…aus dem Untermietverhältnis bis zum 31.12.2020 eingeräumt worden." 8. Exkurs: Zum Verständnis der im Beschwerdeverfahren vertretenen unterschiedlichen Standpunkte bedarf es einer überblicksmäßigen Kurzdarstellung des aktenkundigen Verfahrensganges in den Veranlagungsjahren 1988 bis 2005 betreffend F. Wie aus der nachfolgend aufgezeigten Historie auch ersichtlich ist…
…16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 in den für 2007 geltenden Fassungen BGBl. I Nr. 100/2006 und BGBl. I Nr. 24/2007 (Änderungen in der Höhe des Pendlerpauschales) ein aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung Zurücklegen der gesamten Fahrstrecke an allen tatsächlichen Arbeitstagen, auch wenn…
…4700 Mannstunden steht in einem Widerspruch zu den Vorjahren. Die auffallend hohen Schwankungen der jährlichen Leistungen der B-GmbH für die Bf. bei einem eher konstanten Betriebsgeschehen sind nicht nachvollziehbar. Auf Grund der aufgezeigten bedeutsamen Mängel der Leistungsverrechnung und Rechnungslegung zwischen den beiden verbundenen Unternehmen…
…die in den Vorjahren notwendig waren um diese Umsätze zu erzielen, zulässig ist. Grundsätzlich sieht das Umsatzsteuergesetz in den Bestimmungen des § 12 Abs 10 und 11 UStG 1994 eine solche Entlastung durch eine Vorsteuerberichtigung bei einer Änderung der Verhältnisse vor. Eine solche Änderung der Verhältnisse…
…AfA im Jahr 2017 abweichend zu den Vorjahren € 12.731,27 (2015: € 4.041,- bzw. 2016: € 2.901,-) ? Auf welcher Basis erfolgt die prozentuelle Aufteilung der Betriebskosten und der sonstigen Werbungskosten ? Bitte um Vorlage der Nutzflächenberechnung von Herrn M*** in Kopie." Am…
…erläutern sie, welche Änderungen der beruflichen Tätigkeit ab 2015 gegenüber den Vorjahren eintraten, die eine Begründung eines Wohnsitzes in der Nähe des Dienstortes rechtfertigen. Im Beschwerdeschreiben wird ausgeführt, dass das Wahrnehmen von Terminen in den Abendstunden einen Wohnsitz in der Nähe des Dienstortes rechtfertigen. Bitte…
…Änderung in der Entlohnung eintritt (VwGH vom 7.2.1990, 89/13/0033). Zum Einwand der Beschwerdeführerin, der Steuerbescheid des Finanzamtes enthalte keine Begründung, aus welchem Grund die Besteuerung der Abfertigung nicht gemäß § 67 Abs. 3 EStG erfolgt sei, ist darauf hinzuweisen, dass auf den…
…mit Änderungen, die ab 4.4.2007 in Kraft getreten sind, wurde die Anzahl der Direktoren auf sieben erhöht, wobei es vier Direktoren-A und drei Direktoren-B gab. Bei den Direktoren-A handelt es sich um Vorstände von ***AB*** (***Land1***) und bei den Direktoren…
…nach den gleichen Methoden und Grundsätzen wie in den Vorjahren zu bewerten sind, außer die für die Bewertung maßgebenden Verhältnisse haben sich wesentlich geändert. Dieser Grundsatz darf also durchbrochen werden, „wenn sich die maßgebenden Verhältnisse geändert haben (z.B. Änderungen von Gesetzen oder in der…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) reichte am 25. November 2020 die Erklärung zur Körperschaftsteuer für 2019 via Finanzonline beim damals zuständigen Finanzamt ***1*** ein. In dieser wurden…
…Eine Pendlerpauschale blieb in der BVE 2006 – wie schon im angefochtenen Est-Bescheid 2006 – jedoch gänzlich unberücksichtigt. Die Bf. zog dem Verfahren einen steuerlichen Vertreter bei und brachte durch diesen fristgerecht einen Vorlageantrag ein. Von der Bf. wurden die Änderungen in den BVE mit Ausnahme…
…auf eine von den Änderungen in den Einkommensteuerbescheiden 2015 bis 2017 abhängige Anpassung der Anspruchszinsenbescheide 2015 bis 2017 gerichtet. 2. Beweiswürdigung A. Einkommensteuer 2015 bis 2017 sowie B. Anspruchszinsen 2015 bis 2017 Es wird auf die für das gegenständliche Verfahren relevanten Ausführungen in der Beweiswürdigung…
…Geschenknehmer nicht zugerechnet werden. Auch ein Zugriff auf die in Vorjahren angesparten Überschüsse ist im Notariatsakt nicht vorgesehen und auch pflegschaftsgerichtlich ausgeschlossen. Zu den weiteren aktenkundigen Unterlagen ist anzumerken: Schreiben vom 29.12.2016 - Präzisierung Notariatsakt ***: Zur Klarstellung des Fruchtgenussrechtes wird festgehalten, dass der minderjährige…
…bis 2012 abgesprochen. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Mitglied einer Unternehmensgruppe gem. § 9 KStG. Der Unternehmensschwerpunkt der Bf. lag im Bereich des Immobilienleasings. Gruppenträgerin war im Zeitraum 2010 bis 2012 die ***2***. In der Folge traten Änderungen in der Unternehmensgruppe ein und…
…nicht beantwortet wurde. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 05.12.2017 bringt die BF vor, dass sie die zur Vorhaltsbeantwortung gesetzte Frist irrtümlich übersehen habe. Aufgrund rechtlicher Änderungen in Deutschland habe sie - nach einem jahrelangen Rechtsstreit - die in den Vorjahren zu viel erhaltenen Beträge…
…die Beschwerdeführerin aus, dass die gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Meldung in den Vorjahren stets fristgerecht erfolgte, allerdings aufgrund einer irrtümlichen Annahme übersehen wurde, was lediglich ein geringes Versehen darstelle. Dem ist entgegenzuhalten, dass es bereits im Jahr 2021 zu Säumigkeiten in der Meldung gemäß § 5…
…man dadurch den Änderungen in der Praxis Rechnung tragen wollen und sollte damit die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch die von einem verbundenen Unternehmen getätigten begünstigten Investitionen abgesetzt werden könnten. Voraussetzung dafür sei, dass - eine Zurechnung zu mehreren Beitragsschuldnern in Frage komme, - in diesem Fall…
…Abs. 2 Z 4 von der Meldung gemäß § 5 befreit, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Änderungen in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer müssen gemäß § 5 WiEReG von den Betroffenen selbst binnen vier Wochen angezeigt werden. Die gemäß § 5 WiEReG übermittelten Daten sind gemäß § 5a Abs…
…sowie ein Nachweis, dass 2011 keine Tätigkeit in Österreich erfolgte, werden nachgereicht. Der angesprochene Abschnitt des Addendum Termination Letter beschreibt lediglich eine Vereinfachung der Zahlungsflüsse. Daraus lässt sich ableiten, dass die Rückzahlung 2012 geringer ausgefallen ist als die in den Vorjahren erhaltenen Überzahlungen. Der Differenzbetrag…
…Juli 2007 nach den Angaben des Bf "tatsächlich nie gelebt" wurde, blieb der Bf solche "Dokumentationen" über mündlich vereinbarte Änderungen im Verfahren schuldig (AP/Bf: AV 30.Sept.2021 u. NS 24./30.Nov. 2021; BFG/mV 30.Nov.2022). Auch der in der Pensionsvereinbarung…