…X1 GmbH***, Anmerkung Richter] übergegangen". Mit 10. Dezember 2015 wies die bB die Bescheidbeschwerde als unbegründet ab: Mit der Unterzeichnung einer Übergabevereinbarung am 12. Juni 2012 seien alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Autobahnbrücke von der Bf an den Bund, vertreten durch die …
…Abgabenprüfung vermeint weiters, dass die sogenannte "Preferred Dividend" Dividenden zukünftiger Geschäftsjahre betrifft, die erst nach dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Beteiligung auf den Käufer beendet werden. Diese "Preferred Dividend" stellen daher nach Ansicht der Abgabenprüfung einen Teil des Kaufpreises dar. Auch diese Ansicht…
…impliziert eindrücklich, dass ein Gesamtplan Vorgelegen hat, der lediglich den Übergang des zivilrechtlichen Eigentums in eine vordefinierte Zukunft zu einem vereinbarten Gesamtkaufpreis verlagert hat. Während die Käuferin sämtliche Herrschaftsrechte eingeräumt bekommen hat, wobei die Käuferin mit 70 % der Anteilsrechte eine manifeste gesellschaftsrechtliche Herrschaftsposition im Zeitpunkt…
…die Zahlung des Kaufpreises erst am 04.10.2010 erfolgte, hindert unter den gegebenen Voraussetzungen den früheren Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an die Mehrheitsgesellschafter nicht. Infolge der operativen Führung der Mehrheitsgesellschafter und der mangelnden Mitbestimmung der Minderheitsgesellschafter bei den gewöhnlichen Geschäften der Zielgesellschaft lag die…
…erfüllt seien. Für die Beurteilung, ob die Beteiligungen von einem konzernzugehörigen Unternehmen erworben worden seien, sei auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Dieser sei von der Möglichkeit, wie ein Eigentümer über die Beteiligungen zu verfügen und auch die Verkäuferin davon auszuschließen, abhängig…
…erfüllt seien. Für die Beurteilung, ob die Beteiligungen von einem konzernzugehörigen Unternehmen erworben worden seien, sei auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Dieser sei von der Möglichkeit, wie ein Eigentümer über die Beteiligungen zu verfügen und auch die Verkäuferin davon auszuschließen, abhängig…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 284 Abs. 3 BAO über den Antrag des Bf., [Adresse], vom 11.12.2017, mit welchem von der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 die Feststellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. grve und die weiteren Senatsmitglieder Eva abed, abcd und Mag. azdk in Gegenwart der Schriftführerin sfü über die Beschwerde vom 10.10.2011 der Starship Gastronomie GmbH in Liquidation, vertreten durch die StB Wirtschaftstreuhand…
…zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens nicht in Streit. 3) Strittig ist allein, ob auf Basis dieser Umwandlung nach Art. II UmgrStG ein Übergang der Verlustvorträge der GmbH auf den Rechtsnachfolger möglich ist. 4) § 10 UmgrStG regelt den Verlustabzug im Zusammenhang mit Umwandlungen (Art. II UmgrStG)…
…positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von solchen Wirtschaftsgütern und Derivaten sowie mit Zuschreibungen derartiger Wirtschaftsgüter desselben Betriebes zu verrechnen seien. Ein verbleibender negativer Überhang dürfe nur zur Hälfte ausgeglichen werden. Diese neue Rechtslage sei mit BudBG 2011 eingeführt worden und ab 1.4.2012 anzuwenden…
…bestimmte Staaten, zu denen auch Polen gehört, die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit bis 30.04.2011 nicht. Diese Übergangsbestimmung wurde mit § 32a AuslBeschG (Ausländerbeschäftigungsgesetz) in nationales Recht umgesetzt. Dass der Bw bereits seit Betritt Polens in Österreich - wenn auch nur sporadisch - nichtselbständig beschäftigt war, steht gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Julia Tumpel, LL.M., in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch rd KUPRIAN & PartnerIn Steuerberatung GmbH, Am Raun 10, 6460 Imst, über die Beschwerde vom 12. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…den vortragsfähigen Verlusten enthaltenen Komponenten (abgereifte Siebtel) von der Regelung des § 4 UmgrStG umfasst. Auch für diese ist der Übergang auf die übernehmende Körperschaft bzw. die Fortsetzung bei der übernehmenden Körperschaft davon abhängig, ob der Objektbezug und die Vergleichbarkeit des umgegründeten Vermögens gegeben ist (VwGH…
…ebenfalls auf die übernehmende Gesellschaft übergehen, und zwar nach Maßgabe jener Voraussetzungen, unter denen nach § 35 UmgrStG Verlustvorträge auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen. Die Voraussetzungen des Überganges nach § 35 iVm § 21 UmgrStG sind im gegenständlichen Fall dem Grunde nach erfüllt. Die Zurechnung zum "übertragenen Vermögen…
…Für die Betriebsübertragung wurde keine Gegenleistung vereinbart und führte der Beschwerdeführer die zum Übergabestichtag 30.6.2016 maßgeblichen steuerlichen Buchwerte fort (siehe zum Ganzen den aktenkundigen Übernahmevertrag vom 30.6.2016). Im Kalenderjahr 2017 erlitt der Beschwerdeführer einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von EUR…
…nicht berücksichtigt, da nach Ansicht des Finanzamtes kein Aufgabegewinn, sondern ein Übergangsgewinn in Bezug auf die Kapitalabfindung vorliegt. Am 31.05.2023 wurde gegen diesen Bescheid Beschwerde eingebracht, begründet wurde die Beschwerde im Wesentlichen mit dem Verweis auf das BFG-Erkenntnis 10.07.2017, RV…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Leodolter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stauder Schuchter Kempf Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, Ing.-Etzel-Straße 17 Tür 3, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 05.12.2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertr***, ***Vertr-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2012 gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land nunmehr FA Österreich, DSt Salzburg-Land vom 16. Mai 2012…
…stehe es jedoch frei, Rechnungsberichtigungen vorzunehmen. 6. Übergangsbestimmungen Mit BGBl I 51/2012 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) wurde im Rahmen der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 das Bundesfinanzgericht eingerichtet und der bisher als Abgabenbehörde zweiter Instanz fungierende Unabhängige Finanzsenat per 31. Dezember 2013 aufgelöst…
I. BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 284 Abs. 3 BAO über das Ansuchen des XY, vom 11.11.2014, um "steuerliche Einstufung als gemeinnütziger Verein nach § 34 BAO" beschlossen: Das Ansuchen um "steuerliche Einstufung…