…0033), Erlöse aus der Aufgabe eines Mietrechtes usw. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen führt eine Betriebsverpachtung grundsätzlich nicht zu einer Betriebsaufgabe, sondern zu einem Ruhen des Betriebs (s EStG 1988; Quantschnigg / Schuch § 24 Rz 16.1). Eine Betriebsverpachtung ist nur dann als Betriebsaufgabe zu behandeln, wenn…
…Mieter für die Aufgabe des Mietrechts und somit der Möglichkeit der weiteren Untervermietung. Es sei nicht nur ein Mietverhältnis des Hauseigentümers mit seinem Mieter, sondern die gesamte Einkunftsquelle aufgegeben worden. Es liege daher keine Ablösezahlung iSd EStR 2000 Rz 6408 vor, sondern eine Zahlung als…
…dass von der Beschwerdeführerin ein Mietrecht (als wesentlicher Vermögenswert der GmbH & CoKG) abgelöst wurde, wurde auch von der Beschwerdeführerin nicht behauptet. Schließlich bemängelt die Beschwerdeführerin, dass der angefochtene Wiederaufnahmebescheid hinsichtlich der Ermessensübung keine konkretisierten Ausführungen enthielte, sondern einen bloß "formelhaften" Verweis auf den Vorrang des…
…bestätigt worden. Die Übertragung eines Mietrechtes stelle einen wirtschaftlichen Wert dar, da der Mieter damit die Nutzungsmöglichkeit eines Mietgegenstandes und die daraus resultierenden Ertragsmöglichkeiten aufgebe und dem Eigentümer durch das Erlöschen des Mietrechtes die Möglichkeit einer unmittelbaren Nutzung oder direkten Vermietung wieder selbst wahrzunehmen, eingeräumt…
…daher zu Unrecht und waren die Körperschaftsteuerbescheide (die eine Zurechnung der Überschüsse vorsahen) mit Rechtswidrigkeit behaftet. Anknüpfend an diese rechtliche Würdigung des Gerichts erweist sich auch der (wiederaufgenommene) Umsatzsteuerbescheid 2014, der eine Umsatzzurechnung für den Erlös aus der Aufgabe des Mietrechts an die Bf vornahm…
…ist eine Besteuerung der dann das Vermögen des Rentenempfängers erhöhenden Rente verfassungsrechtlich unbedenklich. Strittig ist in diesem Beschwerdeverfahren alleine die Frage, ob sich aufgrund von in den Folgejahren nach dem Jahr des Tausches "Aufgabe des Mietrechtes gegen Rente" eingetretener Umstände (wie zB ein stark gesunkenes…
…des Bestandverhältnisses vereinbart. Als Gegenleistung für die Aufgabe der Bestandrechte hat die Vermieterin, Fa. X-GmbH-CoKG, Wien, an den Hauptmieter, Fa. Z-GmbH, Salzburg, einen Betrag in Höhe von netto Euro 110.000 zuzüglich 20% Umsatzsteuer zu leisten. Wie im Untermietvertrag, abgeschlossen mit der…
…Anbetracht der fraglichen Zahlungseingänge zwischen EURO xxxxx und xxxxxx pa ist die strittige jährliche Hinzuschätzung iHv EUR xxxx sohin schlüssig. Die Höhe der "Ausgleichszahlung" für das Mietrecht am Adresse und die Aufgabe desselben im Zuge des Räumungsverfahrens vor dem BG Ort blieb von der Bf…
…verfügte auch nur dieser mehr über Mietrechte an der Liegenschaft in ***Bf1-Adr1***, weil das Mietverhältnis mit der ***KG1*** bereits 2014 aufgelöst worden war. Daher konnte auch nur er mit der Hausinhaberin über eine Entschädigung für die Aufgabe der Mietrechte und der Investitionen in den…
…Inhalte, Aufgabe des Mietrechts - Objekt ***Wien***, ***Adresse Immobilie***, führte das Finanzamt aus, dass nicht vorgebracht worden ist, dass das Wirtschaftsgut "Mietrecht" für das Geschäfstlokal ***Adresse Immobilie*** betrieblich und nicht betrieblich genutzt worden sei und somit eine anteilige Zuordnung zum Privat- und Betriebsvermögen vorzunehmen wäre. Nicht…
…zivilrechtlichen zu geben ist, nicht nachvollziehbar. Aber auch aus zivilrechtlichen Gründen hat die ***3*** GmbH gegenüber der Bf. einen klaren entgeltlichen Anspruch für die Aufgabe des Mietrechts gehabt. Der Titel der Zahlung ist kiar erkennbar. Es ist derselbe (wirtschaftliche) Titel wie jener, aufgrund dessen der…
… die Innehabung eines Rechtes in Form der Rechtsausübung ist nur bei Dauerrechten möglich, z.B. bei Miete als Dauerschuldverhältnis (Eccher/Riss in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, § 311 ABGB5, Rz 1). Der Bf. war daher rechtmäßiger Besitzer des Mietrechtes (des Nutzungsrechtes als Mieter) an der gegenständlichen Wohnung…
…25 verlegt. Es wurde nach einem neuen Standort für ein Tierbedarfsgeschäft gesucht, jedoch fand bis dato keine Neueröffnung statt. Bis zur Aufgabe des Geschäftes wurde insgesamt ein Verlust von € 148.858,57 erwirtschaftet. Herr B A hat noch nichtselbständige Einkünfte. Steuerliche Feststellungen Tz. 2…
…über die gesamte Restnutzungsdauer des Gebäudes zukommen und verpflichtet sich b im Rahmen des Vertrages sämtliche Verfügungshandlungen der [Beschwerdeführerin] hinsichtlich des Betriebsgebäudes zuzustimmen und wird für den Fall der Aufgabe des wirtschaftlichen Eigentums einer dem Angemessenheitsgrundsatz entsprechende Ablöse zugunsten der [Beschwerdeführerin] hiermit ausdrücklich vereinbart. 3…
…Vermietung und Verpachtung für das Jahr 2011 machte der Bf. eine Ablösezahlung („Ablöse Tankstelle“) in Höhe von 48.000 Euro als Werbungskosten geltend, welche an die Z.. für die Aufgabe des Mietrechtes geleistet worden sei. Die Angemessenheit der Zahlung in Höhe von 48.000 Euro…
…über die Aufgabe der Mietrechte wird auch der gegenständliche Vertrag wirksam. Diese Verträge wären unabhängig voneinander nicht abgeschlossen worden und würden unabhängig voneinander auch nicht wirksam werden. Der Verkäufer der Liegenschaft, Herr ***X*** ***N***, ist indirekt an der Vereinbarung über die Auslösung eines Nutzungsrechtes beteiligt…
…den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt. Dieser Gewinn ist für den Zeitpunkt der Veräußerung oder der Aufgabe nach § 4 Abs. 1 oder § 5 zu ermitteln. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes anzusehen ist…
…Der Aufgabezeitraum beginnt mit dem Setzen der Aufgabehandlungen (z.B. Einstellen des Warenverkaufs, Veräußerung von wesentlichen Anlagevermögen, Aufgabe von Mietrechten, Einstellen der werbenden Tätigkeit, die über das Fassen des Aufgabebeschlusses und bloße Vorbereitungshandlungen hinausgeben. Der Aufgabezeitraum endet mit der Veräußerung oder Überführung der wesentlichen Betriebsgrundlagen…
…der in diesem Fall als Veräußerung eines Rechts zu beurteilen (siehe Fuchs, ÖStZ 2018/13) ist. Nach Ansicht des BFG hat der VwGH damit ausdrücklich klargestellt, dass die entgeltliche Ablöse eines Fruchtgenussrechtes durch den Eigentümer bei einer endgültigen Aufgabe dieses Rechts nicht zu Einkünften nach…
…unabhängig von einer gebührenrechtlichen Beurteilung zu sehen. Die Aufgabe der Steuerberater sei lediglich, die gebührenrechtlichen Angelegenheiten zu beurteilen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre seit dem Abschluss dieses Bestandvertrages könne jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass die Vertragsparteien ohne "Wenn und Aber" eine bestimmte Zeit…