…Dienstleistungen des Gutscheinausstellers berechtigen würden, stelle - mangels Leistungsaustausch - noch keinen steuerbaren Vorgang dar. Das Entgelt für die Veräußerung eines solchen Gutscheines unterliege daher nicht der Anzahlungsbesteuerung. Anzahlungen seien nur zu versteuern sofern mit diesen eine konkrete Leistung im Zusammenhang stehe. Darunter falle beispielsweise der Gutschein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Vorsitzender1***, den Richter ***Richter1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***Laienrichterin1*** und ***Laienrichter2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baldinger und Partner Unternehmens- und Steuerberatung GmbH, Ferrogasse 35, 1180 Wien, über die Beschwerde vom 4…
…2008 und der hierzu ergangenen Information des BMF vom 28.1.2009, GZ BMF-010219/0044-VI/4/2009 -- der (freiwilligen) Anzahlungsbesteuerung unterzogen anstatt sie erst im Zeitpunkt der Nutzung des Guthabens durch den Endkunden der Besteuerung zu unterziehen. Die Firma ***2*** sieht laut Abschnitt…
…3. Von ***2*** angewendete Rechtslage in Österreich ***6*** RNF ***5*** hat im beschwerdegegenständlichen Zeitraum auf die in Abschnitt 1. oben erläuterten beschwerdegegenständlichen prepaid-Tarife freiwillig die Regelungen über die Anzahlungsbesteuerung anwendet, wie es von der österreichischen Finanzverwaltung in den gleich nachstehend kurz zusammengefassten Erledigungen, die…
…In der Begründung ist als Leistungsgegenstand für die zugrundeliegenden Umsätze der Verkauf von Telefonwertkarten angeführt. Diese Umsätze wurden der Anzahlungsbesteuerung unterzogen. Zu den Geschäftsbedingungen führte die Außenprüfung Folgendes an: "In Abschnitt 4 der Geschäftsbedingungen ist ein Verzicht des Kunden auf Geltendmachung seines Guthabenanspruchs und darauffolgend…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da noch keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend der (Un-)Zulässigkeit der Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer in Höhe von verfallenen Guthaben, die in Telekommunikationsdienstleistungsverträgen vereinbart sind und bei welchen die umsatzsteuerliche Anzahlungsbesteuerung angewendet wurde, besteht…
…b UStG 1994 von der Regel, dass die Leistung bereits erbracht wurde, eine Ausnahme für Anzahlungen macht. Erfolgt die Zahlung für eine künftige Leistung, bedingt die Anzahlungsbesteuerung, dass sich die Bestimmung des Leistungszeitpunktes erübrigt; es kommt lediglich darauf an, dass die konkrete Leistung tatsächlich erbracht…
…§ 12 UStG Tz 40ff bzw. § 19 Tz 110). Erfolgt die Zahlung für eine künftige Leistung, bedingt die Anzahlungsbesteuerung, dass sich die Bestimmung des Leistungszeitpunktes erübrigt; es kommt lediglich darauf an, dass die konkrete Leistung tatsächlich erbracht werden wird (VwGH 18.11.2008, 2006/15/0341…
…§ 12 UStG Tz 40ff bzw. § 19 Tz 110). Erfolgt die Zahlung für eine künftige Leistung, bedingt die Anzahlungsbesteuerung, dass sich die Bestimmung des Leistungszeitpunktes erübrigt; es kommt lediglich darauf an, dass die konkrete Leistung tatsächlich erbracht werden wird (VwGH 18.11.2008, 2006/15/0341…
…einer Änderung der Bemessungsgrundlage (Gegenleistungsseite) gleich (Kanduth-Kristen in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON3.00 § 16 Rz 82). Die Bestimmung ist in Zusammenhang mit der Anzahlungsbesteuerung gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit a UStG (Mindest-Istbesteuerung im Rahmen der Sollbesteuerung) und mit…
…bzw. bei denen eine definierte Leistung zu einem beliebigen Zeitpunkt in Anspruch genommen werde, begründeten die Verpflichtung zur Anzahlungsbesteuerung. Dem Begehren der Bf., die direkt erhobenen Finanzierungsbeiträge stünden nicht direkt mit konkreten Leistungen an die Mitglieder im Zusammenhang und seien nicht als Leistungsentgelt zu werten…
…Für die Besteuerung ist dies aber nur sekundär, da jedenfalls eine Anzahlungsbesteuerung greifen würde. Durch die „Subvention“ sollte der Subventionsempfänger nicht bloß zu einem Verhalten im öffentlichen Interesse angehalten werden sondern es sei ein ausreichender Zusammenhang zur beabsichtigten Einräumung „eines verbrauchsfähigen Nutzens“ (die Übertragung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KST Steuerberatung GmbH, Fasangasse 48/12a, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf***, ***Bf Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 11.09.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RTG Dr. Rümmele Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, Marktstraße 30, 6850 Dornbirn, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24. September 2015 über die Abweisung…