…0076; 18.4.2007, 2006/13/0174). Die Abstandnahme von der Rückforderung nach § 26 Abs. 4 FLAG 1967 erfolgt daher nicht durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid, sondern dadurch, dass es die Behörde über Weisung der Oberbehörde unterlässt, einen Rückzahlungsbescheid zu erlassen (Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG…
…sind, sondern grundsätzlich auch aus Mitteilungen über den Familienbeihilfebezug bei zuvor durch den Beihilfebezieher vollständig offengelegtem Sachverhalt ergeben. Ob dies hier der Fall war, ist im gegenständlichen Verfahren nicht zu beurteilen. Über eine Nachsicht ist nicht im gegenständlichen Beschwerdeverfahren gegen den Rückforderungsbescheid zu befinden, das…
…0150, zu Anspruchszinsen). Beschwerden gegen die Festsetzung von Nebenansprüchen, die ausschließlich Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Entscheidungen enthält, sind daher grundsätzlich als unbegründet abzuweisen (vgl zB auch BFG 25.6.2026, RV/3100279/2026; 17.3.2025, RV/3100032/2025). Abstandnahme von der Festsetzung nach …
…Recht. Die dagegen gerichtete Bescheidbeschwerde war in der Folge gemäß § 279 BAO als unbegründet abzuweisen. Eine allfällige Abstandnahme von der Rückforderung nach § 26 Abs. 4 FLAG 1967 erfolgt nicht durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid, sondern dadurch, dass es die Behörde über Weisung der Oberbehörde unterlässt, einen…
…dass dem Universitätsbetrieb zuzurechnen sei und daher den Anspruch verlängern müsse. Zuletzt wird im Rechtsmittel der Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO sowie (in eventu) die Abstandnahme von der Rückforderung gemäß § 26 Abs 4 FLAG 1967 gestellt. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 15.09.2025 wurde…
…Recht. Die dagegen gerichtete Bescheidbeschwerde war in der Folge gemäß § 279 BAO als unbegründet abzuweisen. Eine allfällige Abstandnahme von der Rückforderung nach § 26 Abs. 4 FLAG 1967 erfolgt nicht durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid, sondern dadurch, dass es die Behörde über Weisung der Oberbehörde unterlässt, einen…
…Zu der von Seiten des Bf angesprochenen alternativen Anwendbarkeit des § 26 Abs. 4 FLAG 1967 und § 236 BAO darf noch Folgendes ausgeführt werden: Die im § 26 Abs. 4 FLAG 1967 vorgesehene Abstandnahme von der Rückforderung einer zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht…
…des unter Punkt dargelegten Sachverhalt steht die Rechtmäßigkeit der Rückforderung der Ausgleichszahlungen und Kinderabsetzbeträgen sowie der nach Ausführungen der Bf. bis dato unerledigte, auf der Bestimmung des § 26 Abs. 4 FLAG 1967 basierende Antrag auf Abstandnahme von der Rückforderung auf dem Prüfstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.…
…Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat (vgl. etwa VwGH 24.6.2009, 2007/15/0162). Abstandnahme von der Rückforderung…
…eine Abstandnahme im Sinne des § 26 Abs. 4 FLAG 1967 ausgesprochen worden sei; am Abgabenkonto werde noch der gesamte Rückstand ausgewiesen. Dazu übermittelte das Finanzamt dem Bundesfinanzgericht folgende Stellungnahme des BKA, Setkion V, Abt. V/1: Hinsichtlich der Möglichkeit einer Abstandnahme von der Rückforderung im…
…ein Rückforderungsbescheid bereits ergangen sei, sei die Möglichkeit einer Abstandnahme von der Rückforderung im Sinne der Bestimmung des § 26 Abs 4 leg.cit. rechtlich ausgeschlossen. Somit werden von der Oberbehörde faktisch keine Weisungen im Sinne des § 26 Abs 4 FLAG 1967 erteilt, sobald ein Rückforderungsbescheid…
…war, stellte der Bf. am 17.7.2018 einen Vorlageantrag (und in eventu den Antrag auf Nachsicht), in dem folgendes ausgeführt wurde: Das Gesetz enthält k e i n e taxative Aufzählung von Gründen einer Abstandnahme von der Rückforderung der „zu Unrecht' zugezählten Beträge, sondern…
…Abstandnahme von der Rückforderung und Unbilligkeit Die Beschwerdesache wird bestimmt durch den Spruch des angefochtenen Bescheides (§ 279 BAO), hier also die Rückforderung der Familienbeihilfenbeträge für die im Bescheid bestimmten Zeiträume. Der im Beschwerdeschriftsatz gestellte Antrag auf Ratenzahlung ist ein gesonderter Antrag, der unter die Zahlungserleichterungen…
…die eine Abstandnahme von der Rückforderung rechtfertigen würden. Sollten keine Unbilligkeitsgründe vorliegen, sei der Überbezug an Familienbeihilfe zurückzufordern. Eine nähere Prüfung, ob solche Unbilligkeitsgründe im gegenständlichen Fall vorliegen, ist nicht aktenkundig. Mit Bescheid vom 27.4.2023 forderte das Finanzamt von der Beschwerdeführerin Familienbeihilfe und…
…Beträge auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden können, dennoch die Nichtauszahlung der Familienbeihilfe an die Bf. Allerdings sieht § 26 Abs.4 FLAG auch e ine Abstandnahme von der Rückforderung auf Anordnung der Oberbehörde vor, wenn die Rückforderung unbillig wäre, sohin die Voraussetzungen des …
…ein Rückforderungsbescheid bereits ergangen sei, sei die Möglichkeit einer Abstandnahme von der Rückforderung im Sinne der Bestimmung des § 26 Abs 4 leg.cit. rechtlich ausgeschlossen. Somit werden von der Oberbehörde faktisch keine Weisungen im Sinne des § 26 Abs 4 FLAG 1967 erteilt, sobald ein Rückforderungsbescheid…
…Abstandnahme von der Rückforderung [Rz 71 - 76]), sondern ist ein derartiger Antrag beim zuständigen Bundesminister zu stellen. Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist der Antrag auf Aussetzung der Einhebung bei der Abgabenbehörde (= Finanzamt) einzubringen. Unzulässigkeit der Revision: Gegen…
…Verwaltungsgerichtshofes keine Abstandnahme von der Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Beträge. Lediglich der Vollständigkeit halber sei noch bemerkt, dass auch aus dem Hinweis der Beschwerdeführerin auf die Bestimmung des § 818 deutsches BGB nichts zu gewinnen ist, da sich die Zulässigkeit der gegenständlichen Rückforderung im vorliegenden…
…Beträge auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden können, dennoch die Nichtauszahlung der Familienbeihilfe an die Bf. Allerdings sieht § 26 Abs.4 FLAG auch e ine Abstandnahme von der Rückforderung auf Anordnung der Oberbehörde vor, wenn die Rückforderung unbillig wäre, sohin die Voraussetzungen des …
…Zusammenhang mit der Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist auszuführen, dass als mögliche Billigkeitsmaßnahme eine Abstandnahme von der Rückforderung oder eine Nachsicht nach § 236 der Bundesabgabenordnung vorgesehen ist. Zur rechtlichen Darlegungen des Finanzamtes und des Beschwerdeführers wird auf verfahrensgegenständliche Beilagen verwiesen. Beilagen: - Rückforderungsbescheid vom 31…