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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…eines bestimmten Zeitraumes eines von mehreren zur Wahl stehenden Grundstücken in Österreich zu erwerben, die Anwendung des WiEReG auf den betreffenden Rechtsträger. Hingegen stellt etwa eine Kaufoption zum Marktpreis auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtes zu prüfen. Führen Beschränkungen hinsichtlich der Auswahl des präsentierten Vertragspartners (insbesondere betreffend Unternehmensgruppe, Sitz, Bonität, Pachtzweck usw.) dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Ausübung des Präsentationsrechtes gering ist, liegt keine unbestimmte Vertragsdauer aufgrund eines Präsentationsrechtes vor. Die Prüfung der Wahrscheinlichkeit hat im Einzelfall zu erfolgen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Jahresbelege erforderlich. Ist die Erstellung der Monats- und Jahresbelege wegen Ausfalles der Registrierkasse nicht möglich, ist dies im Sinne § 132 BAO zu dokumentieren. Betriebe, die keine Sperrstunde haben (Öffnungszeiten rund um die Uhr), können ihre Monats- bzw. Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen, wenn…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…der Gewinnausschüttung" gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 idF StRefG 2015/2016 keine materiellrechtliche Bedeutung zu. Die Vorrangregelung für offene Ausschüttungen gegenüber Einlagenrückzahlungen nach dem StRefG 2015/2016 war lediglich für vor dem 1. Jänner 2016 beschlossene offene Ausschüttungen und Einlagenrückzahlungen anzuwenden (§ 124b Z 299…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen (siehe Rz 588 ff), kann es auch bei diesen Kraftfahrzeugen zu keiner Vergütung der Normverbrauchsabgabe kommen. Rz 1266: Eine Lieferung eines Kraftfahrzeuges ins Ausland liegt in sinngemäßer Anwendung nach dem Umsatzsteuergesetz vor, wenn der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges im Inland tatsächlich…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die für die Zwecke von Abschnitt VIII Unterabschnitt B Nummer 1 Buchstabe c des Anhangs I der Richtlinie 2011/16/EU als nicht meldende Finanzinstitute zu behandeln sind. Dies liegt daran, dass für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union keine Fälle gemeldet werden durften…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zur Begründung dieser Erledigung heran. Da das Gutachten als Beilage tatsächlich nur einmal durch den Antragsteller beigelegt wird, ist die Beilagengebühr dafür nur einmal zu entrichten. Im Verfahren über die naturschutzrechtliche Bewilligung fällt hingegen keine Beilagengebühr an. 10.4.2. Elektronische Beilagen Rz 364: Beilagen…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit (siehe Rz 200). Rz 281: Die Steuerbefreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer steht grundsätzlich nur für ein Kraftfahrzeug zu. Unter einem Wechselkennzeichen zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge werden allerdings von der Steuerbefreiung miterfasst (siehe Rz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…August 2024. Die Meldung hat binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung zu erfolgen, dh. bis zum 29. August 2024. Wird die jährliche Überprüfung früher durchgeführt, so hat dies keine Verkürzung der Meldefrist zur Folge, da sich diese nach der Fälligkeit der jährlichen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…Zeigt das Prüfergebnis eine fehlerfreie Durchführung, bedarf es keiner zusätzlichen Dokumentation der durchgeführten Prüfung. 3.5.3.3. Behandlung von Fehlersituationen bei der Startbelegprüfung Bei fehlgeschlagener Startbelegprüfung ist so rasch wie möglich die Fehlerursache zu klären und zu beheben. Kassenherstellern steht dafür unter https://github…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…b)eine schriftliche Erklärung der betroffenen Personen, dass bisher zu denselben Fragen keine Entscheidung eines Gerichts oder Verwaltungsgerichts in einem der beiden Staaten ergangen ist und dass etwaige laufende Gerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren entweder ausgesetzt oder beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des…

VPR 2021 Rz 149–1531.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Gesellschaft S auch an den Erträgen nach der Übertragung partizipieren dürfte, müsste die Gesellschaft B an die Gesellschaft S eine fremdübliche Vergütung leisten. Rz 152: Bei Prüfung einer Lizenzgebührenverrechnung ist darauf Bedacht zu nehmen, ob der Nutzungsberechtigte seinerseits dem Überlasser des immateriellen Werts eine die…

KfzBStR 2021 Rz 1427–1432C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten, da die motorbezogene Versicherungssteuer höher ist. Rz 1430: Werden Kraftfahrzeuge unter einem Wechselkennzeichen zugelassen und unterliegt eines dieser Kraftfahrzeuge einem Höchststeuersatz gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 lit. b oder Z 3 KfzStG 1992, ist dieser Höchststeuersatz bei der Prüfung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…keine Kenntnisse der Geschäftsabläufe haben und vor Behörden und Verpflichteten von ihnen nahestehenden Personen unterstützt oder "vertreten" werden Im Rahmen der Ergreifung angemessener Maßnahmen kommen bei Privatstiftungen des Weiteren folgende Prüfschritte in Betracht: Prüfung der Mittelherkunft einer Privatstiftung, insbesondere ob die Vermögensverhältnisse des Stifters zu…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…- 11.05. = Die Grenzgängerregelung findet auf diesen Zeitraum keine Anwendung, da der Hauptwohnsitz und die Ansässigkeit im deutschen Teil der Grenzzone sind und die Tätigkeit ausschließlich in Deutschland ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht steht Deutschland zu. 12.05. - 31.12. = Prüfung, ob die Grenzgängerregelung…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…nicht in einem teilnehmenden Staat, sondern zB ausschließlich in der Republik Österreich ansässig, besteht keine Meldepflicht (FAQ 1 vom Juni 2016 zu Sec. VIII D). Die Meldepflicht ist vom Status des oder der Inhaber sowie dem Ergebnis der Prüfung nach den in §§ 7 bis 53…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Prüfung des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge zu bedienen (§ 86 Abs. 1 EStG 1988). 3.1.2.5. Ausgleich und Rückzahlung der Lohnsteuer Rz 91: Wurde Lohnsteuer (teilweise) zu Unrecht einbehalten, hat ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Lohnsteuer vorrangig im Wege der Veranlagung zu…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

… 90 BAO, sind im Falle von auf Datenträgern gespeicherten Akten(-teilen) zwecks Einsichtnahme entweder Ausdrucke anzufertigen oder die Aktenteile auf einem Bildschirm der Partei zu zeigen. Auch wenn die Partei keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihr solche Ausdrucke oder Ablichtungen von Schriftstücken aus Akten ausgefolgt…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…FON sind: Übermittlung von Beilagen zu L1 (zB L1ab, L1d, L1i, L1k L1k-bF) Antrag auf Freibetragsbescheid nicht von der Botenfunktion in FON und auch physisch nicht vom Berechtigungsumfang umfasst sind zB: im Zusammenhang mit der ANV stehende Formulare, die keine Beilagen sind (zB Verf61)…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wird auch zu prüfen sein, ob die Verluste des ausländischen Produzenten möglicherweise nur durch marktwerterhöhende Aufwendungen oder durch aufklärungsbedürftige Transaktionen mit Niedrigsteuerländern verursacht worden sind. Rz 85: Im Allgemeinen wird ein inländischer Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer ausländischer Markenprodukte auftritt, neben dem Wareneinkaufspreis keine zusätzlichen Zahlungen…