 EStG den Betriebsausgabenabzug aus. Eine Regelung, nach der Aufwendungen oder Ausgaben der Lebensführung ausschließlich bei jenen Personen Einkünfte mindernd berücksichtigt werden, bei…
…Bezug) dienten, die dafür getätigten Aufwendungen nicht abzugsfähig seien, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden könnten oder von Nutzen seien. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen würden, sei…
…der privaten Lebensführung nahe, weil sie beispielsweise soziale Fähigkeiten vermitteln oder der Persönlichkeitsentwicklung dienen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der…
…beantragten Aufwendungen hinsichtlich des Arbeitszimmers sind folglich nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Weiterbildungskosten: Die beantragten Weiterbildungskosten waren noch um die Versicherungsbeiträge, um die Kosten für das Geschäftsessen und den der privaten Lebensführung zuzuordnenden Kosten für den Besuch des Konzertes PS (Z) zu kürzen." In der Folge…
…können somit nur 50% der Wohn- und Verpflegungskosten berücksichtigt werden, (abzüglich Pflegegeld und Haushaltsersparnis) Bei den Medikamenten konnten nur jene berücksichtigt werden, welche auf Rezept gekauft wurden. Kosten für FFP2 Masken, für das Thera-Band sowie für die Antikörperbestimmung stellen Kosten der privaten Lebensführung iSd…
…aus der ständigen Rechtsprechung zB VwGH vom 18.12.2013, 2011/13/0119, mwN; zum unverändert gebliebenen Aufteilungsverbot vgl. weiters VwGH vom 27.1.2011, 2010/15/0197, VwSlg. 8613/F, RdW 2011/175, 169). Auch hat derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als…
…um solche der privaten Lebensführung des Gesellschafters, die gemäß § 8 Abs. 2 KStG als nicht abzugsfähige verdeckte Ausschüttungen anzusehen sind. Wenn behauptet wird, dass Sportgeräte, die nachweislich privat genutzt werden, Betriebsvermögen darstellen (siehe Punkt Tz3.) und bei diesem Beschwerdepunkt nunmehr der Abzug von Aufwendungen für…
…Angabe von Judikaturzitaten die Ansicht, dass bei gemischt veranlassten Aufwendungen das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2lit. a EStG 1988 greife. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen, seien nicht abzugsfähig…
…dass der Steuerpflichtige aufgrund der Eigenschaft seines Berufs eine Verbindung zwischen privaten und beruflichen Interessen herbeiführt und Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abziehbar machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht…
…von Fortbildungskosten nicht ausreicht (VwGH 22.09.2000, 98/15/0111). Weiters sind Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne konkreten beruflichen Bezug), nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht…
…2005/13/0057 zu Miteigentumsgemeinschaft) (Kollmann/Schuchter in Melhardt/Tumpel, UStG2, §12 RZ 227) Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Umbau und dem Betrieb von Top 17 stellen nach Ansicht des BFG Aufwendungen der privaten Lebensführung (privater Wohnbereich) gem. § 20 Abs. 1 Z 1 bzw…
…seiner Begründung zu diesem Beschwerdepunkt wie folgt aus: "Bei den Aufwendungen für den Ipod handelt es sich um jene der privaten Lebensführung, welche einem Aufteilungsverbot unterliegen. Als Beispiele für typischerweise den Haushalt des Steuerpflichtigen und dessen Lebensführung betreffende Wirtschaftsgüter sind im VwGH-Erkenntnis vom 27…
…Kosten für Familienheimfahrten und Fahrten von der Unterkunft zur Baustelle nur bis zum Betrag des höchsten Pendlerpauschales, somit monatlich Euro 306,00, als Werbungskosten steuerlich absetzbar seien. Die diesen Betrag übersteigenden Kosten würden nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung darstellen. Hinsichtlich der Baustellen in ***Baustelle…
…2 Aufwendungen für Familienheimfahrten: Familienheimfahrten sind die Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz, also zwischen zwei Wohnungen. Es liegt sohin ein Sachverhalt vor, der grundsätzlich in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen wäre. Aufwendungen für Familienheimfahrten sind unter denselben Voraussetzungen anzuerkennen wie jene der doppelten…
…privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten. Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (vgl. VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038). Aufwendungen für einen Zweitwohnsitz sind grundsätzlich abzugsfähig, wenn der…
…Grund stellen die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Umbau von Top 17 Aufwendungen der privaten Lebensführung gem. § 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 Iit. a EStG 1988 dar, die weder einkommen - noch umsatzsteuerrechtlich von Belang sind." Gegen die abweisende Beschwerdevorentscheidung brachte der Bf…