…VwGH 24.9.1986, 84/13/0214); es kommt nicht darauf an, welches Jahr die Ausgabe wirtschaftlich betrifft. Auf Grund der obigen Rechtsausführungen ist bezüglich der in Rede stehenden Werbungskosten das Abflussprinzip des § 19 EStG 1988 anzuwenden; es handelt sich um die Zurechnungsvorschrift, die anordnet…
…Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, 19. Lfg., § 34 Tz 13). Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind nach dem Abflussprinzip (§ 19 Abs 2 EStG) für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, Stand 1.9.2013, …
…Zufluss des Rehabilitationsgeldes und damit die Besteuerung in den Jahren 2019 bis 2020 aufrecht. Rückzahlungen von Einnahmen in den Folgejahren seien Änderungen, die den einmal erfolgten Zufluss nicht mehr rückgängig machen könnten. Da die Rehabilitationsgelder dem Zu- und Abflussprinzip unterlägen, ergebe sich aus § 16 Abs…
4. Die Beschwerde vom 22. April 2021 gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für die Jahre 2019 und 2020 ist als unbegründet abzuweisen. V. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie…
…Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, 19. Lfg., § 34 Tz 13). Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind nach dem Abflussprinzip (§ 19 Abs 2 EStG) für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, Stand 1.9.2013, …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch Mag. Oliver Lindermaier, Roman-Felleis-G. 10/Haus 3, 1210 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30.11.2010, betreffend…
…dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß Abs. 2 leg cit sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher…
… 19 Abs. 2 EStG 1988 sind vorbehaltlich der Vorschriften über die Gewinnermittlung Ausgaben (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben) grundsätzlich für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (sog. Abflussprinzip). Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für alle einkommensteuerlich relevanten Ausgaben, d. h. sowohl für Betriebsausgaben/Werbungskosten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom 9. April 2020 des Beschwerdeführers ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 3. April 2020 betreffend Einkommensteuer 2019 zu Recht: I) Der…
…wurde dazu ausgeführt, dass entsprechend dem im § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 statuierten Abflussprinzip nur die im Kalenderjahr 2014 geleisteten Ausgaben zu berücksichtigen seien. In der Bescheidbeschwerde (Schreiben vom 8. Juni 2015) führte der Abgabepflichtige unter Bezugnahme auf die Einkommenssteuerrichtlinien, Rz 822, aus…
…2 1. Satz EStG 1988 sind vorbehaltlich der Vorschriften über die Gewinnermittlung Ausgaben (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben) grundsätzlich für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (sog. Abflussprinzip). Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für alle einkommensteuerlich relevanten Ausgaben, d. h. sowohl für Betriebsausgaben/Werbungskosten…
…des § 4 Abs. 3 EStG 1988 mittels Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben hatte folglich nach dem in § 19 EStG 1988 geregelten Zu- und Abflussprinzip zu erfolgen. Nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem…
…Wie § 19 Abs. 2 EStG 1988 idgF entnommen werden kann, müssen Ausgaben für das Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind (sog. Abflussprinzip). D.h., es kommt darauf an, wann die Ausgaben geleistet worden sind und nicht darauf, wann die Leistungen erbracht wurden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache c, vertreten durch Mag. Reinhard Kerber, Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater, 6971 Hard , Hofsteigstraße 11, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 04.06.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…folgen. 3. Höhe der Kirchensteuer Nach § 18 Abs. 1 Z 5 EStG sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften ab der Veranlagung 2012 höchstens mit € 400,00 absetzbar. Für derartige Ausgaben gilt das Abflussprinzip (§ 19 Abs. 2 EStG), dh. die Ausgaben sind für…
…Februar 1997, 95/14/0112). Allerdings, und das übersieht die Beschwerdeführerin, ist dabei das im § 19 Abs. 2 EStG normierte Abflussprinzip, wonach Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet worden sind, zu beachten. "Leisten" in diesem Sinne bedeutet, dass ein Abfluss dergestalt…
…mehr stattfinden könne, in die Richtung der Übernahme eines Unternehmerwagnisses weist und die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung daher auch aus diesem Grunde ausgeschlossen ist. Ausschlaggebend ist im gegenständlichen Fall jedoch, dass für die Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung das Abflussprinzip iSd § 19 Abs. 2 EStG 1988…
…2025 In seiner Stellungnahme vom 22.4.2025 führte das FA einleitend aus, dass unbestritten sei, dass das (unternehmensrechtliche) EBITDA sowohl für den Betrachtungszeitraum als auch für den Vergleichszeitraum unter Anwendung des Zu- und Abflussprinzips ermittelt wurde. Strittig sei, ob die Anzahlung an die Fa…
…bleiben unberührt. Entgegen der Ansicht des BMF (vgl LStR 2002 Rz 631a ff) sind nur Nachzahlungen von Pensionen abweichend vom Zuflussjahr im Jahr des Anspruchs steuerwirksam. Im Ausgabenfall wird eine Abweichung vom Abflussprinzip nur für wiederkehrende Einnahmen normiert, betreffend Pensionsrückzahlungen fehlt ein gleichlautender Verweis auf …