…gefährdet. Da die Tatbestandvoraussetzungen des § 212 BAO nicht erfüllt sind, bleibt für eine Ermessensentscheidung der Behörde kein Raum. Das Ansuchen um Zahlungserleichterung ist daher abzuweisen. V. Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…Steuerberatungsgesellschaft, Rechte Wienzeile 225 Tür 601, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 8. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. Dezember 2022 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…Bei einem Ansuchen um Zahlungserleichterung muss der Abgabepflichtige daher die Voraussetzungen für eine solche sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben überzeugend dartun. Im Verfahren um Zahlungserleichterung ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzungsbescheide und der Einkommensteuervorauszahlungsbescheide nicht zu…
…seiner Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und führte begründend aus, dass bereits vor dem Fälligkeitstermin mit 14.11.2025 ein Ansuchen um Zahlungserleichterung für ebendiese Zahllast aus der UVA 09/2025 via FinanzOnline fristgerecht gestellt worden sei, welches erst mit Bescheid vom 16.12.2025 abgewiesen…
…hat die beschwerdeführende Partei hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten, dh der Umsatzsteuer 02/2025 und 03/2025 sowie der Lohnsteuer 04/2025, jeweils fristgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterungen gestellt. In der Folge wurde für die genannten Abgaben eine Stundung bis zum 18. August 2025 gewährt. Der Bf…
…nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Abs. 9: Im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist zu erfolgen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs…
…Ansuchen um Zahlungserleichterungen nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des das Ansuchen erledigenden Bescheides zu. Dies gilt - abgesehen von Fällen des Abs. 4 - nicht für innerhalb der Nachfristen des ersten oder zweiten Satzes eingebrachte Ansuchen…
…der Selbstanzeige vom 11. Mai 2010 für die Umsatzsteuervorauszahlungen April bis Juli und September bis Dezember 2009 sowie Jänner und Februar 2010 mangels fristgerechter Entrichtung im Sinne der Finanzstrafgesetznovelle 2010 die strafbefreiende Wirkung nicht zuerkannt werden. e) Weiteres Ansuchen um Zahlungserleichterung vom 16. Juni 2010 …
…nicht mehr zu treffen gewesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Zum Zeitpunkt des ersten Ansuchens des Bf vom 19. Juli 2024 um Bewilligung einer Zahlungserleichterung in Form einer Ratenzahlung betrug der Rückstand am Abgabenkonto 4.581,43 Euro. Zum Zeitpunkt der gegenständlichen Entscheidung…
…7, 12xy V, gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 27.02.2013 über die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…SteuerberatungsgmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür Top 4a, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 18. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Juni 2025 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Stadt, vertreten durch E, vom 21. September 2016, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde unzulässig. Entscheidungsgründe Die belangte Behörde hat die Beschwerde des Beschwerdeführers (Bf.) gegen den oben angeführten Bescheid betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Dem gleichzeitig übermittelten Beschwerdeakt der belangten Behörde ist folgendes zu entnehmen: Gegenüber dem Bf…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Vorangestellt wird, dass diesem Ansuchen bereits mehrere Ansuchen um Zahlungserleichterung in Form von Raten (samt Bewilligungen) vorangegangen sind. Letzte Bewilligung von Raten über monatlich € 400,-- vom 24.9.2019. Mit Ansuchen vom 9. Mai 2020 beantragte der Beschwerdeführer (Bf) *…
…Stadt, vertreten durch ***4***, vom 23. März 2020, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…7.März 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 1. März 2016, betreffend die die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Ratenzahlungen) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Es werden beginnend mit 25. Juni 2016…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 18. Juni 2014 betreffend die Abweisung eines Ansuchen um Zahlungserleichterung (Raten) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 28. April 2014 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Ratenzahlungen) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an…
…Finanzamtes Österreich, vertreten durch ***2***, vom 5. Juli 2021, betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (Stundung) gem. § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. Jänner 2013, betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Stundung) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…