…die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, haben nach …
…wird abgewiesen. Sie studieren in Österreich - sie erhalten keine Unterhaltszahlungen von den Eltern. Das Studium wird durch ein Stipendium finanziert, somit Finanzierung der Kosten des Studiums zur Gänze aus öffentlichen Mitteln, daher ist kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben." 5. Dagegen brachte die Bf. am 12…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliegt, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolgt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen, Dieser Beitrag kann durch das Kind…
…Beschwerde gegen den angeführten Rückforderungsbescheid erhoben. Begründend wurde - im Wesentlichen - ausgeführt, dass die Feststellung des belangten Finanzamtes, wonach die Beschwerdeführerin ihren Unterhalt "zur Gänze aus öffentlichen Mitteln bestreite", unrichtig sei. Das von ihr bezogene Ernst-Mach-Stipendium sei zu gering, um die monatlichen Lebenshaltungskosten abzudecken…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliegt, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolgt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag kann durch das Kind…
…die Ausnahmen vom in § 6 Abs. 5 FLAG 1967 nunmehr normierten Grundsatz der gänzlichen Kostentragung durch bestimmte öffentliche Mittel im Gesetz selbst normieren und dies nicht im Interpretationsweg der Vollziehung und der Rechtsprechung überlassen. Es entspricht daher auch einer teleologischen Auslegung, dass außer in den…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliege, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolge, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag könne durch das Kind…
…F. als "zur Gänze" durch die öffentliche Hand (aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe) getragen anzusehen ist, obwohl Dritte (hier: der spendenfinanzierte Verein Projekt Integrationshaus) Kostenbeiträge zum tatsächlichen Unterhalt des Kindes leisten. Der Beschwerdeführer hat daher nach der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdezeitraum keinen Anspruch…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliegt, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolgt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag kann durch das Kind…
…der lohnabhängigen Abgaben im Jahr 2002 wurde die Niedrigentlohnung von der Gebietskrankenhasse nicht anerkannt. Aus diesem Grund war eine Entlohnung entsprechend den anzuwendenden Kollektivverträgen erforderlich. Da die [Beschwerdeführerin] durch öffentliche Mittel finanziert wird, ist die [Beschwerdeführerin] an die Richtlinien und Vorgaben des AMS bei der…
…von Förderungsmitteln nicht ausschließlicher Geschäftsgegenstand der Körperschaft, muss die Aufbringung und Vergabe von Förderungsmitteln in einem gesonderten Rechnungskreis geführt werden. Die Körperschaft hat gegenüber dem Empfänger der Fördermittel zu bestätigen, dass öffentliche Mittel zugewendet werden. § 4 EStG 1988 lautet: § 4. (1) Gewinn ist der durch…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliegt, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolgt, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag kann durch das Kind…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliege, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolge, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag könne durch das Kind…
…übrigen Anspruchsvoraussetzungen ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, sofern ein regelmäßiger Beitrag zur Deckung der Unterhaltskosten eines Kindes vorliege, da in diesem Fall die Unterhaltskostentragung nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln erfolge, die der Sicherung des Lebensunterhaltes oder des Wohnbedarfs dienen. Dieser Beitrag könne durch das Kind…
…dass bei Verhängung einer zu milden Strafe bei Bekanntwerden dieser Entscheidung für andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage des A ein falsches Bild gegeben wäre: Dass nämlich die Beachtung der abgabenrechtlichen Pflichten sogar für Einrichtungen, die öffentliche Mittel verwalten, wie mit diesen subventionierte gemeinnützige Vereine…
…das subsidiär Schutzberechtigten dann Familienbeihilfe zu gewähren ist, wenn sie aus eigenen Mitteln in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familie ohne zusätzliche öffentliche Mittel zu sichern. Der Berufungswerber bezieht keine Leistung aus der Grundversorgung jedoch aus der Mindestsicherung (Anspruch für Juli…
…wirtschaftlichen Nutzen darstellt. Auch die Tatsache, dass dieser Nutzen im öffentlichen Interesse liegt, steht der Beurteilung als steuerbares Entgelt nicht entgegen. Die Überprüfbarkeit der Zweckgebundenheit der Mittelverwendung ist durch die engen Beziehungen zwischen Zuschussgeber und Zuschussempfänger (z.B. der handelnden Personen) jedenfalls gesichert. Die aktuelle…
…würde. Die Ziele dieses Kurses wurden angeführt mit: "Integration in den Arbeitsmarkt und/oder Pflichtschulabschluss (Teilprüfungen) und/oder Integrationsprüfung B1/B2". Der Beschwerde wurde weiters das Zeugnis über die Pflichtschulabschluss-Prüfung der Externistenprüfungskommission der Pflichtschulabschluss-Prüfung, Öffentliche Mittelschule Schwerpunkt "***1***", 1230 Wien, ***2*** vom 21…
…gesagt - hinzu, dass es sich um einen Vollwaisen handelt, dessen Unterhalt nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, außer er führt einen eigenständigen Haushalt. Zum Nachweis der Voraussetzung der dauernden Erwerbsunfähigkeit (sowie auch des Grades der Behinderung) ist eine Bescheinigung des Sozialministeriumservice iSd § 8…
…als auch die österreichische Staatsbürgerschaft. Seit Oktober 2022 lebt sein Bruder (Kind) mit dem Bf. im gemeinsamen Haushalt in Wien. Er besucht eine Öffentliche Mittelschule in Wien. Das Kind hat einen NAG-Aufenthaltstitel Schüler. Im März 2023 stellte der Bf. einen Antrag auf Familienbeihilfe ab…