…1994 "Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens" reichen Rechnungen mit richtigen Namen ohne richtige Adresse des leistenden Unternehmers für den Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH 26.09.2000, 99/13/0020). Das Recht auf Vorsteuerabzug kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nur…
…existierenden) Adresse (des liefernden Unternehmers) keine Geschäftstätigkeit entfaltet wird (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, 4. Auflage, § 11 Tz 60/2 und die dort zitierte Judikatur). Fehlt die Rechnung überhaupt oder entspricht sie nicht den Erfordernissen des § 11, so kann der Leistungsempfänger vom leistenden Unternehmer die Ausstellung…
…existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt (VwGH v. 14.1.1991, 90/15/0042; VwGH v. 24.4.1996, 94/13/0133). Gleiches gilt, wenn die Adresse unrichtig ist (VwGH v…
…Stempel des Liefernden Unternehmens (inkl. Adresse und Telefonnummer). Die Lieferung hat unstrittig tatsächlich stattgefunden. Strittig ist, ob ein Vorsteuerabzug bei Vorliegen dieses Beleges zulässig ist oder nicht. Der Vorsteuerabzug wurde versagt, weil die UID-Nr. des Lieferanten auf der Rechnung fehlt und dieser Unternehmer Kleinunternehmer…
…tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens gefehlt. Der Wohnungsmieter ist V.M. gewesen. Mit Vertrag vom 28.05.2013 ist die Fa. C-GmbH an S.B. abgetreten und der Firmensitz an eine Adresse im 2. Wiener Gemeindebezirk verlegt worden. Die Besichtigung des neuen Firmensitzes in…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Kapitalgesellschaft in der Baubranche. Der Gegenstand des Unternehmens besteht aus der "Realisierung von Bauprojekten (darunter Hochbau, Tiefbau, Errichtung von Einfamilienhäusern und Reihenhäusern)" und "Personalbereitstellung". Die Organe der GmbH sind der…
…*) "überlappende" Zeiträume zwischen Geschäftsführern (Einvernahme des alten Geschäftsführers), *) Einvernahme von angemeldeten Arbeitnehmern, *) Unauffindbarkeit von für das Unternehmen tätigen Personen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse / der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsanschrift, *) Unmöglichkeit des Herstellens eines persönlichen Kontakts zu dem/der Rechtsträger/in oder dessen/deren organschaftlichen…
…Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht ausschlaggebend (VwGH 20.11.1996, 95/15/0179). Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 entsprechende Rechnung müsse deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, also den richtigen Namen und die richtige Adresse…
…Abs 1 Z 1 leg cit erfordert daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf…
…beantragte diese Umsatzsteuer im Vorsteuererstattungsverfahren zu vergüten. Im Antrag war auch die österreichische UID Nummer des liefernden deutschen Unternehmers angeführt. Mit Bescheid vom 10.04.2014 erließ das Finanzamt einen vom Antrag abweichenden Bescheid über die Erstattung von Vorsteuern über lediglich einen Betrag in Höhe…
…würde dies nämlich wesentlichen Änderungen für sämtliche Unternehmer mit sich bringen, weil sie bei allen Lieferanten überprüfen müssten, ob die angegebenen Adressen tatsächlich korrekt sind. Die Überprüfung des Ortes der tatsächlichen Geschäftstätigkeit (wie etwa die Willensbildung der Geschäftsführung) sei aus praktischer Sicher aber nicht oder…
…Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher er seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ, nicht ausreichend sei. Es gebe keinen sich für steuerliche Belange ausdehnenden Vertrauensschutz für eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche. Eine im Firmenbuch aufscheinende Adresse…
…würde dies nämlich wesentlichen Änderungen für sämtliche Unternehmer mit sich bringen, weil sie bei allen Lieferanten überprüfen müssten, ob die angegebenen Adressen tatsächlich korrekt sind. Die Überprüfung des Ortes der tatsächlichen Geschäftstätigkeit (wie etwa die Willensbildung der Geschäftsführung) sei aus praktischer Sicher aber nicht oder…
…keinen Wohnsitz mehr an der angeführten Adresse hatten. Es ist hierzu festzuhalten, dass einer polizeilichen Meldung nur Indizcharakter zukommt und nichts über den tatsächlichen Aufenthalt der jeweiligen Person aussagt (Vgl. RV/3077-W/07). Weiters ist auf der Rechnung die Anschrift des leistenden Unternehmers anzuführen…
…Zeitpunkt der Berichtigung eingereicht werden. Die im Vorlageantrag vorgelegte Rechnungskopie sei nur mit der UID-Nummer ergänzt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Rechnung des liefernden Unternehmens keine UID-Nummer der Bf. enthielt. Erst die im weiteren Verfahren…
…da die Adresse des Leistungsempfängers auf den zu Grunde liegenden Rechnungen nicht mit jener der geprüften Gesellschaft übereinstimmt. Gemäß Rz 1507 der Österreichischen Umsatzsteuerrichtlinien ist die Angabe des richtigen Firmenwortlautes und einer Standortadresse bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ausreichend. Sämtliche Rechnungen der…
…die richtige Adresse bzw. Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, reichten zum Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH vom 26.09.2000, 99/13/0020). Unter Anschrift iSd § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 sei eine Adresse zu verstehen, an der das liefernde/leistende Unternehmen eine tatsächliche…
…richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers angegeben sein. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 2007, 2004/13/0133, ist in diesen Fällen der Vorsteuerabzug nicht wegen Verletzung der Formvorschriften, sondern aus materiellen Gründen zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse ist kein…
…die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, (zB. Lebensmittellieferungen) genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt; ... ... ... Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen für den Vorsteuerabzug…
…dieser Adresse keine Geschäftstätigkeit entfaltet worden sei, nichts zu ändern. Auch das Firmenbuchgericht überprüfe die als Firmensitz eingereichte Adresse einer Gesellschaft nicht. Die Gutschrift habe alle in § 11 UStG 1994 angeführten Merkmale zu enthalten, wozu auch der Name und die Anschrift des liefernden Unternehmers zähle…