…der Bf. an den italienischen Abnehmer heißt es auszugsweise: "… es handelt sich bei dieser Lieferung um 15 Stück Strut Heckrahmen welche sich per *** Direktluftfracht aus unserem Werk auf dem Weg zu … Italien befinden. Frau … haben wir gestern über diese Lieferung informiert, siehe…
…7 Abs. 1 lit. a Befreiungsrichtlinie 2007/74/EG vom 20.12.2007 (über die Befreiung von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern, ABl. 2007 L 346/6) gewesen ist und ihm bei einem versuchten Grenzübertritt zu verstehen gegeben…
…durchschnittlich gewichtete Kleinverkaufspreise festgesetzt waren, an zahlreiche Abnehmer in Österreich unter Verrechnung eines Preisaufschlags von 25 % verkaufte (ON 1, AS 0161), Das Konzept des Beschuldigten ergibt sich aus seiner E-Mail vom 23. Dezember 2008 an die AG (AS 433): Ich habe mir für Österreich…
…dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgte. Gemäß Art. 41 der ZollBefrVO (neu) [VO (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (kodifizierte Fassung)] sind Waren im persönlichen Gepäck aus Drittländern kommender Reisenden von den Einfuhrabgaben befreit…
…der Verhandlung in Abwesenheit erfüllt. Zur Sache selbst wurden die Kopien der am 16.2.2010 beschlagnahmten Zigarettenpackungen gesichtet, wobei sich aus den Aufschriften und Steuerbanderolen deren Herkunft aus den Drittländern Serbien, Kosovo/Albanien und der Ukraine eindeutig erkennen ließ. Lediglich bei den 3 Stangen…
bb) Das Erfordernis einer Empfängerbestätigung ergibt sich entgegen der Auffassung des FA auch nicht aus der für den Versender nach Art. 12 Abs. 1 und Abs. 5 des CMR-Übereinkommens bestehenden Möglichkeit, über das Gut zu verfügen und insbesondere zu verlangen, dass der Frachtführer das…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59 a MwSt-SystRL…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59 a MwSt-SystRL…
…die tatsächlich für Roaming in Österreich erzielten Umsätze für die Jahre 2017 - 2021 aus ihren Buchhaltungsunterlagen ermittelt und ist so auf einen Gewinnaufschlag von durchschnittlich 20,41% gekommen. Dieser Aufschlag sei für alle Jahre anzunehmen. Der Anteil der unternehmerischen Abnehmer konnte nicht bekannt gegeben werden…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59 a MwSt-SystRL…
…sind. Dass der Bf. als Abnehmer die von den Kft. erworbenen Waren für seine unternehmerischen Zwecke selbst nach Österreich verbracht hat, führt insoweit zu keinem anderen Ergebnis und bedeutet aus umsatzsteuerlicher Sicht nichts anderes, als dass es sich um die Abholung der von der Kft…
…damaligen Beschwerdefall die Besteuerung im Drittland außer Streit gestanden. Nach Ansicht des VwGH konnte im Beschwerdefall auch keine Steuerumgehung vorliegen, weil eine solche nur vorliegen könne, wenn Drittlandunternehmer an im Inland ansässige Abnehmer leisten. Der VwGH sah daher in der VO BGBl. II 102/1997…
…ist auszuführen, dass diese von der Bf. lediglich durch Übersendung von Aufstellung mit den Einzelpositionen "Consumer" und "SMS Business " bescheinigt wurden, wobei aus den bf. Aufstellungen auch nicht festgestellt werden konnte, ob die unternehmerischen Leistungsempfänger ("Business") auch zum Vorsteuerabzug berechtigt waren. Um der Gefahr größerer…
…belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Sie ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin entgegen den Beschwerdeausführungen grobes Verschulden an der verspäteten Entrichtung der USt zu verantworten habe, da sie selbst im internationalen Warenhandel, sowohl im Binnenmarkt als auch mit Geschäftspartnern in Drittländern, tätig sei…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59a MwSt-SystRL (VwGH…
…an der GmbH erworben, die Konkursquote berichtigt und das Unternehmen neu aufgestellt. Anfänglich habe man Marketingaktivitäten, Beratungsleistungen in Drittländern erbracht und Vertriebsstrukturen neu aufgebaut. Nunmehr in Phase 2 habe man mit der Produktentwicklung am Markt begonnen und Kunden (Abnehmer) gewonnen. Die Bf. habe sich entschlossen…
…die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die V BGBl II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art 59a MwSt-SystRL (VwGH 30.6.2005, 2003/15/0059…
…Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die V BGBl II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art 59a MwSt-SystRL (VwGH 30. 6. 2005…
…an der GmbH erworben, die Konkursquote berichtigt und das Unternehmen neu aufgestellt. Anfänglich habe man Marketingaktivitäten, Beratungslesitungen in Drittländern erbracht und Vertriebsstrukturen neu aufgebaut. Nunmehr in Phase 2 habe man mit der Produktentwicklung am Markt begonnen und Kunden (Abnehmer) gewonnen. Die Bf. habe sich entschlossen…
…damaligen Beschwerdefall die Besteuerung im Drittland außer Streit gestanden. Nach Ansicht des VwGH konnte im Beschwerdefall auch keine Steuerumgehung vorliegen, weil eine solche nur vorliegen könne, wenn Drittlandunternehmer an im Inland ansässige Abnehmer leisten. Der VwGH sah daher in der VO BGBl. II 102/1997…