…15 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 122/2009 über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a MeldeG verfügen und sich nicht im Zulassungsverfahren befinden, haben sich erstmalig bis spätestens 1. März 2010 bei der der Kontaktstelle gemäß § 19a Abs. 1 Z…
…Antragsteller) im Sinne des Studienförderungsgesetzes: 0,00 Das Einkommen von B D J (Mutter) wurde aus den nachstehend angeführten Bezügen des Jahres 2013 errechnet. (Alle Beträge in Euro) 20% des Einheitswertes des land- & forstwirtschaftlichen Besitzes: 2.700,00 Einkommen von B D J (Mutter) im…
…wenn im jeweiligen Monat der Antrag stellende subsidiär Schutzberechtigte unselbständig oder selbständig erwerbstätig ist und vom Antragsteller keine Grundversorgung wegen Hilfsbedürftigkeit bezogen wird. Dieser Anspruch wurde mit der Nov BGBl I 2006/168 geschaffen und von den Materialien (IA 62/A BglNR 23…
…ist nicht erkennbar. Dass der Antragsteller sowohl die Höhe der gesamten entrichteten Tarif-NoVA, des gesamten entrichteten NoVA-Malusbetrages sowie des allenfalls entrichteten NoVA-Erhöhungsbetrages nachweisen muss, ist weder vorgeschrieben noch im ggstdl Fall erforderlich. Entscheidend ist bezüglich des Ausfuhrnachweises nicht die Geschäfts- oder Wohnanschrift…
…hervor, dass jedes Fahrzeug einem Verfügungsberechtigten zuzuordnen ist. Das Zulassungsverfahren hat die Funktion einer rechtsverbindlichen Feststellung des Verfügungsberechtigten. Die Behörde hat in dem Verfahren die Befugnis als Verfügungsberechtigter Antrage stellen zu können, festzustellen und den Verfügungsberechtigten als Partei im Bescheid zu bezeichnen (Muzak, Österreichisches, Europäisches…
…1 Z. 1 KfzStG in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge. Nach § 1 Abs. 1 Z. 3 KfzStG unterliegen jedoch auch Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung), der Kraftfahrzeugsteuer. Auch bei Kraftfahrzeugen…
…normiert als dauernden Standort eines Fahrzeuges den Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen den Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben…
…ist so hoch, dass man bereits im Vorfeld damit rechnen und sich daher rechtzeitig um eine Alternative kümmern sollte. Die Absicht alleine einer solchen Ausbildung nach erfolgreicher Absolvierung des Zulassungsverfahrens nachzukommen, reicht letztendlich für einen Beihilfenanspruch nicht aus. Als Vorsichtsmaßnahme wäre es Vorname durchaus möglich…
…S. GmbH, Deutschland. …" In ihrer Beschwerdevorentscheidung ging die belangte Behörde von einer Verwendung der Kraftfahrzeuge mit ausländischer Zulassung im Inland aus. Auf Grund eines dauernden Standortes im Inland wären diese kraftfahrrechtlich einem inländischen Zulassungsverfahren zuzuführen gewesen. Die Fahrzeuge seien zwar auf die K.S…
…KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen…
…KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen…
…KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen…
…KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen…
…KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen…
…von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 (in der für den Beschwerdezeitraum geltenden Fassung) sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem…
…KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen…
…KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen…
…von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. Als Fahrzeugstandort gilt also bei Fahrzeugen von Unternehmungen jener Ort, von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt wird, also in der Regel der Firmensitz, Sitz oder Zweigniederlassung. Liegt dieser Ort – wie im gegenständlichen Fall …
…im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (§ 1 Z 3 leg.cit.), der Zulassungsbesitzer und derjenige, der das Fahrzeug verwendet, als Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 1 BAO). Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Z 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) in einem ausländischen Zulassungsverfahren…
…Standortvermutung zu entkräften. Im Hinblick auf die Vielzahl der in der Lebenswirklichkeit möglicherweise vorkommenden Sachverhalte, hat der Gesetzgeber Gesetzesvermutungen aufgestellt, um auf geordnete Weise das Kraftfahrzeughalterwesen sicherzustellen. Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz ist bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug Steuerschuldner die Person, für die das…