… 124b Z 211 und 212 EStG 1988 idF des 1. StabG 2012 und - § 124b Z 212 und 212a EStG 1988 idF des AIFMG 2013, zum Ergebnis, dass bei §-5-Ermittlern für Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden des Anlagevermögens…
…Gebildes die Kapitalverkehrsfreiheit. Wenn kein Rechtfertigungsgrund für diese Beschränkung vorliegt, ist die Bestimmung des § 188 InvFG 2011 als verdrängt anzusehen. Anderes gilt für das Jahr 2014, zumal mit dem AIFMG, das für Geschäftsjahre von Kapitalanlagefonds gilt, die nach dem 21. Juli 2013 beginnen, die Besteuerung…
…3.1. Gesagte. Auf Grund begründeter Bedenken der Gemeinschaftsrechtskonformität der Regelung über die Besteuerung ausländischer Kapitalanlagefonds hat der Gesetzgeber die §§ 186 Abs. 1 und 188 Investmentfondsgesetz 2011 mit dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz - AIFMG, BGBl. 135/2013, für Fondgeschäftsjahre ab Juli 2013 novelliert. Diese Bestimmungen…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar […]." Im Lichte der…
…auf Grund des in § 42 InvFG 1993 (bzw. § 188 InvFG 2011 idF vor AIFMG bis 7/2013) normierten Durchgriffs durch eine ausländische, körperschaftlich organisierte Investmentfondsgesellschaft sei nicht zulässig, weil mit der Anwendung dieser Bestimmung die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verletzt werde, sofern nicht ein anerkennungsfähiger Rechtfertigungsgrund festgestellt…
…§ 10, Tz 41). Auch wenn die X. als AIF nicht mehr als Körperschaft im Sinne des § 1 KStG 1988 gelte, sei sie dennoch weiterhin eine Kapitalgesellschaft. Zeitliche Aspekte spielten für die Befreiung keine Rolle. Im Ergebnis sei daher die gesamte Gewinnausschüttung von bereits der Körperschaftsteuer…
…erkennen. Wie bereits erwähnt, beziehen sich die dazu zitierten Lehrmeinungen auf die Rechtslage vor der Änderung des § 124b Z 212 durch das AIFMG 2013. Lediglich im Verfahren vor dem BFG RV/510037/2015 wurde vom Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit des § 124 Z 212a EStG 1988 behauptet…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…ausländischen Investmentfondgesellschaften für Fondsjahre, die nach dem 21.07.2013 beginnen und für die der novellierte § 188 InvFG idF des AIFMG zur Anwendung kommt, dass diese Bestimmung eindeutig nicht gemeinschaftswidrig sei und auf Grund der normierten Transparenz aller in- und ausländischen Kapitalanlagefonds, ungeachtet ihrer Rechtsform…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…2025, Ro 2022/13/0014, abschließend geklärt. Die Anwendung von § 188 InvFG 2011 idF vor dem AIFMG steht einer solchen Erstattung entgegen, und die Anwendung dieser Norm stellt nach Ansicht des EuGH, dem sich der VwGH anschließt, keine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, wenn schlussendlich die…
…Gebildes, das eine Bewilligung gemäß § 50 benötigt, 2. AIF im Sinne des AIFMG, dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen. Für den Fall, dass keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt oder nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet werden, gelten gemäß …
…das eine Bewilligung gemäß § 50 benötigt, oder 2.AIF im Sinne des AIFMG, dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, sind beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen. Ergibt sich aus den Einkünften im Sinne des § 27 des Einkommensteuergesetzes 1988 nach Abzug der…
…für Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG in Höhe von -6.000.000,00 Euro und einer Aufdeckung stiller Reserven und Lasten aufgrund des Wechsels in das AIF-Regime in Höhe von 6.229.052,93 Euro. Am 27. Februar 2014 erfolgte eine Gewinnausschüttung der ***H*** Beteiligungs…