…das abgabenrechtliche Verfahren verwiesen. Der vom Bf. immer wieder vorgebrachten und durch Vollmacht erwiesenen Berechtigung zur Lenkung des PKW ist entgegen zu halten, dass Personen zwar anderweitig vom Eigentümer zu einer gewerblichen Verwendung ermächtigt werden können, um die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Art…
…Verbandsverantwortlichkeit neben der Bestrafung von natürlichen Personen vorsieht. Die in den Abs. 1 und 2 vorgesehene Sanktionierung vorsätzlicher sowie grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, seien es die Nichtvornahme einer Meldung, eine unrichtige Meldung oder die Unterlassung einer Änderungsmeldung, intendieren general- und spezialpräventive Wirkung zur Vermeidung von Handlungen…
…sind rechtskräftige Bestrafungen der Bf. in Parkometerangelegenheiten vorgemerkt (5 mal im Jahr 2013, 1 mal im Jahr 2014 rechtskräftig geworden; vgl. Magistratsakt Bl. 8; und somit diesbezüglich noch nicht die fünfjährige Tilgungsfrist des § 55 Abs. 1 VStG abgelaufen). Deshalb erscheint es iSd letzten Satzes von …
…fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe dazu geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Grundlage für die Bemessung der Strafe sind gemäß § 19…
…der Beschwerdeführerin spricht, den vom Gesetz auferlegten Erklärungspflichten innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen nachzukommen. Ein Absehen von der Zwangsstrafe aus Billigkeitsgründen kommt daher in diesem Fall schon aus diesen Gründen nicht in Betracht. Insoweit die steuerliche Vertretung vorbringt, dass die Verzögerung bei der Einreichung der…
…schwer hätte vermieden werden können. Von der Erteilung der begehrten Ermahnung war daher Abstand zu nehmen. § 4 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: (1) Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen." …
…97/14/0112). Der Zweck der Zwangsstrafe liegt hingegen nicht in der Bestrafung einer Person (vgl VwGH 12.6.2024, Ra 2023/13/0017). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Einreichung von Abgabenerklärungen eine mittels Zwangsstrafe nach § 111 BAO erzwingbare Leistung dar (vgl…
…fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe dazu geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Grundlage für die Bemessung der Strafe sind gemäß § 19…
…Verwaltungsgericht von einer Verhandlung absehen, wenn im angefochtenen Bescheid eine 500 Euro nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und keine Partei die Durchführung einer Verhandlung beantragt hat. Dies alles trifft hier zu. Das Vorbringen des Beschwerdeführers, dass er sich vorbehalte, auf die materielle Rechtmäßigkeit der Organstrafverfügungen…
…VwGVG einzustellen, womit dem Beschwerdebegehren Folge gegeben wird. Zum Absehen von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung: Eine öffentliche mündliche Verhandlung wurde nicht beantragt und entfällt gemäß § 44 Abs. 2 und 3 VwGVG. Zum Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133…
…dass Zweck des Zwangsstrafenverfahrens die Durchsetzung der Einreichverpflichtung ist, kann dem Finanzamt nicht entgegengetreten werden, wenn es die Festsetzung einer Zwangsstrafe dem Grunde nach als angemessen erachtete. Ein Absehen von der Zwangsstrafe aus Billigkeitsgründen kommt daher in diesem Fall schon aus diesen Gründen nicht in…
…vor. Ein Absehen von der Zwangsstrafe aus Billigkeitsgründen kommt daher in diesem Fall schon aus diesen Gründen nicht in Betracht. Die von der belangten Behörde angedrohte und festgesetzte Zwangsstrafe beträgt lediglich 3 % des möglichen Höchstbetrages von 5.000 Euro. Unter Berücksichtigung der genannten Zweckmäßigkeitsüberlegungen erscheint…
…sondern auch die von ihr in ihren Fristerstreckungsanträgen selbst erbetenen Fristen nicht einhielt, sodass dies gegen ein Bemühen der Bf. spricht, den vom Gesetz auferlegten Erklärungspflichten innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen nachzukommen. Ein Absehen von der Zwangsstrafe aus Billigkeitsgründen kommt daher in diesem Fall schon…
…fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu EUR 365,00 zu bestrafen (§ 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006). Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe dazu geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten. Grundlage für die Bemessung der Strafe sind gemäß § 19…
…dass die Bf. im angefochtenen Zurückweisungsbescheid über die Möglichkeit der Beantragung einer solchen belehrt wurde und diese nicht beantragt hat. Gemäß § 44 Abs. 3 Z 4 VwGVG kann das Verwaltungsgericht von der Durchführung einer Verhandlung absehen, wenn sich die Beschwerde gegen einen verfahrensrechtlichen Bescheid richtet…
…festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin im angefochtenen Zurückweisungsbescheid über die Möglichkeit der Beantragung einer solchen belehrt wurde und diese nicht beantragt hat. Der entscheidungswesentliche Sachverhalt ist auch nicht strittig. Gemäß § 44 Abs 3 Z 4 VwGVG kann das Verwaltungsgericht von der Durchführung einer Verhandlung absehen, wenn…
…wurde. § 44 VwGVG normiert: "(3) Das Verwaltungsgericht kann von einer Verhandlung absehen, wenn 3. im angefochtenen Bescheid eine 500 Euro nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde […] und keine Partei die Durchführung einer Verhandlung beantragt hat." Es konnte von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden…
…Unter Berücksichtigung der Eigenart des Verwaltungsstrafrechtes sind die §§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat schädigte in nicht unerheblichem Maße das…
…von einer Bestrafung zwei gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. VwGH vom 16.9.2010, 2010/09/0141: Von geringem Verschulden als Anspruchserfordernis für ein Absehen von einer Bestrafung nach § 25 FinStrG kann nur dann gesprochen werden, wenn das Verhalten des Täters erheblich hinter dem in der…
…Strafzumessungsgründe eine Verbandsgeldbuße von € 2.500,00 festzusetzen ist. Ein Absehen von der Verbandsgeldbuße gem. § 25 FinStrG - wie vom Beschuldigten gefordert - ist aus general- und spezialpräventiven Gründen nicht möglich, zumal es aus den oben genannten Gründen nicht ausgeschlossen ist, dass der Verband seine operative…