…Ehegatten sollten zweifelhafte Rechte in Bezug auf die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse in eindeutiger Weise klargestellt werden, sodass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa VwGH 24.01.2002, 99/16/0147) auch diese Aufteilungsvereinbarungen als Vergleich im Sinne des …
…VII. Mit diesem Vergleich sind alle gegenseitigen Forderungen aus dem Titel „Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse“ abgegolten.“ Mit Bescheid vom 3. September 2014 schrieb das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel dem Bf ausgehend von einer Gegenleistung in Höhe von 432.609…
…die Ehegatten in einer Vereinbarung im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anlässlich einer Ehescheidung eine Globalvereinbarung treffen und demzufolge eine bestimmte Gegenleistung für eine von dieser Vereinbarung mit umfasste grunderwerbsteuerpflichtige Übertragung nicht feststellbar ist, auch keine Gegenleistung im Sinne des …
…auf den unternehmerisch genutzten Anteil als eine Vereinbarung zur Auflösung des Miteigentums angesehen werden. Steuerrechtlich folgt daraus: Insoweit die Leibrente auf privat genutzte Liegenschaftsteile bzw. vermietete Liegenschaftsteile entfällt, handle es sich um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des …
…Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens (§ 81 ff EheG), nicht aber allfällige Unterhaltsansprüche. Unterhaltsansprüche hängen sowohl in Bezug auf ihre Höhe als auch ihre grundsätzliche Berechtigung nach wie vor von mehreren Faktoren, insb dem Verschulden (alleinigem, überwiegenden oder gleichteiligem Verschulden), aber auch der…
…Erwerb des Vermögens im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse iSd §§ 81 ff EheG könne dann keine Gegenleistung ermittelt werden, wenn es sich um einen Scheidungsvergleich mit "Globalcharakter" handle, bei dem infolge mehrerer unterschiedlicher gegenseitiger Ansprüche eine Vielschichtigkeit vorliege und daher…
…Aufteilung des zum ehelichen Gebrauchsvermögen und der ehelichen Ersparnisse gehörenden Vermögens gemäß §§ 81ff EheG aus. Sie vereinbaren, dass- in Pauschalierung des Anspruches der Bf. gemäß § 81 ff EheG- diese vom Ehemann nach Ablauf von fünf Ehejahren eine Abfindungssumme von Euro 100.000,00 erhält und…
…L OHG waren und Rochus L seinen Anteil an dieser OHG mit Abtretungsvertrag vom 22. November 2005 an die Bf abgetreten hat. Unter Pkt. 6 wurde vereinbart: „In Ausgleichung sämtlicher Ansprüche aus dem Titel der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den…
…Vereinbarungen, die im Voraus die Aufteilung des übrigen ehelichen Gebrauchsvermögens regeln, bedürfen der Schriftform. (2) Von einer im Voraus geschlossenen Vereinbarung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens mit Ausnahme der Ehewohnung kann das Gericht bei der Aufteilung nur abweichen, soweit…
…Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens (§ 81 ff EheG), nicht aber allfällige Unterhaltsansprüche. Unterhaltsansprüche hängen sowohl in Bezug auf ihre Höhe als auch ihre grundsätzliche Berechtigung nach wie vor von mehreren Faktoren, insb dem Verschulden (alleinigem, überwiegenden oder gleichteiligem Verschulden), aber auch der…
…1310/67). Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht, wobei die GrESt dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl…
…2017 bei sonstiger Exekution zu leisten. 6) Der Mann überlässt den ihm gehörigen PKW Volvo S 60 mit dem pol. Kennzeichen Nummer-2 an die Frau zur Benützung. 7) Die Ehegatten erklären, auf weitere Ansprüche hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (…
…2017 bei sonstiger Exekution zu leisten. 6) Der Mann überlässt den ihm gehörigen PKW Volvo S 60 mit dem pol. Kennzeichen Nummer-2 an die Frau zur Benützung. 7) Die Ehegatten erklären, auf weitere Ansprüche hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (…
…zulässig und zum Teil auch für das Gericht bindend sind (vgl. zum Hintergrund die Gesetzesmaterialien zum FamRÄG 2009, IA 673/A 24. GP 19 und 32 ff), ändert dies nichts daran, dass bei Fehlen derartiger Vereinbarungen die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse…
…sich, dem Ehemann im Rahmen der umfassenden Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 20.000,-- (in Worten: Euro zwanzigtausend) bis 31.7.2010, nicht jedoch vor Übergabe der zwei Wohnungsschlüssel, welche sich im Besitz des Ehemannes befinden…
…16/0108). Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht, wobei die GrESt dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu berechnen ist (vgl…
…Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, dies allerdings nur dann, wenn solche Gegenleistungen mit dem Grundstück in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. ua. VwGH 25.2.1993, 91/16/0031). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse…
…Schwiegerkind des Übergebers………………. 2 v.H., 2. a) durch einen Ehegatten von dem anderen Ehegatten bei Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse anlässlich der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe…………………………
…Kindes- und Ehegattenunterhalt, Besuchsrechte, die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens oder der ehelichen Ersparnisse usw. Bei einer solchen Vereinbarung ist eine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung regelmäßig nicht ermittelbar. Dies selbst dann, wenn im Vergleich über bestimmte Vermögenswerte nicht abgesprochen wird bzw. die diesbezügliche Aufteilung bereits…
…Voraus geschlossenen Vereinbarung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens mit Ausnahme der Ehewohnung kann das Gericht bei der Aufteilung nur abweichen, soweit die Vereinbarung in einer Gesamtbetrachtung des in die Aufteilung einzubeziehenden Vermögens im Zeitpunkt der Aufteilungsentscheidung einen Teil unbillig benachteiligt…