…wie dem beigelegten Notariatsakt zu entnehmen sei. Es habe sich um eine Abfindungszahlung an die BF gehandelt, wie dem ebenfalls vorgelegten Aufhebungsvertrag vom 26.08.2014 zu entnehmen sei. In der Folge veranlagte das FA die BF zur Einkommensteuer für 2014 und legte der Besteuerung…
…10.2024, Ra 2022/15/0076, dieses BFG-Erkenntnis 4. August 2022 mangels ausreichender Feststellungen des Bundesfinanzgerichts zum Besteuerungsrecht Österreichs an den gegenständlichen Abfindungszahlungen aufgehoben, und weitergehend in Rz 35 ausgesprochen: "Indem das BFG den Standpunkt vertritt, dem Revisionswerber stehe für die Abfindung nach den §…
11. An dieser Stelle ist nun darauf hinzuweisen, dass das gegenständliche Dienstverhältnis innerhalb der Konzerngruppe per Datum 01.06.2007 begonnen hat. Der Bf. hat zwar trotz Ersuchen seitens des Finanzamtes (Ergänzungsersuchen vom 05. Juni 2023), "… der Abgabenbehörde die bis dato fehlenden Unterlagen vorzulegen…
…legen sind. Dieses Erkenntnis ist zwar im Zusammenhang mit einer Pensionsabfindung ergangen, die Ausführungen müssen jedoch auch für Abfindungszahlungen im allgemeinen gelten. Wäre dem nicht so und würde nur auf einen Zeitrahmen - wie beispielsweise beim Bf von elf Jahren bis zur Pension - abgestellt, müsste die…
…2026 § 33 Rz 57). Das bedeutet, dass (entgegen der Ansicht des Bf.) die von der Ehegattin empfangenen Abfindungszahlungen in die Berechnung des Grenzbetrages des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 miteinzubeziehen sind. Für das Krankengeld gilt folgendes: Das Krankengeld ist kein voller Einkommensersatz, sondern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…31.12.2011 hätte die einvernehmliche Auflösung erfolgen müssen. Auch bei einer Kündigung seitens des Dienstgebers wäre das Dienstverhältnis im Jahr 2011 beendet worden. Die Abfindungszahlung sei daher nicht geleistet worden, um die Kündigungsfrist zu umgehen bzw. um eine frühere Auflösung des Dienstverhältnisses zu erreichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Profitax Steuerberatungs GmbH, Biberstraße 22, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. März 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010…
…getreten war, Österreich auch in der Lage versetzt wurde, sein Besteuerungsrecht an der gegenständlichen Abfindungszahlung - grundsätzlich entgegen der eigenen Rechtsauffassung, der zufolge im vorliegenden Fall ein Besteuerungsrecht Deutschlands anzunehmen gewesen war - im Wege der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens zu argumentieren und wahrzunehmen. 23. Wie auch…
…des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 nicht an die Rechtsform von Unternehmen anknüpfe, sondern an die Rechtsgrundlage für die jeweilige Abfertigungs- und Abfindungszahlung. Diese Anknüpfung ziele nicht auf eine unterschiedliche Behandlung von Abfertigungen (hier Vorstandsmitglieder AG und GeschäftsführerGmbH) ab, sondern enthalte den Grundgedanken…
…beschäftigt gewesen sei. Um Kosten einzusparen seien u.a. auch Filialen zusammengelegt oder geschlossen worden. In diesem Zusammenhang sei auch das Dienstverhältnis der Bf aufgelöst worden und sie habe eine Abfindungszahlung iHv über € 100.000,00 erhalten. Diese Zahlung könne als Sozialplanzahlung gem. § 67…
…dass die am 30.12.2015 am Bankkonto der Bf gutgeschriebene Abfindungszahlung der Personalvorsorgestiftung der ***1*** Versicherungen AG (im Folgenden AG) iHv 58.648,05 CHF = 54.301,22 Euro der österreichischen ESt unterliege und nach Art 21 des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz-Österreich (im Folgenden…
…15 Abs. 1 zweiter Satz DBA habe das Besteuerungsrecht an der gegenständlichen Abfindung Deutschland zugewiesen. Erst die tatsächlich im Tätigkeitsstaat erfolgte Steuerfreistellung der Abfindungszahlung mit "Gerichtsbescheid" vom 12. November 2010 habe zum Rückfall des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat geführt. Der nachträgliche Wegfall der Besteuerung in…
…Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Höhe von € 36.500 brutto eingeräumt. Diese Abfindungszahlung war im Ausscheidezeitpunkt fällig und wurde nach Abführung der gesetzlichen Abzüge (deutsche Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) im Jänner 2015 auf das Gehaltskonto der Bf. überwiesen (€ 23.797). Die Bf…
…Beschwerde erhoben, um die seiner Ansicht nach korrekte Besteuerung der Abfindungszahlung zu erwirken. Die Beschwerde sei mit Erkenntnis vom 16.7.2019 (RV/7102536/2015) als unbegründet abgewiesen worden. Bei zwei Kollegen des Beschwerdeführers, die ebenfalls eine Abfindungszahlung aus dem Pensionskassenvergleich erhalten haben, kam das…
…die ***X GmbH*** verrichtet worden. Die Aufgabe der stillen Beteiligung sei einer Betriebsaufgabe gleichzustellen. Die Bf habe in diesem Zusammenhang eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 3.506.785,00 Euro erhalten. Der Verlustabzug stehe daher gemäß § 8 Abs 4 Z 2 lit b KStG…
…2018 betreffend Beiträge an Krankenversicherung gemäß § 73a ASVG vorgelegt. Im genannten Begleitschreiben stellte die steuerliche Vertretung im Hinblick auf die "Besteuerung der unfallkausalen Abfindungszahlung der AB über netto 80.000,00 €, welche im Jahr 2017 an den Bf. als Abgeltung seiner zukünftigen Verdienstentgangsansprüche vergütet…
…Ausgenommen sind lediglich Ansprüche, die nicht verzichtbar sind oder die die Ausübung eines Rechtes betreffen, das keine zusätzliche finanzielle Belastung der Wirtschaftskammer oder der Pensionskasse darstellt. Der Generalverzicht stellt somit eine erhebliche Gegenleistung für die Abfindungszahlung dar. Gem. § 67 Abs 8 a EStG sind Vergleichssummen…
…Vorstand, Herr N.N., erhält für den Zeitraum 01.04.2015 -31.05.2017 eine Abfindungszahlung in Höhe von € 2.590.875,25 für die restliche Vertragslaufzeit (vorzeitiges Ausscheiden mit 31.03.2015). Der Aufwand wurde zur Gänze im WJ 2014/2015 rückgestellt. Dennoch…
…Allfälligen Ansprüchen für die Vergangenheit stehen bereits erfolgte hohe Zahlungen gemäß II. A. 2. gegenüber. Die Parteien einigen sich auf eine Berechnung der Abfindungszahlung, ohne Anrechnung der Zahlungen gemäß II. A. 2. 3. In der Beilage 1 sind die Berechnungsgrundlagen sowie die konkreten Berechnungsschritte für…