…13.07.2015, GZ. RV/5100924/2015, liege durch die Anrechnung der gesamten Vorstudienzeit in die neue Studienrichtung zwar kein Studienwechsel iSd § 17 Abs.2 Z 1 StudFG vor, jedoch werde die Studienzeit (die Anspruchsdauer des neuen Studiums) um die angerechneten Semester verkürzt. Die Anspruchsdauer…
…genügt es nicht, dass alle vor dem Studienwechsel abgelegten Prüfungen des Vorstudiums von der zuständigen Studienkommission angerechnet werden, vielmehr müssen im Ergebnis die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Andernfalls würde bei Anrechnung aller Prüfungen aus dem Vorstudium, auch wenn…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…ein einziges Studium handelt, ist im Fall eines Studienwechsels vom Doppelstudium Deutsche Philologie UG2002 und Philosophie UG2002 auf das Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und Philosophie UniStG hinsichtlich der Anrechnung von Vorstudienzeiten nicht zwischen den beiden Unterrichtsfächern im Lehramtsstudium zu unterscheiden (vgl. BFG 18.5…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw.). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…ist die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte aus den Vorstudien maßgeblich. Das Arbeitspensum eines Studienjahres ist nach § 51 Abs. 2 Z. 26 UG 2002 für alle Bildungseinrichtungen und für alle Studien mit 60 ECTS-Punkten bemessen, daher ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von…
…schildert die Beschwerdeführerin zunächst den bisherigen Verfahrensgang und führt dann begründend aus: "[…] Mangelhafte Begründung Die Ablehnung stützt die Behörde in der Begründung darauf, dass "keine volle Anrechnung der Vorstudienzeiten erfolgte und die Anrechnung von 6 ECTS erst auf das übernächste Studium (= Fachhochschulstudium) erfolgte"…
…Die Anrechnung von 97 ECTS-Punkten entspreche 4 Semester. Da C. das Bachelorstudium 4 Semester betrieben habe, gelte der Wechsel auf das Lehramtsstudium gem. § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 StudFG. Würden die gesamten Vorstudienzeiten in…
…keine Anrechnung von Vorstudienzeiten iSd § 17 StudFG 1992 dar und bleibt daher außer Betracht. Zum Vorbringen der Bf, ihre Tochter habe nach dem Studienwechsel aufgrund ihrer ausgezeichneten Studienleistungen das Studium in nur drei Semestern nahezu abgeschlossen und werde dieses trotz des Studienwechsels innerhalb der Mindeststudienzeit…
…notwendigen" 120 ECTS für eine vollständige Anrechnung der Vorstudienzeit) beim IGP-Studium Anrechnung fanden. Andererseits handelt es sich um eine eigenständige Ausbildung (Studium), in welchem die Vermittlung von Deutschkenntnissen nicht studienimmanent ist. Letztlich hat die Tochter des Beschwerdeführers in der mündlichen Verhandlung aber gerade die…
…StudFG ist der Studienwechsel in diesen Fällen somit ohne Auswirkung auf den Anspruch: Anrechnung der Vorstudienzeiten - § 17 Abs 2 Z 1 StudFG Ein Studienwechsel, bei welchem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des neuen Studiums berücksichtigt werden, weil sie diesem Studium auf Grund der besuchten…
…zur Wahrung des Parteiengehörs die Stellungnahme der Abgabenbehörde vom 2. Juli 2018 übersandt und gegebenen falls um Stellungnahme ersucht. „1) Anrechnung von Vorstudienzeiten 1.1 Management Center Innsbruck (MCI) Nach den vorgelegten Unterlagen hat O im Wintersemester 2015 von der Universität Innsbruck an das Management…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw.). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…99). Der Studienwechsel erfolgte nach dem dritten inskribierten Semester und ist daher als schädlicher Studienwechsel zu werten. Nach § 17 Abs. 2 StudFG gelten an sich schädliche Studienwechsel bei Vorliegen bestimmter Umstände nicht als Studienwechsel: Anrechnung der Vorstudienzeit: Ein schädlicher Studienwechsel liegt nicht vor, wenn die…
…gegenständlichen Fall ergibt sich eine Anrechnung von insgesamt 124,5 ECTS-Punkten. Im Sinn des Vorhergesagten kann damit zwar nicht von einer Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten - nämlich sechs Semester - ausgegangen werden, es spricht aber auch nichts gegen eine Anerkennung der Vorstudienzeiten im Ausmaß von fünf…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw.). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind. Dass die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 2 StudFG vorliegen, wurde im Übrigen nicht von dem Bf. behauptet und ergibt sich auch aus der Aktenlage nicht. Im Beschwerdefall erfolgte keine Anrechnung der Vorstudienzeiten…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…keine Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten erreicht wird. Dies kann jedoch – wie im gegenständlichen Fall von der Beschwerdeführerin zutreffend aufgezeigt – zu unsachlichen Ergebnissen führen (unterschiedliche Behandlung des „Studienwechsels“ im Einkommensteuerverfahren und im Beihilfenverfahren). Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ist es angesichts dessen sachgerecht, bei der Klärung der…