…die am gleichen Ort begangen sind, an dem wir verhaftet waren: wegen der verbotenen Herstellung von Tabakwaren. Diese hier beschriebene Tatsache lässt sich durch die Dokumente Verwaltungsakten festgestellt. Außerdem kann dieser "Ort" auf keinen Fall als ein Herstellungsbetrieb für gewerbliche Ziele bezeichnet werden. Schließlich bin…
…04.2011, 2009/16/0099). Anrechnung der Vorhaft: § 23 Abs. 5 lit. a FinStrG: Die verwaltungsbehördliche und die gerichtliche Verwahrung sowie die verwaltungsbehördliche und die gerichtliche Untersuchungshaft sind auf die Strafe anzurechnen, wenn der Täter die Haft in dem Verfahren wegen des Finanzvergehens, für das…
…die Strafe anzurechnen, wenn der Täter die Haft in dem Verfahren wegen des Finanzvergehens, für das er bestraft wird, erlitten hat. Für die Anrechnung der Vorhaft auf die Geldstrafe und den Wertersatz sind die an deren Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafen maßgebend. Der Bf. war am Tag…
…wegen Rückfall geprüft wurden. § 41 Abs. 1 FinStrG: Ist der Täter schon zweimal wegen eines der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden und wurden die Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann…
…der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden und wurden die Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich ein solches Finanzvergehen begeht, das Höchstmaß der…
…auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich ein solches Finanzvergehen begeht, das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe, bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, das der angedrohten Geldstrafe um…
…zu erkennen. Gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG gilt: Ist der Täter schon zweimal wegen eines der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden und wurden die Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann…
…Anrechnung von Vorhaft): Ferner haben Sie gemäß § 64 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG zu zahlen: € 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens, das sind 10% der Strafe, jedoch mindestens € 10 für jedes Delikt. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe/Kosten/Barauslagen) beträgt daher…
…FinStrG auf. Gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG gilt: Ist der Täter schon zweimal wegen eines der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden und wurden die Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann…
…Voraussetzungen für einen Rückfall ( § 41 Abs. 1 FinStrG: Ist der Täter schon zweimal wegen eines der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden und wurden die Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann…
…Voraussetzungen für einen Rückfall (§ 41 Abs. 1 FinStrG: Ist der Täter schon zweimal wegen eines der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden und wurden die Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann…
…a FinStrG Gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG gilt: Ist der Täter schon zweimal wegen eines der in den §§ 33, 35 oder 37 Abs. 1 bezeichneten Finanzvergehen bestraft worden und wurden die Strafen wenigstens zum Teil, wenn auch nur durch Anrechnung einer Vorhaft, vollzogen, so kann…
…in der ausführlich anhand der Gesetzesmaterialien und der bestehenden Judikatur dargelegt wurde, warum die Voraussetzungen für eine Aufteilung auch bei einer Teilabfindung gegeben seien. Zudem wurde die Entscheidung über die Beschwerde durch einen Senat beantragt. Mit Vorhalt vom 21.07.2017 ersuchte die Abgabenbehörde um…
…in der ausführlich anhand der Gesetzesmaterialien und der bestehenden Judikatur dargelegt wurde, warum die Voraussetzungen für eine Aufteilung auch bei einer Teilabfindung gegeben seien. Zudem wurde die Entscheidung über die Beschwerde durch einen Senat beantragt. Mit Vorhalt vom 24.08.2017 ersuchte die Abgabenbehörde um…
…in der ausführlich anhand der Gesetzesmaterialien und der bestehenden Judikatur dargelegt wurde, warum die Voraussetzungen für eine Aufteilung auch bei einer Teilabfindung gegeben seien. Zudem wurde die Entscheidung über die Beschwerde durch einen Senat beantragt. Mit Vorhalt vom 21.07.2017 ersuchte die Abgabenbehörde um…
…zu Unrecht die in der Einkommensteuererklärung 2013 beantragte Anrechnung der von den beiden Schweizer Konten unseres Mandanten entrichteten Einmalzahlung iHv Euro 75.711,65 auf die Einkommensteuerschuld für das Kalenderjahr 2013. Der bekämpfte Einkommensteuerbescheid ist damit in diesem Punkt rechtswidrig." Im Vorhalt vom 6.12…
…vorgegangen (vgl VwGH 14.01.2003, 97/14/0176). Die Beschwerde war somit in folgendem betragsmäßigen Umfang - Reduktion der Bemessungsgrundlagen auf 30 % und in der Folge Anrechnung der Konkursquote iHv 17,872 % - teilweise stattgebend zu erledigen. Abgabenart Zeitraum Betrag (30%) abzgl. Quote Kommunalsteuer 09-12…
…Steuern bekannt zu geben und die Angaben mittels geeigneter Unterlagen (Kontoauszüge, Sparbuch, Wertpapierdepotauszüge etc) zu belegen. Der Vorhalt wurde durch die Bf nicht beantwortet. Am 25.11.2013 nahm die Finanzbehörde die Verfahren 2005 und 2006 gem. § 303 Abs 4 Bundesabgabenordnung (BAO) wieder auf und…
…Wenn der Bf. daher im Vorlageantrag seine These auf eine allfällige Haftung des Arbeitnehmers stützt, dann übersieht er diese relevante Tatsache. Dass es Sache des Arbeitgebers ist, die allenfalls im Lohnzahlungszeitraum zu viel abgeführte Lohnsteuer zurückzufordern, wurde bereits im Vorhalt vom 10.08.2016 unter…
…Gesamtbetrag der Einkünfte wurde mit EUR 21.512,79 ermittelt und die Einkommensteuer iHv EUR 3.644,68 festgesetzt. Infolge der Anrechnung der bereits im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigten Lohnsteuer iHv EUR 4.574,03 resultierte daraus eine Gutschrift iHv EUR 929,00. 3. Vorhaltsbeantwortung…