…die Auffassung vertreten, dass im Beschwerdefall Umstände vorlägen, die ein Abweichen von der Grundregel (Aufteilung des Gebäudes grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen) zulassen und geradezu gebieten würden. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragskraft (erzielte Miethöhe; - im Erkenntnis des BFG 24.11.2016, RV/1100057/2013…
…wurde: Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung habe die Aufteilung eines Gebäudes grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen. Für Zwecke der Aufteilung sei zunächst jeder Raum - entsprechend seiner ausschließlichen oder überwiegenden Nutzung - als betrieblicher bzw. privater Raum einzustufen. Die Summe der Nutzflächen der betrieblichen Räume sei…
…konkrete Nutzung der Räumlichkeiten in jenem Streitjahr, dessen Abgabenbemessungsgrundlagen es zu ermitteln gilt (vgl. VwGH 7.7.2004, 99/13/0197, mwN). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Aufteilung des Gebäudes grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen. Für Zwecke der Aufteilung des…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Aufteilung des Gebäudes grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder privater Raum einzustufen; dies erfolgt nach der ausschließlichen oder zeitlich überwiegenden betrieblichen oder privaten…
…Aufteilung eines solcherart gemischt genutzten Gebäudes ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder als privater Raum einzustufen. Diese Einstufung erfolgt nach dem Über wiegen der betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Die Aufteilung des Gebäudes ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Summe der Nutzflächen…
…Die Aufteilung eines gemischt genutzten Gebäudes und damit auch die Beurteilung, ob ein Teil nur untergeordnete Bedeutung erreicht, erfolgt (grundsätzlich) nach dem Verhältnis der Nutzflächen (vgl Hofstätter/Reichel, Tz 57 zu § 4 Abs 1 EStG 1988). Wenn die Raumhöhen der einzelnen Teile deutlich voneinander abweichen…
…Teiles Aufwendungen der privaten Lebensführung darstellen und als solche nicht abzugsfähig sind. Werden einzelne räumliche Teile eines Gebäudes unterschiedlich genutzt, so ist die Liegenschaft in einen beruflich und einen privat genutzten Teil aufzuteilen. Die Aufteilung des Gebäudes erfolgt dabei grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen…
…Die Aufteilung des Gebäudes hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder privater Raum einzustufen. Dies erfolgt nach der ausschließlichen oder zeitlich überwiegenden betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes (VwGH 19…
…nur jene Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze aufteilen, die den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach Abs. 3 führenden Umsätzen oder den übrigen Umsätzen nicht ausschließlich zuzurechnen sind. Einfuhren sind nicht Umsätze im Sinne dieser Vorschrift …… Nach innerstaatlichem Recht steht somit der Vorsteuerabzug …
…auf dem das Gebäude errichtet wird. Diese Aufteilung ist nach Ansicht des Senates bei Eigentumswohnung nach den für die einzelnen Wohnungen ermittelten Nutzwerten und den daraus abgeleiteten Miteigentumsanteilen vorzunehmen. 16) Die Grundlage für die Berechnung des Nutzwertes nach dem Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) ist die Nutzfläche. Der…
…Sanierungsaufwendungen der Jahre 2007 und 2008 auf den ‚Neubau‘ entfiel ('Neubau' 2007 € 188.490,41; 2008 € 236.230,92). Wenn die Bf. sämtliche in den Jahren 2005 und 2006 angefallenen Kosten nach dem Verhältnis der Nutzflächen aufgeteilt wissen will, so stößt diese Aufteilung…
…der VwGH im Erkenntnis vom 31. Jänner 2019, 2017/15/0011 dargelegt hat, richtet sich die Ermittlung des Anteils der nicht abziehbaren Aufwendungen bei einem nur zum Teil vermieteten Gebäude nach der anteiligen Nutzfläche. Daraus folgt, dass sich der Aufteilungsschlüssel des Gebäudes aus dem Verhältnis…
…Aufteilung des gemischt genutzten Gebäudes und damit auch die Beurteilung, ob ein Teil nur untergeordnete Bedeutung erreicht, erfolgt nach dem Verhältnis der Nutzflächen (vgl Hofstätter/Reichel, Tz 57 zu § 4 Abs 1 EStG 1988). Da die Miteigentümerin B.. im strittigen Zeitraum 62,08 % der Nutzfläche…
…Aufteilung hätte idR nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Gebäuden einerseits und Grund und Boden andererseits zu erfolgen (VwGH 7.9.1990, 86/14/0084, Verhältnismethode). Bei Grundstücken, bei denen für das Gebäude ein AfA-Satz von 1,5% bzw. 2% angesetzt wird, würde der…
…so hat der Unternehmer die Vorsteuerbeträge nach Maßgabe der Abs. 1 und 3 in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuerbeträge aufzuteilen. (5) An Stelle einer Aufteilung nach Abs. 4 kann der Unternehmer 1. die Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führenden Umsätze zu…
…Aufwand nach dem Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen. In korrespondierender Betrachtungsweise würde die fragliche Vorsteuer iSd § 12 UStG nur in Höhe der unternehmerischen Gebäudenutzung zustehen. In der Gegenäußerung der Beschwerdeführerin vom 10. Juli 2013 wurde diesbezüglich ausgeführt, dass eine Wärmedämmung bei alten Häusern grundsätzlich mit der…
…werden nach dem Nutzflächenaufteilungsschlüssel nach m² an den SGV weiterverrechnet. Das Reinigungspersonal für die HS ist im Haushalt "VS ***2***" tätig. Gem § 5 Abs 1 K-SchG bilden die Gemeinden jedes politischen Bezirkes je einen Schulgemeindeverband (SGV). Dieser besitzt Rechtspersönlichkeit (Abs 2 leg cit). Der…
…eindeutig zurechenbare Aufwendungen (zB Instandsetzung der Fassade, Erneuerung der Hauptwasser- oder Stromleitungen) sind entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen. Ein untergeordnetes Ausmaß von weniger als 20% der jeweils anders gearteten Nutzung bleibt außer Betracht (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG9, § 28 Tz 110). Instandsetzungen sind nach …
…Tankraum, Stiegenhaus, das Aufteilungsverhältnis nicht beeinflussen; vielmehr wird das gesamte Gebäude nach dem Verhältnis der anderen Räume aufgeteilt, sodass die von vornherein gemeinschaftlichen Zwecken dienenden Räume anteilig in den betrieblichen Bereich fallen (siehe zu dieser Aufteilung für viele die hg. Erkenntnisse vom 19. September 1989…
…Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Entscheidende Bedeutung kommt sohin der auf den einzelnen Raum bezogenen Überwiegensprüfung zu. Die Aufteilung des Gebäudes ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Summe der Nutzflächen der auf diese Weise ermittelten betrieblichen…