…es sich bei der Zahlung nicht um eine Kapitalertragsteuer handle. Dass eine andere Personensteuer oder Steuer vom Einkommen oder vom Ertrag vorliege, sei von der Großbetriebsprüfung und der Abgabenbehörde nicht behauptet worden. Es liege daher keine Zahlung vor, für die ein Abzugsverbot gemäß § 20 Abs…
…Zahlung sei von der Großbetriebsprüfung unmissverständlich in einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft und einer ergänzenden Sachverhaltsdarstellung festgestellt worden, dass es sich nicht um Kapitalertragsteuer handle. Dass eine andere Personensteuer vorliegen solle, sei nicht behauptet worden. Es liege also keine Zahlung vor, die dem Abzugsverbot des…
…Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung abgewiesen. Die Beschwerdebegründung der steuerlichen Vertretung für das Begehren auf Anerkennung der Rechtsanwaltskosten als Vorsteuern in der Umsatzsteuer und als Betriebsausgaben in der Einkommensteuer war: Das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 5 lit b EStG spreche von Strafen und Geldbußen…
…in § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 angeführten und vom Abzugsverbot umfassten Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern vergleichbar ist. Eine weitergehende selektive Unterscheidung danach, in welcher prozentmäßigen Höhe durch den in Indien vorgenommenen 10%igen Quellensteuerabzug von den Bruttoentgelten nach Art. 12 Abs…
…Es liegt - im Sinne einer negativen Abgrenzung - keine Verbrauchssteuer vor. - Es gilt aufgrund des Vorliegens einer Personensteuer das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 6 KStG. - Österreich hebt ebenfalls Ertragsteuern in pauschalierter Form mit den Umsatzerlösen als Steuerbemessungsgrundlage im Rahmen der Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen (…
…1 Z 6 KStG 1988 angeführten und vom Abzugsverbot umfassten Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern darzulegen, was auch mit dem an das Finanzamt adressierten (und von diesem an das Bundesfinanzgericht weitergeleiteten) Schreiben vom 12.03.2020 und in der mündlichen Verhandlung vorgenommen wurde. Die…
…die Möglichkeit, sich dem Aufwand entziehen zu können oder das Vorliegen eines ausschließlich beruflichen Interesses. Vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen sieht § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 eine Ausnahme vor, wonach die Bewirtung von Geschäftsfreunden dann zur Hälfte abzugsfähig ist, wenn sie der Werbung…
…nach den Vorschriften des österreichischen Einkommensteuergesetzes ist nun Folgendes zu beachten: 3.3 Abzug der deutschen Einkommensteuer: Das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 erfasst sämtliche in- und ausländische Personensteuern von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen. Zu den nichtabzugsfähigen Personensteuern im Sinne des …
…Abs. 1 Z 6 EStG 1988 hervor, der ein Abzugsverbot unter anderem für die Steuer vom Einkommen und sonstige Personensteuern normiert. § 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988 erfasst sämtliche in- und ausländischen Personensteuern von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG…
…h. Vorliegen eines Abzugsverbots: Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit. a EStG dürften bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden. Für den Bereich der Körperschaften normiere § 12 Abs 1 Z 4 KStG die Nichtabzugsfähgkeit von Geld- und Sachzuwendungen…
…verringert werden könne. Es sei daher geboten die Abzugsfähigkeit von Strafverteidigerkosten zuzulassen (Lachmayer, RdW 2011/310: Recht auf Verteidigung nach Art 6 MRK und Kosten der KÖSt-Erklärung trotz Abzugsverbot der Steuerberatungskosten abziehbar; dagegen wird von Lachmayer in Q/R/S/S/V, KStG-Kommentar…
…1988 erfolgt. Damit steht der Berücksichtigung der in Rede stehenden Aufwendungen als Werbungskosten aber das Abzugsverbot des § 20 Abs. 2 EStG 1988 idF des 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, entgegen. Soweit von der Beschwerdeführerin - in eventu - die Ermittlung der Einkünfte nach § 30…
…hat: Im Falle einer Direktvorschreibung der KESt wäre eine einkommensteuerliche Berücksichtigung von vornherein ausgeschlossen (siehe das Abzugsverbot für Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern nach § 20 Abs 1 Z 6 EStG). Aber auch der von der belangten Behörde gewählte Weg der Vorschreibung im Haftungswege nach…
…der Überlassung einer Person durch Dritte zur Erbringung von Arbeits- oder Werkleistungen gilt die Vergütung für die Überlassung als Entgelt. Das vom Überlasser an die überlassene Person geleistete Entgelt unterliegt hingegen nicht dem Abzugsverbot. b) Der Betrag von 500 000 Euro pro Person ist nach…
…rein betriebliche Kosten handelt, weshalb diese unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 fallen. 3.1.4.4. Ermittlung der Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit Den Einnahmen in Höhe von 20,30 € stehen keine Betriebsausgaben gegenüber. Davon ist der…
…2010 seien keine Gelder veruntreut worden, weshalb kein Teilbetrag anerkannt werden könne. Außerdem würden Anspruchszinsen als Nebenansprüche zu den Personensteuern dem Abzugsverbot unterliegen. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2012 wurde Berufung (nunmehr als Beschwerde zu bezeichnen) gegen den Feststellungsbescheid erhoben. Nach einem Mängelbehebungsverfahren wurde die…
…weil sie mit Einkünften, auf die der besondere Steuersatz von 25% anwendbar ist, in unmittelbarem Zusammenhang stehen und somit das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG zur Anwendung kommt.“ Im Zuge der mündlichen Senatsverhandlung wurde Folgendes ergänzend zu den bereits aktenkundigen Vorbringen niederschriftlich festgehalten: "Steuerliche…
…Europäischen Union verhängt werden. | c) | Verbandsgeldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. | d) | Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz. | e) | Leistungen aus Anlass eines Rücktrittes von der Verfolgung nach der Strafprozessordnung oder dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (Diversion). | 6. | Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern …
…Steuer in Höhe von -€ 30.821,23 wie folgt in Abzug gebracht: [Grafik] Bei der auf Basis der deutschen Steuergesetzgebung ermittelten "hypotax" iHv € 30.821,23 handelt es sich nicht um eine bereits vorweg einbehaltene Einkommen- bzw. Personensteuer, hinsichtlich derer das Abzugsverbot des …
…sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern. Von diesem grundsätzlichen Abzugsverbot sieht § 20 Abs 1 Z 3 EStG eine Ausnahme vor, wonach die Bewirtung von Geschäftsfreunden dann zur Hälfte abzugsfähig ist, wenn sie der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. Diese…