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BFG RV/7103829/2015Liebhaberei bei Privatzimmervermietung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2020

…der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung…

BFG RV/2100536/2011Betätigung als Wünschelrutengeherin als Tätigkeit gemäß § 1 Abs. 2 LVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2014

…2 Abs. 4 LVO dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem "absehbaren" Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Betätigung so lange anzunehmen, als die…

BFG RV/5101800/2015abgeschlossener Zeitraum Vermietung - Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2018

…im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 („kleine“ Vermietungen) gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Im Zweifel ist das Vorliegen der Gesamtüberschusserzielungsabsicht bzw. das Vorliegen einer…

BFG RV/7100603/2018Liebhaberei bei Vermietung von zwei Wohnungen an nahe Angehörige unter dem Richtwert wegen Befristung, obwohl die Mietzinsbildung nicht dem Richtwertgesetz unterliegt und innerhalb eines absehbaren Zeitraumes voraussichtlich kein Gewinn erzielt wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2021Teil 2/3

…ob der Bf. mit seiner Investition tatsächlich die Aussicht hatte, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Gewinn zu erzielen, welcher ihm neben den in absehbarer Zeit zu erwartenden Pensionszahlungen ein zusätzliches Einkommen ermöglichen würde. Er war im Zeitpunkt der Vermietung über 55 Jahre alt, d.h…

BFG RV/7100603/2018Liebhaberei bei Vermietung von zwei Wohnungen an nahe Angehörige unter dem Richtwert wegen Befristung, obwohl die Mietzinsbildung nicht dem Richtwertgesetz unterliegt und innerhalb eines absehbaren Zeitraumes voraussichtlich kein Gewinn erzielt wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2021Teil 3/3

…Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). § 3. (1) Unter Gesamtgewinn ist…

BFG RV/7102508/2012Liebhaberei (vorzeitige Beendigung der Vermietung - Einbringung in eine Stiftung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.01.2018Teil 1/2

… 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Ist zu erwarten, dass dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann, ist Liebhaberei ab Beginn der Tätigkeit…

BFG RV/3100156/2010Liebhabereibeurteilung einer vermieteten Eigentumswohnung; Abweichen des tatsächlichen Zinsaufwandes von der Prognoserechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2014

…Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). 7) Unbestritten ist, dass die hier zu beurteilende Vermietung einer Eigentumswohnung…

BFG RV/7101338/2011Liebhaberei einer seit Jahren in Deutschland vermieteten Eigentumswohnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2016Teil 1/2

…nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs…

BFG RV/3100606/2011Vorliegen von Liebhaberei bei der verlustträchtigen Vermietung einer Eigentumswohnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.07.2015

…Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben).“ Abschnitt II der LVO 1993, lautet: „ Umsatzsteuer § 6…

BFG RV/1100506/2014Vermietung einer Eigentumswohnung - Liebhaberei?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Bei der Beurteilung einer Betätigung, die typischerweise der Lebensführung zuzurechnen ist…

BFG RV/7100621/2017Liebhaberei/keine Einkunftsquelle bei Pferdegestüt-Sanierungskosten als vorweggenommene Werbungskosten/Vorsteuern nicht anerkannt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2025Teil 2/2

…2 Z 3 LVO (kleine Vermietung) gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Der Begriff der Liebhaberei bezeichnet eine Betätigung, die über einen längeren Zeitraum einen Gesamtverlust aufweist…

BFG RV/7102535/2015Liebhaberei; Aufgabe von Vermietung aus persönlichen Gründen (keine männlichen Nachkommen); keine Einkunftsquelle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2021Teil 3/3

… 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß geplant ist, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen. Als absehbarer Zeitraum gilt ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahren ab dem…

BFG RV/7100911/2025- Abzug von vorweggenommenen Werbungskosten bei Vermietungsabsicht - Vorliegen eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Rechtsgeschäft für Zwecke der AfA - Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2026Teil 2/2

…Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben)." Zum Zwecke der Beurteilung der Ertragsfähigkeit einer Gebäudevermietung innerhalb dieses absehbaren Zeitraumes ist eine Prognose anzustellen. Gegenstand…

BFG RV/7103267/20171. Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide mangels tauglicher Wiederaufnahmegründe 2. Teilweise fremdunübliche Vermietung an die Ehegattin 3. Änderung der Bewirtschaftung nach Generalsanierung des Mietobjekts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2026Teil 2/2

… 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Zu Top 2: Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen nach ständiger Rechtsprechung außenwirksam abgeschlossen und hinreichend bestimmt…

BFG RV/5101051/2012Anerkennung verschiedener Kosten als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.07.2016Teil 3/4

… 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß geplant ist, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen. Als absehbarer Zeitraum gilt ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahren ab dem…

BFG RV/5101388/2011Liebhaberei bei schriftstellerischer Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2015Teil 1/2

…vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 2 LVO ist unter…

BFG RV/7103128/20121. Vermietung eines Ferienhauses als Liebhaberei 2. Vorliegen eines Spekulationstatbestandes bei Verkauf eines Hälfteanteils an einer Eigentumswohnung an Ehegattin?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2015Teil 2/2

…jener Zeitraum, innerhalb dessen ein solcher Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann, absehbar sein muss, entspricht also der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 der L-VO gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum…

BFG RV/6100018/20241. Unentgeltliche Einräumung eines Baurechts - kein Vorliegen von Missbrauch 2. Vermietung von Wohnraum - positive Prognoserechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2025

…Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei…

BFG RV/5100382/2023"Kleine Vermietung" von Wohnungen in einem Eigenheim
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2024

…Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben)." Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen…

BFG RV/7104013/2017Zurücknahme eines Vorlageantrags
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.09.2022Teil 2/2

…im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). § 3 LVO lautet: § 3…