…25.5.2020, Ra 2018/19/0708). Diese Rechtsprechung betrifft jene Fälle, in denen die Behörde von der Änderung bzw. Aufgabe der Abgabestelle keine Kenntnis erlangt und sich daher - wie im gegenständlichen Fall - zu Nachforschungen über die Abgabestelle des Empfängers iSd § 8 Abs. 2 ZustG…
…mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam wird, doch liegt im gegenständlichen Fall keine Abwesenheit iSd § 26 Abs 2 ZustG vor. Vielmehr liegt, wenn eine Partei für einen längeren Zeitraum nicht an der Abgabestelle anzutreffen ist, eine Änderung (Aufgabe) der Abgabestelle iSd…
…bei unfreiwilliger Änderung der Abgabestelle (Ritz, BAO5, § 8 Zustellgesetz, Tz 3). Die Behörde hat im gegenständlichen Verfahren das Schriftstück sowohl an die Zulassungsadresse als auch an die Adresse des im zentralen Melderegister gemeldeten Hauptwohnsitzes des Bf versucht zuzustellen. Diese Zustellversuche blieben ohne Erfolg. Der Bf…
…die Zustellfiktion des § 17 Abs 3 ZustG nicht greife und die von der belangten Behörde behauptete Zustellung an den BF nicht rechtswirksam sei. Insoweit die belangte Behörde § 8 ZustG ins Treffen führe, so bestehe eine Mitteilungspflicht nur bei Änderung der Abgabestelle. Da die Zustellbehörde eine…
…zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. (2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach…
…Der Begriff „Änderung der Abgabestelle“ sei weit auszulegen, wobei ein Verhalten des Empfängers, das die Zustellung objektiv verhindere, genüge; auf die Absicht des Empfängers komme es nicht an (Stumvoll in Fasching-Konecny/2, § 8 ZustG Rz 5f). Die vom Bf. gegenüber der Post abgegebene Ortsabwesenheitserklärung…
…Anzahl der vom Bf. postalisch erklärten Ortsabwesenheitserklärungen ist erkennbar, dass es sich dabei nicht nur um vorübergehende Abwesenheiten handelt, sondern die Wohnung in W, A-Gasse bereits vor Erlassung der strittigen Strafverfügungen die Eigenschaft als Abgabestelle verlor . Es lag daher eine Änderung der Abgabestelle im…
…die Änderung seiner Abgabestelle, an der wirksam zugestellt werden kann, nicht bekannt gibt und eine neue Abgabestelle nicht einfach feststellbar ist, ist nach § 8 ZustellG durch Hinterlegung beim Gericht ohne vorangehenden Zustellversuch zuzustellen. Da trotz mehrerer Versuche Ihre neue Abgabestelle nicht eruiert werden konnte und…
…(Abänderung) 3.1.1. Gesetzliche Grundlagen und Judikatur: Die Bestimmung des § 26 Zustellgesetz (ZustG) normiert: (1) Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument zugestellt, indem es in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (§ 17 Abs. 2) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird…
…Abgabestelle ausgeschöpft, sodass die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 8 Abs 2 ZustG iVm § 23 ZustG nicht vorlagen. Zudem liegt weder eine Änderung der Abgabestelle vor noch kommt mangels Rechtslücke eine analoge Anwendung von § 8 Abs 2 ZustG in Betracht, wenn sich im Rahmen der…
…da der Bf. von den ihn betreffenden Einkommensteuerverfahren keine Kenntnis hatte und daher keine Verpflichtung zur Mitteilung der Änderung der bisherigen Abgabestelle bestand. Unstrittig ist weiters, dass ab 18.9.2000 aufgrund des Einlangens eines Schreibens der Finanzprokuratur an diesem Tag beim Finanzamt die genaue…
…Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. Laut Abs. 2 ist der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten…
…im Zentralen Melderegister ergab, dass der Beschuldigte bereits mit 17. September 2023 seinen Hauptwohnsitz abgemeldet hat und nach Paraquay verzogen ist. Eine Mitteilung der Änderung der Abgabestelle durch den Beschuldigten oder seinen Verteidiger ist zu diesem Verfahren beim Bundesfinanzgericht nicht eingelangt. Daraus ist auch zu…
…werden. Aus § 5 Abs. 1 letzter Satz WiEReG ergibt sich, dass Rechtsträger binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3, die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten zu bestätigen haben. § 3 Abs. 3 WiEReG normiert…
…BGBl 200/1982, vorzunehmen. Aufgrund der Bestimmung des § 26 Abs. 1 Zustellgesetz wird, wenn die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet ist, das Dokument zugestellt, indem es in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. Nach § 26…
…BGBl 200/1982, vorzunehmen. Aufgrund der Bestimmung des § 26 Abs. 1 Zustellgesetz wird, wenn die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet ist, das Dokument zugestellt, indem es in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. Nach § 26…
…Abgabestelle folgenden Tag wirksam. 2. Ist das Dokument anderen Personen als dem Empfänger zuzustellen oder kann es diesen zugestellt werden (§ 13 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 bis 4 und §§ 14 bis 16), ist Z 1 sinngemäß anzuwenden. 3. Die Zustellung, die Form der…
…falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Festgestellt wird, dass der Bf. gegenüber der Abgabenbehörde stets unter der oben angeführten Adresse F aufgetreten ist, und unter dieser auch im Zentralen Melderegister registriert ist. Eine Mitteilung über eine Änderung der Abgabestelle im Zuge des…
…der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Dass der Bf. von dem Verfahren Kenntnis hatte geht schon daraus hervor, dass er einerseits Einspruch gegen die Strafverfügungen eingebracht hat und dass er andererseits eine Zustellungsbevollmächtigte namhaft gemacht hat. Da der Bf. eine Änderung der Abgabestelle nicht unverzüglich gemeldet hatte…
…in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. § 17 Abs. 2 ZustG: Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten…