…xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 03.03.2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…vertreten durch die Wirtschaftstreuhand, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 und 2008 des Finanzamtes vom 04.03.2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen am 27. März 2014 in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision…
…FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011, betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011 betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…des Finanzamtes Salzburg-Land vom 12. August 2009, St.Nr., betreffend Anspruchszinsen für das Jahr 2007, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 14.07.2011 und 15.07.2011 betreffend Anspruchszinsen zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Adresse, vertreten durch STB gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14.08.2013, betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Leopold-Werndl-Straße 44 Tür 1, 4400 Steyr, über die Beschwerden vom 03.03.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr jeweils vom 03.02.2014, über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 und 2008 (§ 205 BAO), StNr. xxxx zu Recht erkannt:…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 30. Juli 2013 betreffend Anspruchszinsen am 27. März 2014 in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…vertreten durch YY, über die Beschwerde vom 03.09.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 01.08.2018, betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Stb, über die Beschwerde vom 26.03.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 25.02.2013, StNr betreffend Anspruchszinsen 2011 zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…über die Beschwerde vom 15. März 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 16. Februar 2016 über die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…
…8-10, Eingang Wallnerstraße 1, vom 04.01.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 06.12.2012 betreffend Anspruchszinsen 2007 und 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 19. Juli 2010, St.Nr., betreffend Anspruchszinsen 2008, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Anschluss…
…Jänner 2011, St.Nr.: 123, betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer (= Bf) erzielte im beschwerdegegenständlichen…
…3/7, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 08.08.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 1/23 vom 16.07.2012, betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279…
…1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend Anspruchszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe …
…durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2015 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2007, 2008 und 2009, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß …