…Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu. Als Reisekosten kommen Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungsaufwand in Betracht. Ersätze, die der der Arbeitgeber leistet, vermindern den jeweils abzugsfähigen Aufwand. Lt. der von Ihnen vorgelegten Unterlagen kann für ihren Aufenthalt in Brasilien das Taggeld für die Anfangsphase…
…Die Anfangsphase von 15 Tagen pro Einsatzort stünde daher jedenfalls pro Kalenderjahr zu. Mit Vorlagebericht vom 30.11.2017 legte das Finanzamt die Beschwerde vom 3.4.2017 gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 vom 14.3.2017 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und erstattete folgende Stellungnahme…
…Dienstleistungsfreiheit) geachtet worden. Geschäftsinteressenten aus dem EU-Ausland hätten die entsprechenden ausländischen Gewerbeberechtigungen zum Nachweis der Selbständigkeit sowie über das Bestehen der ausländischen Sozialversicherung vorlegen müssen. Nach der Anfangsphase habe sich der Bekanntheitsgrad des Unternehmens gesteigert. Bf sei dafür bekannt geworden, dass er für beide…
…daher von einer beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung auszugehen. Wird ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Diäten für Verpflegungsmehraufwendungen nach Verwaltungspraxis nur für die Anfangsphase - 5 oder 15 Tage - zu. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird an einem Einsatzort bzw. Einsatzgebiet und auch bei Fahrtätigkeit…
…Fakt sei, dass die beiden Gesellschaften in der Anfangsphase sehr geringe bis gar keine Umsätze erzielten hätten und bei der AM GmbH zudem bereits 2013 eine buchmäßige Überschuldung vorgelegen sei. Die vorliegenden Bilanzen und GuV-Rechnungen weisen für die AM (gegr. 02/2012) folgende Daten…
…Einsatzort ebenfalls nur für eine Anfangsphase von 5 Tagen Tagesdiäten zustehen. Abweichend von vorgenannter höchstgerichtlicher Auffassung wird in der Verwaltungspraxis die im Ergebnis für den Abgabepflichtigen günstigere Ansicht vertreten, dass im Falle wiederkehrender, aber nicht regelmäßiger Tätigkeit eine Anfangsphase von 15 Tagen pro Kalenderjahr zum…
…00, 14 x € 42,00); dies ergebe € 454,25. Bezüglich seiner zweiten Dienstreise nach Hikari vom 11.4.2008 bis 27.4.2008 gebühre ihm wegen Überschreitens der "Anfangsphase" von 15 Tagen kein Verpflegungsmehraufwand. Die beanspruchten Kosten einer (weiteren) Dienstreise nach München, Deutschland…
…93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird, oder der Arbeitnehmer an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig wird und dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr überschreitet. Mittelpunkt der Tätigkeit könne aber nicht nur ein einzelner Ort (politische…
…Grunde nach weder Dienstreisen der Arbeitnehmer vorliegen noch der (selbst bei Vorliegen einer Dienstreise) durch die Bf in Form von Tagesgeld bezahlte Verpflegungsmehraufwand generell über eine Anfangsphase von 5 Tagen hinaus zur Steuerfreiheit führen kann (siehe VwGH vom 25.11.1999, Zl. 99/15/0162)…
…2000/15/0151). Bei längeren Aufenthalten ist in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen, dass die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sind und daher kein zu Werbungskosten führender Mehraufwand für Verpflegung entsteht (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013). Tagesgelder stehen daher nur für die Anfangsphase zu (Schubert in…
…die Tagesgelder nur für die Anfangsphase von fünf Tagen pro Jahr anerkannt. Die Berechnung wurde übergeben.“ Von den insgesamt geltend gemachten Tagesgeldern von 10.515,38 Euro (2006), 6.788,70 Euro (2007) und 5.398,40 Euro (2008) anerkannte die Abgabenbehörde lediglich Beträge in…
…der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und überschreitet dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr. Die Anfangsphase von 15 Tagen steht pro Kalenderjahr zu. Siehe auch Beispiel Rz 10301. 5.6…
…Arbeitsplatz ein beweglicher Arbeitsplatz ist (das Fahrzeug ist "Mittelpunkt der Tätigkeit"). Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für eine Anfangsphase zu (vgl. Bernold/Mertens, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, Ausgabe 2012…
…2010: - 64.814,01 2011 - 4.188,40 Unwägbarkeiten Löschwassereintritt/Vermüllung + 15.778 Korrigierter Verlust bis 2011: - 53 .224,41 Normalabschreibung Kaufpreis 12 Jahre - 8.707,92 Verbleibende Zehntelabsetzung - 46.555,55 Kosten Instandhaltung und Übrige lt Prognose 12 Jahre - 33.989.50 Summe Verluste…
…sind, sind sie nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen (VwGH 05.10.1994, 92/15/0225). Die Kosten eines Frühstücks können in den Fällen einer doppelten Haushaltsführung ebenso wenig geltend gemacht werden, wie sonstige Verpflegungskosten nach der Anfangsphase von einer Woche (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch…
…wiederkehrend tätig wird, aber nicht regelmäßig und er dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr überschreitet. Im Rahmen der Prüfung wäre für 28 Dienstnehmer eine Berechnung der Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG 1988 für höchstens 15 Tage je Einsatzort durchgeführt worden. Da sich…
…Finanzamt Österreich (im Folgenden: Finanzamt) am 15. April 2022 seine Einkommensteuererklärung für 2021 auf elektronischem Weg via Finanzonline ein. In dieser Erklärung wies der Bf. betreffend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Adresse, Ort) einen Verlust in Höhe von € 39.915,55 aus. Am 21…
…dass bei nicht regelmäßiger Tätigkeit an einem Einsatzort bzw. einem Zielgebiet pro Jahr eine Anfangsphase von 15 Tagen für jeden Einsatzort bzw. jedes Zielgebiet zustehe und dass diesbezüglich das Bundesfinanzgericht mit seiner Berechnung vom 10.07.2014 Grundsätze für die Ermittlung des abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwandes ausgearbeitet…
…von der steuerlichen Vertretung mit Schriftsatz v. 21.06.2016 (Email) zurückgezogen und dem Einigungsvorschlag (Abweisung hinsichlich zusätzlicher Werbungskosten aus dem Titel des Kaufkraftunterschiedes und Stattgabe hinsichtlich Verpflegungsmehraufwendungen /Auslandsdienstreisen/Anfangsphase) zugestimmt. Auf die VwGH-Entscheidung zu 2012/15/0119 v. 01.09.2015 wird verwiesen …
…stehen die Taggelder gemäß § 16 EStG nur für die Anfangsphase (5 Tage) zu. Von einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit ist auszugehen, wenn sich die Dienstverrichtung / der Aufenthalt durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Als längerer Zeitraum im Sinne dieser Bestimmung gilt u.a…