…müsse - wie bereits ausgeführt - die abgeschlossene Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft werden (vgl. nochmals dazu Rauscher/ Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz. 237 ff und die dort angeführte Judikatur). Das Finanzamt habe daher die Betätigung der BF im abgeschlossenen Beobachtungszeitraum zu Recht als Liebhaberei einstuft und sei daher…
…Aus den dargelegten Berechnungen sei eindeutig ersichtlich, dass ohne die einschränkenden Maßnahmen durch die COVID-19-Pandemie im abgeschlossenen Beobachtungszeitraum 2020 bis 2022 ein Gesamterfolg erwirtschaftet worden wäre. 10. Die belangte Behörde legte die Beschwerde am 05.03.2024 dem Bundesfinanzgericht vor und führte in…
Wird eine Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamterfolges beendet, so liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor und sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten, so liegt ungeachtet der Gründe, die zur…
…Gesamt)Abschreibung von 128.640,00 Euro ergeben und damit sich der Verlust aus der laufenden Tätigkeit entsprechend erhöht. Mit der Betriebsaufgabe liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum mit einem Gesamtverlust in Höhe -151.667,41 Euro vor. Der Bf. hat laut seinen Angaben den Betrieb aufgegeben…
…prüfen, ob jeweils auch bei den einzelnen Gesellschaftern Liebhaberei in Sinne der zit. VO vorliegt. Durch die Übertragung der Kommanditanteile liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Im…
…prüfen, ob jeweils auch bei den einzelnen Gesellschaftern Liebhaberei im Sinne der zit. V0 vorliegt. Durch die Übertragung der Kommanditanteile liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Das…
…prüfen, ob jeweils auch bei den einzelnen Gesellschaftern Liebhaberei in Sinne der zit. VO vorliegt. Durch die Übertragung der Kommanditanteile liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Im…
…Rechtsprechung auch solchen Umständen steuerlich beachtliche Indizwirkung zu, die den Bereich der privaten Lebensführung betreffen. Aufgrund der endgültigen Einstellung der Vermietungsabsicht und grundbücherlicher unentgeltlicher Übergabe an die Tochter im Jahr 2015 liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor. Der Beweis, dass die ursprüngliche Planung auf Aufrechterhaltung der…
…und Verpachtung mit folgender Begründung als ertragsteuerlich unbeachtliche Liebhabereibetätigung behandelt: Die Bf. betrieb ihre Vermietungstätigkeit von 2001 bis 2013, weshalb ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vorlag, in dem ein Gesamtverlust in Höhe von EUR 52.940,00 erklärt wurde. Die Vermietung sei aus privaten Gründen beendet worden…
…fortgesetzten Vermietung und Verpachtung sei seitens der belangten Behörde abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass die Einstellung der Einkunftsquelle zu einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum führe und keine Unwägbarkeit für die Einstellung der Tätigkeit vorliege. Dies stehe jedoch in Widerspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen des § 1 Abs…
…Betriebseröffnung im Jahr 2006 seien laufend Verluste erwirtschaftet worden und der Betrieb sei vor Erreichen eines Gesamtgewinnes eingestellt worden. Es stehe daher ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum zur Verfügung. Es sei dem Beschwerdeführer während des gesamten Zeitraumes eine andere Einkunftsquelle zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestanden…
…die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Hochzeitsplanerin sei in den Jahren 2012 bis 2013 auf nebenberuflicher Basis ausgübt worden. Somit sei ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum gegeben; in diesen beiden Jahren sei bei einem kumulierten Erlös von 550 Euro ein Gesamtverlust von etwa 24.650 Euro erzielt worden…
…Unternehmen der Pächterin habe für das Abgabenverfahren der Bf keinen Beitrag zur Widerlegung der Liebhabereivermutung zu leisten vermocht. Schließlich liege durch den (erst im Zuge der Erstellung des AP-Berichts hervorgekommenen) Verkauf der zu beurteilenden Ferienwohnung Mitte 2012 ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum mit negativem Gesamtergebnis vor…
…853,61 erwirtschaftet worden. Mit Kaufvertrag vom 9. Mai 2011 sei das Objekt um 125.000 Euro brutto verkauft worden. „Mit dem Verkauf liegt nunmehr ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor und ein Gesamtüberschuss konnte nicht erzielt werden. Auf Grund der bisher erzielten Ergebnisse und der starken…
…bekanntgab - die genannte Liegenschaft am 30.6.2009 verkauft wurde und aus der bisherigen Vermietung ausschließlich Verluste erwirtschaftet wurden. Darüber hinaus liege ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, sodass insgesamt gesehen die Verluste der Vorjahre im Zuge einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechend der Liebhabereiverordnung außer Ansatz zu belassen wären…
…eine GesBR gegeben habe, bestehend aus der GmbH und A. sowie der Erbengemeinschaft nach B. Das Finanzamt beantragte abschließend die Abweisung der Beschwerde. Es liege ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, die Unwägbarkeiten bzw. ihre Auswirkungen auf das Betriebsergebnis hätten nicht dargelegt werden können. Ein Reitbetrieb sei…
…nicht nachvollziehbar, weil die Mieten laut den vorliegenden Verträgen wertgesichert seien und zudem ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vorliege. Da die Betätigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses beendet worden sei und eine Unwägbarkeit nicht vorliege, seien die Ergebnisse für diesen abgeschlossenen Zeitraum heranzuziehen und sei demnach gemäß § 1…
…notwendige Investitionen, enttäuschte Erwartungen hinsichtlich der Vermietbarkeit, zeitweises Leerstehen wegen Mietersuche, etc. Bestehen solche Unwägbarkeiten aber nicht, dann spricht ein Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes für Liebhaberei (vgl. VwGH 25.11.2000, 97/15/0144). Der Steuerpflichtige, der eine Tätigkeit vorzeitig einstellt, hat den Beweis…
…nach dem Umbau) erfolgt. Diese Änderung der Bewirtschaftung habe bewirkt, dass ein neuer Beobachtungszeitraum zu laufen begonnen und die ursprüngliche Bewirtschaftung mit dem Umbau geendet habe (abgeschlossener Beobachtungszeitraum). Eine Summierung der Ergebnisse vor und nach dem Umbau sei nicht zulässig. Es könne auch dem Argument…
…resultierend aus der Vermietung eines Handymasten, machen - wie auch die Prognoserechnung des steuerlichen Vertreters belegt - aus der Adr.2 noch keine steuerlich relevante Einkunftsquelle. Es liegt somit nach Ansicht des BFG ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum (2002 bis 2013) vor, innerhalb dessen kein Gesamtüberschuss erzielt worden ist…