…der nach § 4 Z 1 NoVAG 1991 auch allein als Abgabenschuldner in Betracht kommt: "Fand das Taxiunternehmen mit dem Tod des Vaters des Beschwerdeführers sein Ende, trat damit auch in Bezug auf das von diesem Unternehmer genutzte Taxifahrzeug eine Änderung der begünstigten Nutzung im Sinne…
…Streitzeitraum, unterliegt der Normverbrauchsabgabe: die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 befreiten Kraftfahrzeugen. Nach § 3 Z 3 NoVAG 1991 sind von der NoVA ua. befreit (3. Teilstrich): Vorgänge in Bezug auf Miet-, Taxi- und Gästewagen. Die Befreiung erfolgt im Wege der Vergütung (…
…die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 befreiten Kraftfahrzeugen. Da die Gewerbeberechtigung des Beschwerdeführers am 10.10.2025 geendet hat und er sein Taxigewerbe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeübt hat, ist ab diesem Zeitpunkt der Tatbestand…
…ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 befreiten Kraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Z 4. Nach § 3 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 34/2010 sind Ausfuhrlieferungen von der Normverbrauchsabgabe befreit…
…2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 befreiten Kraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 4. Inland ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Gemeinden Mittelberg und Jungholz.…
…ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im In-land zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 befreiten Kraftfahrzeugen und von Vorführkraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für eine…
…Z 3 NoVA (ähnlich den Tageszulassungen) aus, während es hinsichtlich des Zeitpunktes der der Vorschreibung von einer Änderung der begünstigten Nutzung für Vorführfahrzeuge nach § 1 Z 4 NoVAG ausging. Die gegenständlichen Sachverhalte tragen aber aus einem anderen Grund die Festsetzung der NoVA gemäß § 201 Abs…
…über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 befreiten Kraftfahrzeugen und von Vorführkraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für eine…
…die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 befreiten Kraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 4. Vorgänge in Bezug auf ua Taxiwagen sind gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 im Wege der…
…einen Kunden vermietet. Dadurch habe sie sich aufgrund der begünstigten Nutzung gemäß § 12 NoVAG die NoVA vergüten lassen. Da das Fahrzeug nach der Buchung von 17 Tagen nicht mehr vermietet worden sei, sei die Firma ***1*** aufgrund der Änderung der begünstigten Verwendung gemäß § 1 Z…
…2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 befreiten Kraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 4. Inland ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Gemeinden Mittelberg und Jungholz.…
…Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, ausgenommen die Lieferung an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung" und "die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 (…) befreiten Kraftfahrzeugen" (vgl. …
…ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der NoVA in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach …
…der Eigenverbrauch durch Entnahme und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 befreiten Kfzs sowie der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§ 1 Z 4 NoVAG 1991) nach dem 30.6.2008 ebenfalls zur Anwendung der Regelungen…